Hallo,
ich hätte da mal eine frage:
Wie einige von euch wissen, gibts ja leckeren Shishatabak. Der kostet in jedem Shop (50gr) 3,80€ > dieser Betrag steht auch auf der Steuerbanderole. Angenommen es käme jetzt ein Anbieter, der diesen Tabak für 3,00€ anbietet, obwohl auf der Steuerbanderole 3,80€ steht.
Ist dies erlaubt?
wenn nein, wo kann ich das nachlesen wie dazu die lage ist.
Diese Art von Artikeln unterliegt einer Preisbindung. Es ist nicht möglich, hier einen anderen Preis anzusetzen.
Infos hier:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3504…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3504/DE/Service/Lexikon A Z/T/001.html)
unter Besonderheiten oder direkt im Tabaksteuergesetz, § 24.
http://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_1993/index…
MFG
Oerdiz
Gibt es auch andere Artikel außer Tabak die einer solchen Preisbindung unterliegen? Wenn ja, wo findet man eine solche Liste!
danke und gruß
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Preisbindung auch für Bücher
Gibt es auch andere Artikel außer Tabak die einer solchen
Preisbindung unterliegen? Wenn ja, wo findet man eine solche
Liste!
Klar, es gibt noch die Buchpreisbindung für neue Bücher. Liste weiss ich auch nicht.
Grüsse
Folgende Frage zu „[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3504…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3504/DE/Service/Lexikon A Z/T/001.html)“
Wasserpfeifentabak, kurz „Shisha-Tabak“, fällt ja auch unter das Tabakgesetz. Ein Shop-Betreiber hätte nun in seinem umfangreichen Sortiment auch Shisha-Tabak.
Dieser Shop-Betreiber gibt nun auf verschiedene Arten Rabatte, so z.B. einen Neukundengutschein oder einen Dauerrabatt für Stammkunden.
Diese Kunden können den Gutschein dann frei einlösen und sind in der Artikelwahl völlig freigestellt.
Kann man hier nun Schwierigkeiten bekommen, wenn man Kunden Gutscheine zur freien Einlöse gewährt und diese Kunden dann unter Umständen „nur“ Shisha-Tabak kaufen?
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]