ALG bei Jobwechsel von Zeitarbeit zu Festanstellung

Hallo liebe Experten,

ich bin aktuell als „Zeitarbeiter“ über eine Personalüberlassung beschäftigt, habe mich aber nebenbei weiter beworben und nun eine Festanstellung ab Juli bei einem Unternehmen gefunden.
Der neue Vertrag liegt mir bereits vor und ist unterschrieben.
Bei der Personalüberlassung habe ich eine Kündigungsfrist von 1 Woche und hätte auch gerne noch 2 Wochen arbeitsfreie „Übergangszeit“, um einige notwendige Dinge erledigen zu können.
Ich könnte also bei heutiger Kündigung zum 14. Juni „auf freiem Fuß“ sein.

Nun meine Frage:
Kann ich für diese zwei Wochen irgendwie staatliche Unterstützung in Form von ALG oder Hartz4 erhalten, wenn ich selbst kündige? (bin als Zeitarbeiter zwar erst 5 Wochen beschäftigt, habe aber aus einem davorliegenden Beschäftigungsverhältnis noch ALG1 Anspruch)

Und da die wahrscheinliche Antwort hierzu aufgrund der eigenen Kündigung wohl ein „nein“ ist, schließt sich direkt eine Frage an:
Wie sollte ich mein aktuelles Beschäftigungverhältnis beeenden, um für den Übergangszeitraum ALG zu bekommen? Kann man so eine Art Aufhebung des Arbeitsvertrages beantragen? Oder kann ich die Personalüberlasssung dazu „überreden“, mich kurzfristig zu kündigen?

Ich freue mich, wenn ihr mir den einen oder anderen nützlichen Tip oder Hinweis geben könntet.

Arbeitsrechtlich wird das schwierig. Die einzig legale Möglichkei besteht darin, fristgerecht gekündigt worden zu sein.Dafür müsse aber de Kündigung rückdatier werden.Du hättest aber für einen ALG 1 Anspruch Dich unmielbar nach der Kündigung arbeitsschend melden müssen. De Gesetzgeber ist nicht so dumm, wie viele es annehmen und wollte solche Mauscheleien, wie Du sie jetzt vorhast, eben ausschließen. Die einfachste Möglichkeit einige bezahlte freie Tage zu bekommen beseh darin, deinen Resturlaubsanspruch umzusetzen.

hallo,
bitte kündigen sie nicht selbst. dies hat zur folge das sie eine speerzeit erhalten. punkt 1: sie würden kein geld bekommen für die 2 wochen; punkt 2: wenn irgend etwas nicht funktioniert beim neuen job und sie entlassen werden-erinneret sich die agentur für arbeit gern an die sperrzeit-diese kann bis zu 12 wochen andauern-2 hätten sie ja dann schon weg. sie würden dann rein theoretisch aus dem system fliegen. anders würde es laufen, wenn sie kündigen und sich danach für 2 wochen krank schreiben lassen-dann beziehen sie geld von der krankenkasse. da sie krank gemeldet sind müssen sie zwar der afa bescheid sagen-aber können dort nicht vorstellig werden.
aber die beste lösung ist-lassen sie sich kündigen. reden sie mit ihrem arbeitgeber!! sagen sie, das sie aus privaten gründen umziehen möchten… was hat der arbeitgeber davon wenn er einen mitarbeiter hat, der eigentlich nicht mehr arbeiten will. unterschreiben sie keinen aufhebungsvertrag-dies ist gleichzusetzen mit einer eigenkündigung.

ich persönlich handle das so-wenn ein mitarbeiter das unternehmen verlassen will-lasse ich ihn ziehen-reisende soll man nicht aufhalten.

mfg
manu

So sehr ich auch die individuellen Wünsche nachvollziehen kann, persönlich habe ich eher Stress bei dieser „Einstellung“.

  1. Warum soll die Allgemeinheit Ihren Urlaub bezahlen?
  2. Warum soll der jetzige AG das auch noch unterstützen?

Die Grundsätze der Arbeitsverwaltung sehen das ähnlich und formulieren es so: Wenn die Interessen der Gemeinschaft der Beitragszahler den Interessen des Einzelnen überwiegen, gibt es nichts.

