Hallo,
Folgende Frage:
Die Band A hat seit Anfang 2006 auf öffentlichen Veranstaltungen gespielt und dafür Gage bekommen. Die Band besteht aus 5 Personen und hat in dem ganzen Jahr weniger als 10.000 € eingenommen (es sei mal dahin gestellt, ob das der Reingewinn ist oder nicht).
Jetzt zum Ende des Jahres ist den Mitgliedern der Band bewusst geworden, dass sie sich bzw. sie Band steuerrechtlich anmelden müssen. Natürlich kann man das Steuerjahr 06 nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Hätte A die Möglichkeit sich rückwirkend an zu melden? was hätte das für Konsequenzen? Auf die einzelnen Mitglieder gerechnet käme ja nur ein Betrag von weniger als 2.000 € für das Jahr zusammen und sofern keine anderen Einkünfte da sind, müsste das doch noch unter den Steuerfreibetrag fallen, oder nicht? Wie wäre es, wenn einzelne Bandmitglieder aber einen Monatlichen Verdienst hätten? Müssten die dann nachzahlen?
MFG
BCCameron
Sonstige Einnahmen
besteht aus 5 Personen und hat in dem ganzen Jahr weniger als
10.000 € eingenommen (es sei mal dahin gestellt, ob das der
Reingewinn ist oder nicht).
Jetzt zum Ende des Jahres ist den Mitgliedern der Band bewusst
geworden, dass sie sich bzw. sie Band steuerrechtlich anmelden
müssen.
Als GbR? Eigentlich nicht. Es sind einfach sonstige Einkünfte, deren Anteil einfach jeder privat bei der Einkommensteuerabrechnung als sonstige Einkünfte auflistet.
Was Sinn machen kann ist, mit einem Gesellschaftervertrag nachweisbar die Verteilung der Erträge zu klären, sonst wird einfach in gleiche Teile geteilt.
Wie wäre es, wenn einzelne Bandmitglieder aber einen Monatlichen Verdienst hätten? Müssten die dann nachzahlen?
Gehe ich mal von aus.
Sie es mal so. Steuerrechtlich gesehen werden ALLE Einkünfte (wenn nicht Sonderregelungen gelten wie z.B. bei Kaptitalerträgen) in einen großen Topf gekippt, auf 12 Monate verteilt und dann wird die Steuer neu ausgerechnet und der Differenzbetrag entweder ausbezahlt (Rückerstattung) oder es muss nachgezahlt werden.
Gruß
Stefan
Servus,
Jetzt zum Ende des Jahres ist den Mitgliedern der Band bewusst
geworden, dass sie sich bzw. sie Band steuerrechtlich anmelden
müssen.
das ist richtig. Eigentlich hätte die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gem. § 138 AO dem örtlich zuständigen Finanzamt (formlos) mitgeteilt werden müssen. Wie Du aber an der Auskunft siehst, die Du bereits erhalten hast, wird diese Anzeigepflicht von den Finanzämtern nicht sehr strenge gehandhabt: Es wird in der Regel nicht weiter verfolgt, wenn diese Anzeige zu spät erfolgt, solange sie überhaupt erfolgt (und nicht zuerst die Behörde aktiv wird) und solange dadurch dem Staat keine Steuern verloren gehen.
käme ja nur ein Betrag von
weniger als 2.000 € für das Jahr zusammen und sofern keine
anderen Einkünfte da sind, müsste das doch noch unter den
Steuerfreibetrag fallen, oder nicht?
Das ist zwar richtig, aber die Einkünfte aus der GbR werden nicht durch die einzelnen Mitglieder der Band erklärt - für die Band insgesamt muss eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte erstellt werden (keine Angst vor dem Bandwurm, „Feststellungserklärung“ reicht). Die auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Einkünfte werden dann festgestellt und an die persönlich zuständigen Finanzämter (bzw. Teilbezirke) mitgeteilt, die dann im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer die Steuer festsetzen.
So kommt es dann dazu, dass auch die Mitglieder der Band, die sonst keine Einkünfte haben, eine ESt-Erklärung abgeben müssen. Auch wenn bei ihnen keine ESt festgesetzt wird.
Wie wäre es, wenn
einzelne Bandmitglieder aber einen monatlichen Verdienst
hätten? Müssten die dann nachzahlen?
Nachzahlen eigentlich nicht. Einfach zahlen, so wie jeder Selbständige die festgesetzte ESt zahlen muss. Falls die Einkünfte aus der Band nicht so viel ausmachen als z.B. erst bei der Veranlagung berücksichtigte Werbungskosten etc., muss die Veranlagung zur ESt nicht unbedingt zu einer Zahllast führen. Das muss man im Einzelfall rechnen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Stefan,
Als GbR? Eigentlich nicht.
Doch. Steht in § 138 Abs 1 Satz 3 AO.
Es sind einfach sonstige Einkünfte,
deren Anteil einfach jeder privat bei der
Einkommensteuerabrechnung als sonstige Einkünfte auflistet.
Nein. Bei Beteiligung mehrerer Personen werden die Einkünfte gesondert festgestellt, steht in §§ 179, 180 AO.
Was Sinn machen kann ist, mit einem Gesellschaftervertrag
nachweisbar die Verteilung der Erträge zu klären, sonst wird
einfach in gleiche Teile geteilt.
Nein, s.o.: Es ergeht Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung, und wenn man die nicht befolgt, werden die Einkünfte (unter Berücksichtigung der durch die einzelnen Beteiligten irrtümlich persönlich erklärten Einkünfte) geschätzt. Schätzung heißt aber in aller Regel „mit einem Schnaps obendrauf“ - also keine gute Idee.
Wie wäre es, wenn einzelne Bandmitglieder aber einen Monatlichen Verdienst hätten? Müssten die dann nachzahlen?
Gehe ich mal von aus.
Das kann man weder mit ja noch mit nein beantworten, wenn man die Fälle nicht kennt.
Steuerrechtlich gesehen werden ALLE Einkünfte
(wenn nicht Sonderregelungen gelten wie z.B. bei
Kapitalerträgen)
Was für Sonderregelungen sind das? Wir sind in 2006, nicht in 2008!
in einen großen Topf gekippt, auf 12 Monate
verteilt
désolé - aber die ESt ist eine Jahressteuer. Sie wird nicht nach Monaten erhoben.
Schöne Grüße
MM
Danke
Ich danke euch allen für eure Beiträge.
Ihr habt mir in der kurzen Zeit schon ein ganzen Stück weiter geholfen.
Danke
Viele Grüße
BC