Hallo.
Ich war vom 01.04. - 31.05. arbeitslos und habe ALG1 bezogen. Seit 01.06. habe ich eine neue Stelle, die zunächst auf 6 Monate befristet ist.
Leider sind die Rahmenbedingungen (Entfernung zum Wohnort, Arbeitszeiten) sehr familien-feindlich.
Ich habe hier nun gelesen, daß eine Kündigung meinerseits eine Sperre des ALG zur Folge hätte und das man für diesen Zeitraum ALG 2 beantragen könnte, welches aber um 30% gekürzt würde. Werden diese 30% von der Gesamtsumme (alle Familienmitglieder inkl. Mietanteil) oder nur von meinem Anteil berechnet?
Hallo Bullermann,
Ich meine es ist so das Deine Leistung Sanktioniert wird, allerdings ebenfalls dein Anteil an den Mietzahlungen usw.
Soweit ich weiß besteht für das Amt allerdings auch die Möglichkeit die ganze Bedarfsgemeinschaft zu sanktionieren.
Genaueres kann da denke ich wirklich nur der Anwalt mitteilen, welcher im weiteren sicherlich eine weit aus verlässlichere Auskunftsquelle dar stellt als ich es sein kann.
Hallo woodchild,
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Es liegt also scheinbar wirklich im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, in welchem Rahmen die Leistungen gekürzt werden.
Ok, ich werde wohl wirklich noch einen Anwalt zu dem Thema befragen.
Nochmals, Danke.
Hallo,
es tut mir sehr leid ich bin kein Experte Sorry.
Gruss
D.
Hallo,
es tut mir sehr leid ich bin kein Experte Sorry.
Gruss
D.
Hallo Margoo.
Macht nix. Trotzdem Danke.
Hallo,
hoffentlich kann der ein oder andere dir helfen. Frag nocheinmal an
Gruß
D.
es tut mir sehr leid ich bin kein Experte Sorry.
Gruss
D.Hallo Margoo.
Macht nix. Trotzdem Danke.
Hallo,
laut Sozialgesetzbuch (Harz 4) müssen Sie jede angebotene Arbeit annehmen.
Dabei gibt es wenige Rücksichtnahmen, Entfernung zum Wohnort spielt aber eine gewisse Rolle, genau wie Vereienbarkeit. Wenn es mehr als 50km sind, könnte das klappen.
Mein Tip jedoch: Bevor Sie sich mit einer Tussi von der ARGE rumstreiten (und das sind meistens erbrobte Sozialamtstanten und die „schwierigen Fälle“ bekommt ohnehin alle die Chefin…), reißen Sie einfach die 6 Monate runtern.
Tips für einen Rauswurf nach 6 Monaten:
-Öfter mal krank zuhause.
-öfter mal 5 Min zu spät erscheinen und dafür früher abstechen.
-wegen allen möglichen Dingen kurzfristigen Urlaub fordern, z.B. Hund krank usw.
-Streit mit Kollegen.
-andauerder Restalkohol.
-Beim Gespräch mit dem Chef auf Belastungen hinweisen und das Gefühl vermitteln, überfordert zu sein.Sublim vermitteln, daß keine Bindung zum Job besteht.
Danach fleigen Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit raus.
Nachteil: Das Jobzeugnis muß laut Gesetzt zwar Wohlwollend sein, allerdings hat der Boss Mittel, Unzulänglichkeiten verschlüsselt unterzubringen. Deswegen gibt es auch immer wieder Streits vor den Arbeitsgerichten.
Das mit den 30% scheint mir nicht zu stimmen: Auch bei Harz 4 besteht die Strafe darin, für zunächst 3 Monate gesperrt zu werden…
Grüße
Hallo,
Klingt ja nicht sehr ermutigend. Also, die 6 Monate durchziehen, kommt nicht in Frage. Das macht meine Familie nicht mit. Ich brauche täglich 2-3 Stunden für den Hin- und Rückweg. Dazu die 8-10 Stunden Arbeitszeit. Das heißt dann, daß ich meine Kinder mit Glück ´ne halbe Stunde bis max. 1 Stunde sehe.
Auf jeden Fall Vielen Dank für die Antwort.
Das wusste nicht mal ich das man bei einer Strafe von ALG1 aus noch bei Hart4 was hollen kann.
hallo! erstmal danke das du dich mir anvertraust !
also wenn doch deine stelle eh besfristet ist dann geh keine verlängerung des arbeitsvertages ein …wenn dir der job eh nicht so optimal liegt… solltest du dennoch kündigen ist es egal wo du bei welchem amt was beantragst …du hast gekündigt du bist die dumme… die sperre wird sich von 6wochen bis 3monate hinziehen. kommt immer auf die gründe an wieso du gekündigt hast etc. also ein täglicher arbeitsweg von 2std pro stecke sind voll zumutbar deswegen kein guter grund und die sperre wird auf den gesamtbedarf gerechnet also das was ihr alle zusammen bekommt!
ich hoffe konnte etwas helfen!
bei weiteren fragen bin ich gerne da
lg
Hallo,
leider kann ich dir nur mit Gewissheit sagen, dass der Mietanteil hiervon nicht betroffen ist. ich hoffe, du bekommst noch andere Antworten auf deine Frage, die dir weiterhelfen.
Gruß, DC
Leider ist es so, dass 30% vom gesamten Bezug wegkommen, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid (je nachdem, wer „ihr“ ist). Das geht drei Monate. Und die Härte: das ist auch noch sehr ausbaufähig. Bei einem weiteren Verstoß können es dann 60% sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn seit dem Pflichtverstoß, wie die es so schön nennen, ein Jahr vergangen ist. Dann sind es „nur“ 30%.
Wußtest du eigentlich, dass das rechtswidrig ist da eigentlich nur 10% Kürzung vorgesehen sind? Es hält sich aber keiner dran und es weiß auch kaum jemand. Ich würde gegen eine Sanktion immer Widerspruch einlegen und die betreffende Begründung dazu schreiben. Falls es soweit ist, kontaktier mich mal, dann helfe ich dir dabei.