Ihr vom Staat finanzierter Urlaub geht also nur, wenn Sie den jetzigen AG dazu überreden, zu seinem Verlust (durch Ihren Ausstieg) auch noch eine Urkunde zu fälschen (Auf der Arbeitsbescheinigung steht, dass dies eine Urkunde ist). Urkundenfälschung ist im Übrigen trotz anderer landläufiger Meinung strafbar, und führt auf jeden Fall zum Schadenersatz. ´

Bei viel Wohlwollen, und und und, probieren Sie ruhig Ihre Lösung. Sie sind ja damit nicht allein. Die Leistungen der Arbeitsverwaltung werden aus meiner Sicht mindestens in einer Höhe von 50 bis 60 Prozent „missbraucht“.

Etwas entschuldigend sehe ich, dass vor allem jüngere Menschen eher mit einem „Anspruchsdenken“ erzogen wurden.

In Ihrem neuen Job viel Spass, und bleiben Sie weiterhin kreativ, lösungs- und zielorientiert, und stellen Sie weiterhin mutig auch Querfragen. Das gefällt mir an Ihnen.

Moin, moin,

Deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Grundsätzlich macht es keinen Sinn eine Vertragsaufhebung zu unterschreiben! Sie führt zwangsläufig zu einer Sperre durch das Arbeitsamt. Da Du 14 Tage Kündigungsfrist hast vermute ich, dass Du weniger als ein halbes Jahr beschäftigt bist? Somit kann ich nicht beurteilen, ob Du Anspruch auf ALG 1 hast. In diesem Falle würde Dir ein Übergangsgeld für die 2 Wochen zustehen. Besser ist es, mit Deinem Disponenten zu reden und Dich durch die ZAF kündigen zu lassen. Dann steht Dir ALG 1, bzw. AlG2 zu. Wenn Du bisher „nen guten Job“ gemacht hast, wird Deine Fa. sich darauf einlassen. Allerdings dauert die Bearbeitung des Anspruches ja auch eine gewisse Zeit, sodass Du in den 14 Tagen Deiner „Freizeit“ die Kohle sicher noch nicht zur Verfügung hast. Langer Rede kurzer Sinn: Die Zeitarbeitsfirma soll Dir kündigen.
Gruss marineblau

Hallo,

es ist nicht immer so dass bei einer eigenen Kündigung sofort eine Sperrzeit eintritt. Es werden immer die Gründe geprüft. In deinem Fall kann von einer Sperrzeit abgesehen werden, da Du ja kündigen musst um eine Festanstellung antreten zu können. Daher wird vorauss. keine Sperrzeit eintreten und wenn noch Restanspruch auf Alg I vorhanden ist, kannst Du diesen in Anspruch nehmen.
Marion

Hi,

tatsächlich lautet die Antwort Nein…

ALG-Bezug ist nur möglich bei ARBEITGEBER-Kündigung, d.h. der Personaldienstleister muss dich kündigen. Ein Aufhebungsvertrag ist mit eigener Kündigung gleichzusetzen.

Alternative: Urlaub / Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto nehmen. Bei uns wäre sowas möglich, wichtig ist, daß man miteinander redet.

Notlösung (aber nicht wirklich schön): KRankmeldung und auf Kündigung warten…

Viel Erfolg!

Brewster

So sehr ich mich auch über die ganzen Antworten hier freue, so sehr ärgere ich mich speziell über Ihre unqualifizierten Äußerungen, Herr Hacker.

Wer nicht annähernd alle Fakten kennt, tut gut daran, persönliche Angriffe zu unterlassen!

Ich war bis vor wenigen Monaten über 15 Jahre lang ununterbrochen berufstätig. Seit meiner Entlassung aus meiner letzten Festanstellung habe ich das erste Mal in meinem Leben ALG bezogen.
Den Job bei der Zeitarbeit habe ich lediglich angenommen, um dem Staat eben nicht weiter auf der Tasche zu liegen. Ich verdiene dort keinen Cent mehr als meine ALG Bezüge, auf die ich übrigens noch viele Monate Anspruch gehabt hätte.
Und wenn ich also zwischen diesem Job und meiner neuen Position ab Juli noch zwei Wochen ALG beziehen möchte, dann halte ich das für durchaus legitim!

Im großen und ganzen halte ich Sie für einen höchst unsympatischen Menschen, dessen Arroganz aus jeder Zeile Ihrer Antwort quillt. Aber Gott sei Dank kenne ich Sie nicht persönlich. Und das gefällt mir dann an Ihnen.

Danke für Deine Antwort.

