ALG gestrichen, wegen Schulbesuch-ERGEBNIS: Kein ALG & Bafög

guten tag,

mein name ist ralf(26), ich habe folgendes problem:
seit dem 1.8.2009 besuche ich einen kurs der vhs königswinter zur
erlangung meiner fachoberschulreife,welches ich der arge sankt augustin mehr als ein halbes jahr mitteilte,man mir dort sagte es stelle kein problem dar,man fände es sogar sehr gut,alles kein problem. -kurz nach antritt des kurses, alg gestrichen, auf grund der tatsache das der kurs „dem grunde nach bafög-förderung ermögliche“ ich solle das beantragen,bis auf weiteres alg gestrichen,sogar rückzahlung gefordert. ich habe bafög beantragt-abgelehnt.den bescheid der arge vorgelegt, trotzdem weigert sich die arge mir meine 359,00€ zu zahlen, das bis heute. jetzt klopft natürlich auch die krankenversicherung an,welche mich „pflichtversichert“ hat,möchte geld-sonst zwangsvollstreckung!ich weiß nicht mehr was ich tun soll, können sie mir in dem fall helfen? wie kann ich mir generell helfen???

bin ihnen für eine antwort, einen tipp der mir hilft, sehr dankbar

mit grüßen

r.brüning

Hallo ralf,

in deinem fall rate ich dir dringend das sozialgericht aufzusuchen.
dort gibt rs spezielle anwälte die deine rechte durchstzen und dich auch kostenlos beraten bzw. vertreten.
normalerweise müßtest du ALG bekommen, denn eine vhs berechtigt nicht die gewährung von bafög, das würdest du nur bekommen, wenn du ein studium ( nah-oder fern ) aufnehmen würdest. eine vhs liegt im eigenen ermessen und wird nicht gefördert, für die kosten musst du selber aufkommen. du hättest noch die möglichkeit harz 4 zu beantragen, da kann es sein das du eher noch erfolg hast und auch mehr geld, denn zu dem grundbetrag von 323 € würdest du noch miete und heizkosten dazubekommen.
harz 4 ist ja sozialgeld und steht jedem zu der kein oder wenig einkommen hat. allerdings hat die sache einen kleinen haken in deinem fall, denn harz 4 zählt erst ab dem tag der antragstellung, das hätte aber der arbeitsamtberater mitteilen müssen, und daher wird dir der weg zum sozialgericht nicht erspart bleiben um rückwirkend geld vom der arge zu bekommen.
manchmal reicht auch schon der hinweis, das man sich an das gericht wendet und klage einreicht, dann regelt die arge das meist unter sich.
karli3

Hallo,
die Arge hat schon richtig gehandelt, wenn im Rahmen von BAfög man normalerweise förderungsfähig ist, jedoch BAfög abgelehnt wurde, wegen z.B. Einkommen der Eltern oder Vermögen. Das steht im SGB II, § 7, Absatz 5. Man kann trotzdem: Fristwahrend (1 Monat nach Zugang des Bescheides) vorsorglich Widerspruch einlegen. Auf alle Fälle bei der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. In einigen Orten gibt es auch Beratungsstellen zu ALG II, die kostenlos oder mit nur geringem Anteil behilflich sind. Mit Krankenversicherung Klärung herbeiführen, nicht das wirklich zwangsvollstreckt wird. In der Regel sind die mit Ratenzahlungen einverstanden, weil sie sonst gar kein Geld bekommen.
Zukünftig immer darauf achten, dass von der ARGE eine Bestätigung der Weiterbildung abgefordert wird, denn dann müssen die bezahlen!!!
Viel Glück, ich hoffe, es reicht für´s Erste.

Manuela

Hallo. Geh nochmal zur Arge, nimm sämtliche Unterlagen mit und verlange gleich den Chef der Leistungsabteilung, das zieht meistens.
Ansonsten zum Gericht, Beratungsschein und zum Anwalt für Sozialrecht. LG

hallo
wende dich an die vdk , wäre mein tipp

hallo
wende dich an die vdk , wäre mein tipp.

