Hallo,
ich bin nicht sicher, denke aber:
Das Arbeitsamt wird die Leistungen weiter kürzen und / oder einstellen, weil auch die Verfügbarkeit nicht mehr gegeben ist. D.h.: Sie können bei der Anzahl der Stunden, die über Nebenjobs geleistet werden, keine ausreichende Bereitschaft auf Vermittlung nachweisen. Zudem kann das Arbeitsamt darauf bestehen, dass in den Verträgen der Nebenjobs die Klausel einer sofortigen Kündigung bei Vermittlung in eine Hauptbeschäftigung steht.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, der wird Ihnen die Möglichkeiten offenlegen.
Gruß
Trotzkopf
der 400 Euro Job ist ja bereits gemeldet. Da darf ich 165€
einbehalten und der Rest wird mir vom ALG I abgezogen. Nur was
wäre denn jetzt, wenn ich noch ein Nebengewerge mit max
4std.pro Woche anmelden würde?