Hallo Herr Schottenloher,
wenn man als ALG I-Bezieher nachträglich angeben möchte, dass man in der vergangenen Woche für 3 Tage eine geringfügig bezahlte Honorartätigkeit (allerdings über 15 Stunden) wahrgenommen hat, erhält man dann eine Sanktion, Sperrfrist oder gar eine Ordnungswidrigkeitsstrafe?
Grüße und vielen Dank schon mal im voraus.
mfg
ell_punkt
Minderung der Leistung: uunbedingt dei Abrbeit auf 15h/ Wocehr verteilen.
gruß
SChottenloher
Hallo Herr Schottenloher,
wenn man als ALG I-Bezieher nachträglich angeben möchte, dass
man in der vergangenen Woche für 3 Tage eine geringfügig
bezahlte Honorartätigkeit (allerdings über 15 Stunden)
wahrgenommen hat, erhält man dann eine Sanktion, Sperrfrist
oder gar eine Ordnungswidrigkeitsstrafe?
Grüße und vielen Dank schon mal im voraus.
mfg
ell_punkt