Hallo GM,
ja, vielen Dank. Genau den Text meinte ich.
Gott sei Dank hab ich den Text gelesen, der auf meinen Fall absolut nicht zutrifft.
Wieder Mal falsche Auskunft einer Behörde, um genau zu sein, des Finanzamtes.
Ich will´s erklären:
Meine Frage an das Finanzamt ging von folgender Konstellation aus:
Pflegebedürftige Großmutter wird von ihrer Enkelin versorgt die dafür € 400,00 bekommt.
€ 200,00 direkt von der Pflegekasse (Pflegestufe 1). Dieser Betrag muss nicht „angemeldet“ werden, wenn er im familiären Bereich bleibt. Soviel haben wir selbst heraus gefunden.
Die anderen € 200,00 kommen vom Sohn der Großmutter, also dem Vater der betreuenden Enkelin.
Frage nun an das Finanzamt, ob dies ein Minijob ist, der angemeldet werden muss.
Der Finanzbeamte nahm Bezug auf diesen Erlass und meinte, nein, ist kein Arbeitsverhältnis.
Da ich solche Aussagen von Behörden immer gerne schriftlich habe bzw. wissen möchte, worauf sich entsprechende Antworten beziehen, nahm er Bezug auf den entsprechenden Erlass.
Und siehe da: Der Erlass trifft auf obigen Fall absolut nicht zu. D. h., darauf kann man sich dann im Streitfall auch nicht berufen.
Es ist einfach ärgerlich von Behörden immer wieder solche falschen Auskünfte zu bekommen, auf die man sich dann im Endeffekt nicht verlassen/berufen kann.
Bin im Moment grad sauer.
Falls du beim Finanzamt arbeitest: Tschuldigung. Ich beruhig mich auch wieder.
Danke trotzdem
S.