Hallo zusammen,
einem Jugendlichen wurde im März 08 der vertrag aufgelöst, er bezog dann Alg I + Alg II(aufgestokt) zusammen in höhe von 800€. Im März 09 bemerkt er, das er 750€ Alg II und 650€ vom Alg I bekommen hat anstatt nur Alg II. Er rief den Jobcenter an. Die meinten er müsse sich mit dem Arbeitsamt in kontakt setzen. Dann hatte er den Arbeitsamt mehrmals telefonisch kontaktiert. Ihm wurde gesagt das es richtig ist. Alg I wird im nachhinein bezahlt und Alg II im vorraus. Deshalb beide auf einmal. Weitere monate später ist es wieder so…
Der Hartz 4 empfänger denkt sich das es schon stimmen wird nachdem er ja bescheid gegeben hatte. Er gibt das geld im wissen das es richtig ist aus…
Was wenn sich das Arbeitsamt irgendwann meldet und das zu viel gezahlte arbeitslosengeld zurückerstattet haben will? Haben sie gesetzlich recht?
mfg
Hallo
Der Hartz 4 empfänger denkt sich das es schon stimmen wird
nachdem er ja bescheid gegeben hatte. Er gibt das geld im
wissen das es richtig ist aus…
Was wenn sich das Arbeitsamt irgendwann meldet und das zu viel
gezahlte arbeitslosengeld zurückerstattet haben will? Haben
sie gesetzlich recht?
Ist natürlich sinnvoll, erst auszugeben und dann zu fragen… 
Aber es scheint der Schilderung zufolge alles korrekt abgelaufen zu sein. Also, Sparschwein heile lassen und ruhig schlafen.
Korrekt heißt übrigens nicht „sinnvoll“. Das mal nur am Rande. Wenn in naher Zukunft nämlich eine Arbeitsaufnahme ansteht und der neue AG zum Monatsletzten zahlt, dann wird die Überzahlung schmerzlich vermisst, weil die letzte Leistung zurückgezahlt werden soll und dann moniert man in der Regel wieder, wie schwer es der Staat einem macht, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen. Aber das ist ein anderes Thema…
Gruß,
LeoLo
Aber muss der jenige das geld zurück zahlen?
Bei einem urteil hieß es,…das man nicht dazu verpflichtet ist alles auf richtigkeit zu überprüfen. Die jenige musste eine überzahlung in höhe von 4000€ nicht bezahlen…
Es mag vielleicht sein das man nicht verpflichtet ist alles auf seine Richtigkeit zu überprüfen, bei diesem Fall räume ich der Person aber 0,0 Chancen ein denn wie soll man erklären das man von 2 Stellen Geld bekommen hatte, die Summe insgesammt den Hartz 4 Satz mehr als nur sehr weit überschreitet und das so das einem doch klar sein muß das man zuviel bekommen hat. Natürlich muß es zurück gezahlt werden. Du beschwerst dich doch auch wenn du zuwenig bekommst und verlangst auch den Rest oder? Warum wird dann Geld ausgegeben was einem nicht gehört?
Hallo
Natürlich muß es zurück gezahlt werden.
Wie kommst Du darauf? Kannst Du sicherlich mit hübschen §§ belegen, oder?
Gruß,
LeoLo
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Aber muss der jenige das geld zurück zahlen?
Bei einem urteil hieß es,…das man nicht dazu verpflichtet
ist alles auf richtigkeit zu überprüfen. Die jenige musste
eine überzahlung in höhe von 4000€ nicht bezahlen…
Hi!
Ein Urteil ist so, ein anderes fällt vielleicht anders aus…
Da sich der Betroffene anscheinend korrekt verhalten hat, wäre es klug, auf Verjährung zu hoffen und mit dem Schlimmsten zu rechnen. Also immer darauf gefasst bleiben, dass eine Rückforderung kommen könnte, solange bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Gruß
Anne
Hallo
Da sich der Betroffene anscheinend korrekt verhalten hat, wäre
es klug, auf Verjährung zu hoffen und mit dem Schlimmsten zu
rechnen.
