Hi und hallo,
angenommen jemand hätte im August 2005 eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen welche den Einkauf/Verkauf über das Internet betrifft. Umsatz von August 2005 bis August 2006 ca. 6000 € und Gewinn ca. 3500 €.
Das Gewerbe wurd aber bisher nicht angemeldet, da es nicht vorrauszusehen war, dass es in eine gewerbliche Tätigkeit ausartet.
Wenn derjenige nun, also August 2006, das Gewerbe rückwirkend anmelden würde, was würde dann alles auf denjenigen zukommen?
Danke im Voraus!
Hallo,
es könnte ein Bußgeld verhängt werden, muß aber nicht. Anders sieht es bei der Steuer aus, aber zur Steuerhinterziehung muß es ja noch nicht gekommen sein.
Gruß
Nordlicht
Wenn derjenige nun, also August 2006, das Gewerbe rückwirkend
anmelden würde, was würde dann alles auf denjenigen zukommen?
Hallo,
wie gesagt, steuerliche Folgen hat das ganze nur, wenn man denkt, dass
Gewerbeanmeldung irgendeine Auswirkung auf die Steuer hat. Dem ist natürlich
nicht so. Die Steuergesetze (hier hätten wir GewStG, EStG und UStG) scheren
sich nicht um Meldungen und Förmeleien, sie stellen auf den wirtschaftlichen
tatsächlichen Sachverhalt ab. Also liegt wohl ein Gewerbe ab 08/05 vor, genauso
wird man Unternehmer (i.S.d. UStG) sein und natürlich mit dem Gewinn auch
gewerbliche Einkünfte erzielen.
Ergo: Man sollte die Gewinnermittlung erstellen, Kleinunternehmerregelung
prüfen, und die Steuererklärungen einreichen, also EStE, GewStE und UStE. Dann
klappts auch mit dem Finanzamt.
mfg vom
showbee
p.s. Wie natürlich das Gewerbeamt, kann auch das Finanzamt einen „Ordnungsgong“
austeilen, weil man als Unternehmer (wenn kein Kleinunternehmer)
Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich einreichen muss.
Dann sage ich Euch mal vielen lieben Dank für Eure Antworten!