Ich habe definitiv noch Anspruch auf ALG.
Ich war bis vor wenigen Monaten berufstätig.
Den Job bei der Zeitarbeit habe ich erst wenige Wochen und quasi als Überbrückung angenommen. Auf mein ALG hätte ich noch viele Monate Anspruch gehabt.

Ob aber nun die ZAF so gut auf mich zu sprechen ist…??

Hallo Marion,

vielen Dank für Deine Antwort.
Das hört sich ja auch ganz positiv an, zumal meine jetzige Position bei der ZAF ja auch eine befristete ist.

Wenn das so stimmt, wie Du es sagst, könnte ich einen Teil meines Restanspruches nehmen.
Ich werde wohl mal mit meiner Ansprechpartnerin bei der Arbeitsagentur sprechen - hatte zu ihr einen ganz guten Draht.

Hallo,

genau das ist eine gute Idee. Ist immer schwierig auf Fragen bezüglich Alg I zu antworten, das ist so ein komplexes Thema, dass man wenn der Kunde nicht vor einen sitzt nur oberflächlich und nicht zu 100% antworten kann. Die Arbeitsagentur die für Dich zuständig ist kann Dir bestimmt abschliessend helfen.
Liebe Grüße und toi toi toi
Marion

Hallo Dumm6atz,

damit Sie in der Zwischenzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Sowohl bei der Eigenkündigung als auch beim Aufhebungsvertrag wird eine Sperrzeit von 12 Wochen eintreten.

Viele Grüße

Hallo dumm6atz,

tut mir Leid, ich werde dir keine Tipps geben, wie man vom Staat bezahlten Urlaub bekommt, dafür ist das ALG I auch nicht gedacht.

Mach es wie jeder Arbeitnehmer und nimm dir Urlaub.

Viele Grüße, Paula

Hallo,

generell gilt wenn Sie selbst kündigen gibts kein ALG. Auch wenn Sie einen Aufhebungsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma machen, gibts nix. Sie können wie schon richtig gesagt nur versuchen Ihren jetzigen Arbeitgeber versuchen zu einer Kündigung zu überreden. Das dürfte aber schwierig werden. Sie werden wohl in den sauren Apfel beissen müssen und unbezahlt die 2 Wochen zu Hause bleiben. Aber es gibt doch schlimmeres…:wink:

Hallo liebe Experten,

ich bin aktuell als „Zeitarbeiter“ über eine
Personalüberlassung beschäftigt, habe mich aber nebenbei
weiter beworben und nun eine Festanstellung ab Juli bei einem
Unternehmen gefunden.
Der neue Vertrag liegt mir bereits vor und ist unterschrieben.
Bei der Personalüberlassung habe ich eine Kündigungsfrist von
1 Woche und hätte auch gerne noch 2 Wochen arbeitsfreie
„Übergangszeit“, um einige notwendige Dinge erledigen zu
können.
Ich könnte also bei heutiger Kündigung zum 14. Juni „auf
freiem Fuß“ sein.

Nun meine Frage:
Kann ich für diese zwei Wochen irgendwie staatliche
Unterstützung in Form von ALG oder Hartz4 erhalten, wenn ich
selbst kündige? (bin als Zeitarbeiter zwar erst 5 Wochen
beschäftigt, habe aber aus einem davorliegenden
Beschäftigungsverhältnis noch ALG1 Anspruch)

Und da die wahrscheinliche Antwort hierzu aufgrund der eigenen
Kündigung wohl ein „nein“ ist, schließt sich direkt eine Frage
an:
Wie sollte ich mein aktuelles Beschäftigungverhältnis
beeenden, um für den Übergangszeitraum ALG zu bekommen? Kann
man so eine Art Aufhebung des Arbeitsvertrages beantragen?
Oder kann ich die Personalüberlasssung dazu „überreden“, mich
kurzfristig zu kündigen?

Ich freue mich, wenn ihr mir den einen oder anderen nützlichen
Tip oder Hinweis geben könntet.

