[Alg] einh./gesond. Feststellung - EBIT - § 122 AO

Hallo Zusammen!

Ich bin im Bereich Steuern noch ein absoulter Laie und probiere mir gerade selber etwas Wissen anzueignen.

Hierbei kamen mir folgende Frage, die wohl für jeden von euch einfach zu beantworten sein wird:
Was versteht man unter einer „Festlegung“?
Habe in meinen Büchern keine wirkliche Definition dazu gefunden…

In meinem konkreten Beispiel lautet die Aufgabe:
Steuerpflichtige X, wohnhaft in A, ist als Einzelunternehmer in B tätig. In A und B gibt es jeweils ein Finanzamt.
„Welche gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen sind durchzuführen?“

Und noch ne andere Frage:

EBIT = Gewinn vor Zinsen und Steuern heißt doch Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern, oder? (bzw. EBT = Gewinn von Steuern)
Welche Zinsen, bzw. welche Steuern werde da gemeint?
würde jetzt spontan mal auf die GEwerbesteuer oder Körperschaftssteuer tippen - liege ich da falsch?

Und noch was:
Was versteht man in $122AO unter „öffentlicher Bekanntgabe“?

Ich hoffe mal mir kann da jemand in „Nicht-Steuerfachsprache“ einfache Erklärungen geben :wink:

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Euer Steuer-Laie :wink:

Moin

Was versteht man unter einer „Festlegung“?
Habe in meinen Büchern keine wirkliche Definition dazu
gefunden…

Den Begriff habe ich noch nie im Steuerrecht gehört. In welchem Zusammenhang soll denn der Begriff aufgetaucht sein?

In meinem konkreten Beispiel lautet die Aufgabe:
Steuerpflichtige X, wohnhaft in A, ist als Einzelunternehmer
in B tätig. In A und B gibt es jeweils ein Finanzamt.
„Welche gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen
sind durchzuführen?“

Das Betriebsstättenfinanzamt hat die jeweiligen Besteuerungsgrundlagen (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb) in einem Grundlagenbescheid gesondert festzustellen. Daraufhin wird das Wohnsitzfinanzamt dann diese Daten in die Einkommensteuererklärung (Folgebescheid) übernehmen.

Und noch was:
Was versteht man in $122AO unter „öffentlicher Bekanntgabe“?

Damit wird wohl die öffentliche Zustellung gemeint sein. Das zuzustellende Schriftstück wird hierzu an der für Bekanntgaben der Behörde allgemein bestimmten Stelle ausgehängt. Ausreichend ist auch eine Benachrichtigung, aus der sich ergibt, dass und wo das Schriftstück eingesehen werden kann (§ 15 Abs. 2 VwZG).

In der Praxis kommt das nur in absoluten Ausnahmefällen vor.

Hi !

Was versteht man unter einer „Festlegung“?

Hierzu gleich, da du ja noch am Anfang des Lernens stehst der Tipp, die Worte IMMER ganz genau richtig verwenden. Denn aus dem unten stehenden Beispiel ist erkennbar, dass hier die „Feststellung“ gemeint ist. Für jden, der sich mit juristischen Themen befasst und dazu zählt das Steuerrecht nun einmal, ein wichtiger Unterschied.

„Welche gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen
sind durchzuführen?“

Für Unternehmen, an denen mehrere Personen beteiligt sind, sieht die Abgabenordnung (AO) eine besondere Form der Steuererklärung vor: Die „einheitlich und gesonderte Feststellung“. Diese dürfte für den Fall eines EInzelunternehmers aber nicht relevant sein. Die Frage zielt daher wohl eher darauf ab, welche Steuerarten bei dem EInzelunternehmer in Frage kommen und welche Finanzämter jeweils zuständig sind.

Es müßten also genannt werden:
Einkommensteuer - § 19 AO - Wohnsitzfinanzamt
Umsatzsteuer - § 21 AO - Betriebsfinanzamt
Gewerbesteuer - § 22 AO - Lagefinanzamt

EBIT = Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern
Welche Zinsen, bzw. welche Steuern werde da gemeint?

Beim EBIT handelt es sich übrigens nicht um einen Begriff aus dem Steuerrecht, sondern aus der Betriebswirtschaft. Es ist einfach nur eine Kennzahl. Es werden als Zinsen sämtliche Zahlungen, die für Eigen- und Frendkapital zu zahlen sind, berücksichtigt.

Als Steuern werden nur die Ertragssteuern (in D also Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer (inkl. SolZ) nicht aber Verbrauchssteuern (Kfz-Steuer, Versicherungssteuer, Umsatzsteuer, …) behandelt.

Was versteht man in § 122 AO unter „öffentlicher Bekanntgabe“?

In den Kommentaren zum § 122 Abs. 3 und 4 AO findet sich regelmäßig der Hinweis, dass diese Form ohne jegliche praktische Bedeutung ist.
„Ortsübliche Weise“ bedeutet i.d.R. Bekanntgabe durch Aushang in der Finanzbehörde oder durch Veröffentlichung in Tageszeitungen.
Ort der Bekanntgabe ist allerdings nicht der Ort des möglichen Aufenthalts des Betroffenen, sondern der Zuständigkeitsbereich der Behörde.

BARUL76

.

Hi!

Cool, vielen Dank euch beiden!

Die EBIT Frage hatte ich schon länger mal, dachte, wenn ich mal bei Steuern was fragem frag ich das noch schnell mit dazu :wink:

Thanx!

Greetz
Philly84