ALG I + 400€ Job + Nebengewerbe

Guten Morgen,
ich hätte eine FRage zum Thema ALG I.
Ich beziehe ALG I und habe einen 400€ Job mit 40std im Monat. Jetzt möchte ich evtl. noch ein Nebengewerbe ausüben.
Angenommen ich melde jetzt noch zusätzlich zu meinem 400€ Job ein Nebengewerbe an, würde mir dann das ALG I komplett gestrichen werden?

MfG

Hallo,

zu diesem Thema kann Ich nichts sagen bzw. mailen.

Hallo,
wie wird der erste Job mit 40 Std,/mtl. abgerechnet? Ich gebe mal davon aus, dass es kein 400 €-Job ist, dann:
Dürfen Sie einen (!), wirklich nur einen Nebenjob bis 400 € haben, dieser muss dann dem Arbeitsamt gemeldet werden. Was schließlich vom ALG abgezogen wird, kann Ihnen nur das Arbeitsamt sagen. Hierzu werden Ihre persönlichen Daten benötigt. Beziehen Sie ALG II wird Ihnen höchstwahrscheinlich dieses einbehalten. Es muss jedoch unbedingt und sofort durch Sie eine Meldung an das Arbeitsamt erfolgen, denn durch die Minijobzentrale wird jede Arbeitsaufnahme automatisch an z.B. Krankenkassen, Arbeitsamt, Finanzamt usw. gemeldet.
Hoffentlich konnte ich etwas helfen
Gruß
Trotzkopf

Da würde ich schriftlich einen Antrag auf Auskunft und Beratung nach § 13 SGB I (Aufklärung) und dem § 14 SGB I (Beratung) stellen und eine schriftliche Antwort einfordern.
Ich kann da leider nicht weiter helfen, kenne mich nur mit ALG II aus.

der 400 Euro Job ist ja bereits gemeldet. Da darf ich 165€ einbehalten und der Rest wird mir vom ALG I abgezogen. Nur was wäre denn jetzt, wenn ich noch ein Nebengewerge mit max 4std.pro Woche anmelden würde?

Hallo,

schau mal hier rein:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zen…

LG

Hallo,

sofern du eine bzw. mehrere Nebentätigkeit(en) von 15 Std. oder mehr ausübst, hast du keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
Ist dies nicht der Fall, ist noch zu prüfen, wieviel du bei den Nebentätigkeiten verdienst.
Ist das Einkommen zu hoch, wird der Anspruch unter Umständen komplett gekürzt.

Gruß

Hallo,
ich bin nicht sicher, denke aber:

Das Arbeitsamt wird die Leistungen weiter kürzen und / oder einstellen, weil auch die Verfügbarkeit nicht mehr gegeben ist. D.h.: Sie können bei der Anzahl der Stunden, die über Nebenjobs geleistet werden, keine ausreichende Bereitschaft auf Vermittlung nachweisen. Zudem kann das Arbeitsamt darauf bestehen, dass in den Verträgen der Nebenjobs die Klausel einer sofortigen Kündigung bei Vermittlung in eine Hauptbeschäftigung steht.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, der wird Ihnen die Möglichkeiten offenlegen.
Gruß
Trotzkopf

der 400 Euro Job ist ja bereits gemeldet. Da darf ich 165€
einbehalten und der Rest wird mir vom ALG I abgezogen. Nur was
wäre denn jetzt, wenn ich noch ein Nebengewerge mit max
4std.pro Woche anmelden würde?

Hallo,

ich bin hier kein grosser Spezialist, aber Deine Fragen sind auch im unteren Forum behandelt, zumindest beim Zuverdienst. Wie es mit Nebengewerbe aussieht, weiß ich nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass dies bei der Agentur analog dem Nebeneinkommen behandelt wird. Also genauso Höchstgrenze an Zeit und Euros allerdings vielleicht mit Freibeträgen (Werbungskosten etc)

mfG

Frankengünni

http://www.sozialhilfe24.de/forum/arbeitslosengeld-i…

Ich beziehe ALG I und habe einen 400€ Job mit 40std im Monat.
Jetzt möchte ich evtl. noch ein Nebengewerbe ausüben.
Angenommen ich melde jetzt noch zusätzlich zu meinem 400€ Job
ein Nebengewerbe an, würde mir dann das ALG I komplett
gestrichen werden?

Hallo,

das kommt darauf an, wie viel Zeit für das Nebengewerbe benötigt wird. Solange insgesamt weniger als 15 Stunden wöchentlich eine Berufstätigkeit ausgeübt wird, gilt man weiterhin als arbeitslos und steht der Agentur für die weitere Jobvermittlung zur Verfügung. Dann wird auch das ALG I weiter gezahlt. Es wird allerdings gekürzt, wenn der Verdienst die Grenze von 165 Euro, die anrechnungsfrei ist, überschreitet. Am besten hält man mit seinem Berater Rücksprache, um den Einzelfall genauer zu klären. Evtl. kann bei der Gründung aber auch der Gründungszuschuss beantragt werden. Näheres dazu gibt es unter http://www.gruenderlexikon.de/gruendungszuschuss. Dann muss das Gewerbe aber als Haupterwerb dienen.

Hallo ricky-niki,
dazu kann ich leider gar keine Auskunft geben.
Können Sie mir kurz mitteilen, wie Sie auf mich gekommen sind?
Hoffentlich hat jemand eine Antwort für Sie.
Viele Grüße

Dirk Lübker

Zu ALG I kann ich leider nichts sagen.

Guten Tag.

Wenn Sie 15h/Woche oder mehr mit beiden Beschäftigungen arbeiten, dann fällt das Alg weg.