Hallo

am besten wendet man sich an eine Beratungsstelle (Sozialhiferecht)… Die können sehr schnell sagen was für dich geeignet ist was nicht. Also was dir zusteht, ob das so stimmt was die ARGE dir gesagt hat oder nicht… Also warte nicht lange…

Alles Gute
Gruß
D.

Hallo Ralf,

kann dir leider nicht helfen, da ich mich mit ALG nicht auskenne.

LG
figuralis

hallo ralf,

ja ja die ARGE…ein scheiss-verein…sorry.
Es könnte sein, dass die ausbildung an der fachhochschule ( VHS )nicht anerkannt ist. Das ist
das einzigste was ich mir vorstellen könnte.
Versuch mal schülerbafög zu beantragen, vielleicht hast du da mehr glück.
Was die krankenkasse angeht, mach dir keinen kopf.
Das wichtigste ist erstmal, dass du krankenversichert bist, wenn auch für den übergang als pflichtversichert.
Du kannst die beiträge in raten zahlen, sie lassen sich darauf ein. Auch die ARGE bietet ratenzahlung an,
für eventuelle rückforderungen.
übrigens ich bin kein experte, sondern nur interessierte.
viel glück, dass alles wieder in die reihe kommt.
gruss roswitha

Moin!!

Also in diesem Fall rate ich Ihnen den Weg über einen Anwalt zu gehen damit dieser beim Amt Druck macht.

Eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt ist ja zum Glück für ALG2 Empfänger für 10 Euro zu haben.

Leider sehe ich dort keinen anderen Weg.

Mit freundlichen Grüßen

J. Mielke

Hallo,

es wäre wichtig zu wissen, warum das Bafög abgelehnt wurde. Dazu kannst Du hier nachsehen, ob Deine Schule wie von der ARGE behauptet förderungsfähig ist:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Und dann noch, wie viel Bafög Du bekommen solltest:

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Mein Tipp bei sturen ARGE-Sachbearbeitern, die die Existenz der AGRE-Kunden bedrohen und durch unzulässige Handlungen die Zukunft gefährden:

„Beratungshilfe“ bei zuständigen Gericht beantragen und mit dem „Beratungsschein“ zum Anwalt gehen. Alternativ kann man auch direkt zum Anwalt gehen, der kümmert sich dann gleichzeitig um den „Beratungsschein“ und falls notwendig um die „Prozesskostenhilfe“, die bei einem Gerichtsverfahren die Kosten dafür deckt. Es sollte ein Fachanwalt für Sozialrecht sein oder zumindest sehr viel Erfahrung damit aufweisen. Mit der Prozesskostenhilfe kostet dich die Klage gegen die ARGE nichts und Du kommst dadurch zu Deinem Recht, aber wie gesagt ein guter Fachanwalt hilft Dir sicher schnell und unkompliziert.
Denkbar wäre auch eine Mitgliedschaft beim Sozialverband „VDK“. Diese Kosten ca. 5,-€ monatlich und man ist direkt und mit Rechtsberatung vor Ort gegen die Machenschaften von ARGE & Co. rechtsschutzversichert.
Hier der Link dazu, wobei Du dann noch die gewünschte VDK-Filiale aussuchen solltest:

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de7&SID=F0jy1ZT…

Sorry für die etwas diffusen Infos aber ich weiß einfach zu wenig über Deine gesamten Sachverhalte.
Falls noch fragen auftauchen einfach nochmal melden.

Liebe Grüße

Vita

Hallo Ralf,
die ARGE muss eine VHS nicht dulden, schon gar keine FH-Reife! - Also WENN Du wirklich das Einverständnis hattest, dann gehe zu Deinem pers. Ansprechpartner und lasse Dir das schriftlich bestätigen, bzw. aus dem Computer ausdrucken, dass Du das Einverständnis hattest TAGSÜBER (!) die VHS zu besuchen. Die Gesprächsvermerke, die er machen muss sind nicht löschbar! Steht wirklich drin, dass er es erlaubt hat, bist Du auf der sicheren Seite. Dann gehe sofort in den Widerspruch. Bei einer VHS besteht dem Grunde nach kein BaföG-Anspruch, somit hat die ARGE zu Unrecht die Leistung verweigert und dieses hast Du ihr bereits mit dem BaföG-Ablehnungsbescheid bewiesen.
Du warst also anspruchberechtigt. Zurückzahlen musst Du eh nix, weil Du gem §48 Verwaltungsverfahrensgesetz das Geld ja im Glauben erhalten hast, es zum Leben ausgeben zu können. Es kann daher gar nicht zurückgefordert werden.
Normalerweise musst Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben in der steht dass Du regelmäßig die VHS besuchen sollst. Wenn Du so eine hast ist auch alles paletti. Dann lege so schnell wie möglich Widerspruch ein und mache Mittellosigkeit geltend.
Notfalls kannst Du später einen Rechtsanwalt einschalten, Du bekommst ja Prozeßkostenbeihilfe.

