ALG I Anrechnung Schweizer Gehalt

Wenn ein Deutscher in der Schweiz arbeitet (sagen wir 4 Jahre, Lebensmittelpunkt liegt aufgrund fehlender Wohnung in Deutschland und Entfernung in der Schweiz), danach nach Deutschland zurückkehrt (in der Schweiz selbst gekündigt) und in Deutschland arbeitet (sagen wir 6 Wochen) und dann durch Kündigung von Arbeitgeberseite arbeitslos wird, wird dann das Schweizer Gehalt auch dem Arbeitslosengeld in Deutschland angerechnet? Hatte mal gehört, wenn man eine deutsche Tätigkeit NACH der Schweizer Tätigkeit ausübt, dann „erlischt“ sozusagen das Recht darauf, das Schweizer Gehalt anzurechnen und es wird ein fiktives deutsches Gehalt angesetzt? Sagen wir, ein E301 aus der Schweiz liegt vor.

Tausend Dank!

Es gibt nur dann ALG I, wenn in die Arbeitslosenversicherung in Deutschland eingezahlt wurde. Das wird, denke ich, nicht passiert sein, wenn in der Schweiz gearbeitet und in der Schweiz von einem schweizer Arbeitgeber vergütet wurde.

Hallo.

Es gibt nur dann ALG I, wenn in die Arbeitslosenversicherung in Deutschland eingezahlt wurde.

Da bist Du falsch informiert. Ich empfehle die Lektüre von http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe….
Da findet vielleicht auch die UP ihre Antwort drin!

Eine ähnliche Regel gilt für EU-Staaten: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Gruß Conni

1 Like

Hallo ihr zwei

Danke für die Antworten. Dass es ALG gibt steht ausser Frage. Die Frage ist die Höhe des ALG I. Es wurde von einem fiktiven deutschen Lohn ausgegangen. Natürlich sollte gern das Gehalt aus CH genommen werden. Aber es heisst, sobald man nach CH in DE gearbeitet hat, kann man kein ALG auf dem CH Geld mehr kriegen. Richtig? Darf man denn einen Tag oder eine Woche gearbeitet haben in DE bzw welcher Zeitraum ist unschädlich, wenn es überhaupt einen Zeitraum gibt?