jemand hat vor 8 Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen, der jetzt ausgezahlt wurde. Viel war nicht drin, aber es genügt den Liebsten ein paar nette Weihnachtsgeschenke zu machen.
Soweit so gut. Die Bausparkasse hat nur die Wohnungsbauprämien mit ausgezahlt und meint für die Arbeitnehmersparzulagen sei das Finanzamt zuständig, so jedenfalls der Kundendienst.
Wie läuft das technisch ab? Muss derjenige jetzt an das Finanzamt schreiben, dass ihm die jährlich festgesetzte Sparzulage nun ausgezahlt wird oder läuft das automatisch mit der nächsten Steuererklärung?
Wie läuft das technisch ab? Muss derjenige jetzt an das
Finanzamt schreiben, dass ihm die jährlich festgesetzte
Sparzulage nun ausgezahlt wird oder läuft das automatisch mit
der nächsten Steuererklärung?
Die jährlich festgesetzte AN-Sparzulage wurde ja schon jährlich mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt.
Diese wird nach Ablauf der Sperrfrist (steht auf der Anlage VL oder auch im Steuerbescheid) automatisch auf das Bausparkonto überwiesen.
Soweit so gut. Die Bausparkasse hat nur die Wohnungsbauprämien
mit ausgezahlt und meint für die Arbeitnehmersparzulagen sei
das Finanzamt zuständig, so jedenfalls der Kundendienst.
Soweit korrekt.
Wie läuft das technisch ab? Muss derjenige jetzt an das
Ist die Sparrate denn so hoch, dass beide Förderungen gewährt werden können ? Bis zu 512 € (im Jahr) werden mit WoPrä gefördert, zusätzliche 470 € (im Jahr) mit Sparzulage (oder umgekehrt).
Sparzulage nun ausgezahlt wird oder läuft das automatisch mit
der nächsten Steuererklärung?
Automatisch läuft das nicht, das muß man beantragen und die Sparleistung dem FA nachweisen.
Die Bausparkassen versenden ein Formular, indem aufgeführt ist welche Sparleistungen erbracht wurden und wieviel davon VWL-Leistungen waren. Auch die Zinsen werden ausgewiesen, für die kann man nämlich auch WoPrä bekommen.
Das hat aber immer noch nichts mit dem Finanzamt zu tun…
Die Arbeitnehmersparzulage wird mit Hilfe einer Bescheinigung der Bausparkasse mit der jährlichen Steuererklärung beantragt und vom FA gewährt (oder auch nicht). Ist das konsensfähig ?
Danke
Die Person hat zwischenzeitich beim Finanzamt angerufen. Bei einem netten Rückruf wurde mitgeteilt, dass die Arbeitnehmersparzulage nach Ablauf der Sperrfrist an die Bausparkasse gezahlt wurde.
Die Bausparkasse sprach daraufhin von einem „EDV-Fehler“ und versprach, dass Geld nächste Woche zu überweisen.