Gruß Gwenhyfar

PS: Ähm, Du bist 26 ! Wann willst Du Dir eigentlich mal endlich einen Job suchen um die Steuergelder die Du bezogen hast zurückzuzahlen?
Unsere Arge erlaubt die VHS nur in Abendschule, wenn man wenigstens halbtags arbeitet.

www.arbeitsagentur2000.de

Hallo,

wenn die Ausbildung bafoegförderungsberechtig ist, greift die ARGE leider wirklich nicht mehr. Als Antragsteller ist man verantwortlich sich selbst darüber zu informieren, welche Stelle für die finanzielle Unterstützung zuständig ist.

Nun ist die Frage, warum das Bafoeg abgelehnt wurde. Besteht ein zu goßes Vermögen? Bestehen Nebeneinkünfte? Was ist der Grund für den Ablehnungsbescheid?

Gerne wieder melden!

Ja, das höre ich nicht zum erstenmal. Denn die Arge möchte natürlich, dass du arbeitst und Geld verdienst. Nur wenn du ganz zwingende Gründe hast, warum du den Abschluss nicht auf einer Regelschule gemacht hast oder z.B. einen Job in Aussicht hast, wenn du einen besseren Abschluß hast, sind sie bei der Arge einverstanden. Es wundert mich allerdings, dass sie dir erst gesagt haben, kein Problem. Wenn du tatsächlich vom BAföG-Amt keinerleit Leistungen erhälst, müss die Arge zahlen. Ich weiss, dass es immer Schwierigkeiten gibt, wenn Teilzahlungen vom BAföG-Amt kommen und du ergänzend ALG II bräuchtest. Denn die beiden Ämter haben verschiedene „Staffelungen“ und wenn BAföG in z.B. Stufe 2 gezahlt wird, ist das zum Leben zwar zu wenig, bei der Arge steht diese Stufe 2 aber so in der Liste, dass du zusammen mit Wohngeld nicht mehr berechtigt bist. Ich würde dir raten, einen Anwalt aufzusuchen, wenn du mit deinen Argumenten bei der Arge allein nicht weiterkommst.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Hallo,

ich kann nicht sehr viel dazu sagen, ich weiss nur soviel, dass kein Anspruch auf Alg2 besteht, wenn eine Schule besucht wird die dem Grunde nach förderfähig ist mit BAföG. Es kommt also nicht darauf an dass tatsächlich BAföG bezogen wird. Mehr kann ich aber auch nicht dazu sagen, sorry.

Gruß Nele

Hallo, Ralf

Bafög ist leider nicht so ganz meine Baustelle - es schließt aber unter bestimmten Umständen den Bezug von ALG2 auch nicht aus (zumindest was die Unterkunftskosten angeht):
http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Da dein Bafög aber ja eh abgelehnt wurde, würde ich dir mangels eigener Erfahrung nur raten können, deine Frage mal beim Forum hartz.info in der Frage-Rubrik einzustellen. Da findest du auf jeden Fall Leute, die es genau wissen - vor allem der Administrator Ottokar ist gerade auch in dem Themenbereich sehr bewandert.

Tut mir leid, dass ich selber dir da nicht weiterhelfen kann. Drücke dir aber mal die Daumen - viel Glück !

LG, Melany

Hallo Ralf,

wenn Du in einer Vollzeit / Tagesmaßnahme des VHS bist, wird das ALG gestrichen, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Über die anderen Möglichkeiten ( Bafög , Sozialamt ) kann ich Dir leider nichts sagen.

MfG Reisebär