Liebe/-r Experte/-in
Ein Freund, ca. 30 Jahre alt, bisher Student einer Fachschule, vorläufiger Abbruch und Ausscheiden wegen Krankheit. Zukünftige berufliche Arbeitsaufnahme; zur Zeit in ambulanter und stationärer Behandlung wegen psych. Erkrankung. Er ist bisher privat krankenversichert von Geburt an.
Fragen: Ist er durch ALG II-Bezieher zwangsweise gesetzlich versichert und auch danach wenn er eine soz.vers.pfl. Arbeitsstelle erhält? Oder kann er bzw. ist empfehlenswert weiterhin privat versichert zu bleiben (besser versichert)? Wenn ja, wird dies durch ALG II voll finanziert, wie als gesetzlich Versicherter? Ist bei Krankheitsdauer während der ALG II-Zeit der Versicherungsschutz und Beitrag anders geregelt?
Was sind dazu die Fakten und Empfehlungen? Danke!
LG
winfried
Hallo Winfried,
sollte Ihr Freund länger als 6 Monate krank sein, hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Ist dies nicht der Fall, werden die Beiträge zur Krankenversicherung übernommen, sofern Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Hier findet man noch etwas zu den Beiträgen (s. 54).
Gruß
Hallo SweetAngel, vielen Dank für den Bescheid und den Unterlagen!
Hinsichtlich der Krankenversicherung ist es vollkommen unverständlich, dass angeblich der ALGII-Empfänger nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig wird bei ALG II, wenn er vorher privat versichert war, sondern bei der Privatversicherung bleiben müsste, wobei er den Restbeitrag selbst aus den ALG-Mitteln bezahlen müsste, fürwahr der Beitrag, auch im Basistarif, höher ist, als überhaupt das ALG-Geld. Hier müsste der Empfänger die Möglichkeit haben in eine gesetzliche KV einzutreten, so dass der volle Beitrag voll übernommen wird. Das ist mehr als fraglich.
LG
winfried
Hallo,
ob ein Arbeitslosengeld II - Empfänger wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann/muss, entscheidet die Krankenkasse.
Die ARGE hat damit nichts zu tun.
Gruß
Hallo SweetAngel! Danke nochmals für den Bescheid auf meine Nachfrage. Es liegt allein bei der potientellen Krankenkasse, ob sie den ALGer als Mitglied aufnimmt oder nicht oder wenn nicht er bei der Privatkasse verbleiben muss. Das wäre ja ok und verständlich, wenn er generell den KV-Beitrag, wie bei der gesetzlichen KV, vergütet würde bis die Situation sich verbessert hat zu einem soz.vers.pfl. Job.
Gruß
winfried
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, ich befinde mich gerade im Urlaub.
Für den derzeit stationären Aufenthalts Ihres Freundes verlangt das Krankenhaus in der Regel vor Aufnahme eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Kam Ihr Freund über die Erste Hilfe auf Station klärt in der Regel der Sozialdienst das Procedere mit der Krankenkasse, wenn es Probleme gibt. Wenn Probleme zu erwarten sind, den Sozialdienst des Krankenhauses kontaktieren.
Nein, durch den Bezug von Arbeitslosengeld II ist man nicht automatisch gesetzlich „zwangsweise“ versichert. Wenn man vorher privat versichert war, kann man das auch bleiben. In den Formularen wird man gefragt, wie man vor Antragstellung krankenversichert war. Einmal wird man im Mantelbogen gefragt, wie und bei wem man krankenversichert ist, gesetzlich oder privat, dann gibt’s das Formular Anlage SV, mit dem man ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen kann.
Das Jobcenter zahlt Beiträge zur privaten Krankenversicherung in maximaler Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung. Da seit langem die gesetzlichen Krankenversicherungen einheitliche Beiträge haben, spielt es keine Rolle, ob man bei der AOK, IKK oder TEchniker Krankenkasse versichert ist. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind immer gleich hoch. Ich glaube, KV rund 126,00 EUR, PV um die 17,00 EUR. Erzielt man Einkommen aus einer Erwernstätigkeit (brutto über 400,01 EUR), verringern sich natürlich die Beiträge zur KV und PV entsprechend prozentual.
Da die privaten Krankenversicherung meistens bedeutend teurer ist (je nach dem, was man für ein Tarif gewählt hat), haben die privat Versicherten das REcht, in den Basistarif, den alle privaten Krankenkassen anbieten müssen, zu wechseln. Wann und an zu welchen Bedingungen der Wechsel möglich ist, richtet sich nach den Vertragsbedingungen. Einfach nachlesen oder Krankenkasse anrufen.
Wie gesagt, das Jobcenter zahlt nur einen Zuschuss in maximaler Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Rest muss dann Ihr Freund zahlen. Meiner Erfahrung nach zeigen sich die privaten Krankenkasse in solchen Fällen kompromissbereit und stunden Beiträge eine gewisse Zeit. Auch da mal die Krankenkasse fragen.
Genauso verhält es sich, wenn man von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln will. Bevor ich diesen Schritt gehe, würde ich mich an Ihrer Stelle an die örtliche Verbraucherzentrale wenden und mich beraten lassen. Die beraten neutral und da sitzen Experten. Ich bin keiner.
Denn: Ist man einmal draußen, ist eine Neuaufnahme bei irgendeiner privaten Krankenkasse nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Ich glaube, da gibt es auch eine Frist. Aber ich bin wie gesagt kein Experte.
Ist absehbar, dass Ihr Freund längere Zeit der Krankheit auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, würde ich möglichst schnell zu einer Verbraucherzentrale gehen. Denn es gibt Kündigungfristen, wenn die jetzige Krankenkasse zu keinen Kompromissen bereit ist und selbst der Basistarif auf Dauer unbezahlbar wird.
Bedingung für eine Antragstellung ist, dass Ihr FReund beurlaubt oder exmatrikuliert ist. Immatrikulierte Studenten können höchstens einen Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen.
Das Thema ist viel komplexer, aber ich möchte nicht mit umfangreichen Details nerven. Ich hoffe, ich konnte in der Zusammenfassung erst mal helfen.
Hallo tisch! Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort und Erklärung. Daraus geht klar hervor, wie er vorgehen sollte.
Alles Gute und eine gesegnete Zeit!
Gruß
winfried
Hallo,
entschuldige bitte die Verspätung. Ich war im Urlaub. Ich Artikelbaum habe ich auch gesehen, dass Dir ganz ausführlich geantwortet wurde. Dem kann ich Nichts hinzufügen.
Viele Grüße
Nicole