Wenn ein Deutscher in der Schweiz arbeitet (sagen wir 4 Jahre, Lebensmittelpunkt liegt aufgrund fehlender Wohnung in Deutschland und Entfernung in der Schweiz), danach nach Deutschland zurückkehrt (in der Schweiz selbst gekündigt) und in Deutschland arbeitet (sagen wir 6 Wochen) und dann durch Kündigung von Arbeitgeberseite arbeitslos wird, wird dann das Schweizer Gehalt auch dem Arbeitslosengeld in Deutschland angerechnet? Hatte mal gehört, wenn man eine deutsche Tätigkeit NACH der Schweizer Tätigkeit ausübt, dann „erlischt“ sozusagen das Recht darauf, das Schweizer Gehalt anzurechnen und es wird ein fiktives deutsches Gehalt angesetzt? Sagen wir, ein E301 aus der Schweiz liegt vor.
Tausend Dank!