Wenn man sich korrekt verhalten hat, warum sollte man dann auf Verjährung hoffen müssem?
Also immer darauf gefasst bleiben, dass eine
Rückforderung kommen könnte, solange bis die Verjährungsfrist
abgelaufen ist.
Es gilt das Zuflussprinzip. Da das ALG 1 am Ende des letzten Monats „zufloss“, muß es doch für den Folgemonat nicht angerechnet werden. Die Begründung der Leistungsabteilung ist ebenso simpel wie sinnvoll.
Gruß,
LeoLo
Hallo!
Wenn man sich korrekt verhalten hat, warum sollte man dann auf
Verjährung hoffen müssem?
Weil es danach aussieht, als hätte u.U. das Amt einen Fehler gemacht. Wenn der Kunde dann darauf hinweist und das Amt seinen Fehler erst später bemerkt, kann es schon wichtig sein, ob die Verjährungsfrist abgelaufen ist oder nicht.
Auch auf Ämtern können Fehler passieren. Die Leute, die dort arbeiten sind nicht unfehlbar.
Gruß
Anne
Hallo,
ein
Jugendlicher bekommt zusammen 1400 Arbeitslosengeld??
Als ich 4 Monate arbeitslos war, hatte ich nur 1300 bekommen und hatte davor über mehr als 5 Jahre hinweg über 3500 monatlich verdient.
Und wenn die AfA (oder die Arge?) diesen fehler bemerkt, wird sie das Geld, was an den jungen herrn überwiesen wurde, nicht zurück verlangen können?
LG Jasmin
Hallo
Jugendlicher bekommt zusammen 1400 Arbeitslosengeld??
Nein. Das stand auch nirgends.
Noch einmal vielleicht so (bitte nicht auf den Euro festnageln, das Prinzip soll klar werden).
Voraussetzung:
Gesamtanspruch der Bedarfsgemeinschaft : 800 Euro, aufgeteilt in 650 Euro ALG 1 und 150 Euro aufstockendes ALG II
Folgende Zahlungen gehen ein:
31. Dezember: 150,- ALG II vorschüssig für Januar
31. Januar: 650 ,- ALG 1 rückwirkend für Januar
=> Gesamtanspruch Januar: 800 Euro
- Januar: 150,- ALG II vorschüssig für Februar
- Februar: 650 ,- ALG 1 rückwirkend für Februar
=> Gesamtanspruch Februar: 800 Euro
- Sooooo, im jetzt folgenden Monat endet im Beispiel der ALG 1 Bezug -
- Februar: 150,- ALG II vorschüssig für März
- März: 650 ,- ALG 1 rückwirkend für März
+ 31. März: 750 Euro ALG II vorschüssig für April
Beim Wechsel von ALG 1 auf ALG 2 fallen also die voschüssige Aprilzahlung ALG II mit der rückwirkenden Märzzahlung ALG 1 zusammen, sind aber unterschiedlichen Monaten zuzuordnen! Für den April steht das volle ALG II zu, da es sonst im April keine Zahlungseingänge gibt, also kein Lohnzufluss geschieht. Daß gerade erst im März noch ALG 1 einging, hat mit dem April nichts zu tun.
Wie im ersten Beitrag erwähnt, wendet sich das Blatt aber evtl bei Arbeitsaufnahme. Dann kann es so aussehen:
(Arbeitsaufnahme am 01.06. vorausgesetzt)
31.05. 750,- ALG II vorschüssig für Juni
30.06. 1000 Euro Lohn vom Arbeitgeber
Resultat: aufgrund des Lohnzuflusses wird das gesamte ALG II, welches vorschüssig gezahlt wurde von der ARGE zurückgefordert. Auch wenn es längst ausgegeben wurde und mit den 1000 Euro eigentlich die Fixkosten vom Juli gedeckt werden müssen. Rechnerisch stehen dem ehemaligen Leistungsempfänger für Juli also 250 Euro zur Verfügung…
Deswegen mein Hinweis darauf, daß es sinnvoll ist, die Doppelzahlung zurückzulegen. Aber wer macht das schon…?
Gruß,
LeoLo
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