Hallo,

bei Eigenkündigung wird eine 3 Monate Sperrfrist von der Agentur für ARbeit verhängt.
Am Besten Sie sprechen mit ihrem jetztigen Arbeitgeber - kann mir aber vorstellen, dass die nicht sehr begeistert sind und Ihnen nicht kündigen werden.
Sie müßten in der Tat diese Zeit zwischen den beiden ARbeitsverhältnissen selbst tragen. Vergessen Sie nicht, daß eine Krankenversicherungspflicht besteht, dass heißt sie müssen sich für diese zwei Wochen selbst krankenversichern, wenn sie es nicht tun, wird die Krankenkasse Ihnen in den nächsten wochen einer Rechnung zuschicken.
Sie könnten mit ihrem AG sprechen, daß sie unbezahlten Urlaub nehmen, dann sind Sie wenigstens krankenversichert.
Tut mir leid, Ihnen keine bessere Antwort geben zu können.
Alles Gute
L.G.

Hallo liebe Experten,

ich bin aktuell als „Zeitarbeiter“ über eine
Personalüberlassung beschäftigt, habe mich aber nebenbei
weiter beworben und nun eine Festanstellung ab Juli bei einem
Unternehmen gefunden.
Der neue Vertrag liegt mir bereits vor und ist unterschrieben.
Bei der Personalüberlassung habe ich eine Kündigungsfrist von
1 Woche und hätte auch gerne noch 2 Wochen arbeitsfreie
„Übergangszeit“, um einige notwendige Dinge erledigen zu
können.
Ich könnte also bei heutiger Kündigung zum 14. Juni „auf
freiem Fuß“ sein.

Nun meine Frage:
Kann ich für diese zwei Wochen irgendwie staatliche
Unterstützung in Form von ALG oder Hartz4 erhalten, wenn ich
selbst kündige? (bin als Zeitarbeiter zwar erst 5 Wochen
beschäftigt, habe aber aus einem davorliegenden
Beschäftigungsverhältnis noch ALG1 Anspruch)

Und da die wahrscheinliche Antwort hierzu aufgrund der eigenen
Kündigung wohl ein „nein“ ist, schließt sich direkt eine Frage
an:
Wie sollte ich mein aktuelles Beschäftigungverhältnis
beeenden, um für den Übergangszeitraum ALG zu bekommen? Kann
man so eine Art Aufhebung des Arbeitsvertrages beantragen?
Oder kann ich die Personalüberlasssung dazu „überreden“, mich
kurzfristig zu kündigen?

Ich freue mich, wenn ihr mir den einen oder anderen nützlichen
Tip oder Hinweis geben könntet.

Hallo dumm6atz,

bei einer eigenen Kündigung wird Dein Anspruch auf ALG für 3 Monate gesperrt, egal ob noch ein Rest-Anspruch vorhanden ist.

Der rechtlich einwandfreie Weg ist sicherlich, ordentlich zum 30.06. zu kündigen und bis dahin brav in die Arbeit zu gehen bzw. den Resturlaub anzutreten.

Dann gibt es da den Weg eines sog. Aufhebungsvertrages, das ist im Prinzip eine Kündigung des Arbeitsvertrages im beidseitigem Einvernehmen. Um Leistungen vom Arbeitsamt erhalten zu können, muss dann Dein Arbeitgeber in diesem Aufhebungsvertrag schreiben, dass die Kündigung von seiner Seite ausging bzw. Du sowieso Deinen Arbeitsplatz verloren hättest (z. B. wegen Auftragsmangel, etc.)

Natürlich kannst Du auch mit Deinem Arbeitgeber reden und fragen, ob er nicht kündigen möchte. Vielleicht tut er Dir den Gefallen.

Mein Rat: Offen und ehrlich mit dem Arbeitgeber umgehen und schnellstens mit ihm das Ganze besprechen, damit er für Ersatz sorgen kann.

Gruß
Harry

Hallo und guten Abend,

eine Eigenkündigung hat immer eine Sperre zur Folge und das ist auch gut so. Ein wenig Verwunderung über Ihre Einstellung mag ich nicht verhehlen; Zeitarbeitsfirmen sind Unternehmen wie jedes andere auch, nicht besser (das ist klar), aber eben auch nicht schlechter. Ihre Firma wird sicher keine Kündigung aussprechen, warum auch, wenn es keinen Grund gibt.

Sauber, gesetzlich und moralisch richtig ist folgende Vorgehensweise: Sie kündigen Ihrer Zeitarbeitsfirma zum 30.06.2010 und nehmen in den letzten 5 Tagen Ihren gesetzlich erarbeiteten Urlaub zum Erledigen der notwendigen Dinge. Urlaub auf Staat- das kann es wohl nicht wirklich sein!!!