ALG-I Anspruch verlängern? DRINGEND

Hallo! Ich brauche dringend Rat zum Thema ALG-I und Bildungsgutschein.

Ich habe gestern nach mehr als 17 (!!!) Monaten Verhandlung mit dem Arbeitsamt meinen Bildungsgutschein erhalten. Ich habe mich damals schon 4 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (das war im August 2009) an die Agentur gewandt. Man hat es immer wieder hinaus gezögert, Termine verschoben, mich vertröstet oder sich einfach nicht gemeldet.

Ich war nun ein ganzes Jahr arbeitslos und hätte schon längst in der Maßnahme sein können, hätte die Agentur es nicht so unnötig verzögert.

Mein Anspruch auf ALG1 endet jetzt zum 31.12.10. Die Maßnahme, an der ich (gefördert durch den Bildungsgutschein) teilnehmen werde, beginnt aber erst am 10.01.11. Also genau 10 Tage nach Ende meines Leistungsanspruches.

Mein Berater (also wieder einer seiner vielen Vertreter) hat mir dann gestern gesagt, dass ich kein ALG-W (das ALG-1 während der Weiterbildung) bekommen werde, sondern Hartz IV beantragen muss.

Jetzt bin ich total fertig, weil man mir das JETZT erst sagt, wo quasi alles zu spät ist. Vorher hatte man mir zugesichert, dass man dieses Problem lösen würde (es war schon Monate vorher in einem Gespräch mit dem Arbeitsvermittler aufgefallen, dass mir Hartz IV blühen könnte).

Jetzt hat man mein Problem durch Aussitzen gelöst. Gibt es irgendeine Möglichkeit die Anspruchsdauer künstlich um 10 Tage zu verlängern?

Was wäre, wenn ich ab morgen bis Ende des Monats arbeiten gehen würde?
(kurz vor Weihnachten muss ein Job zu finden sein…!)

Gibt es eine Möglichkeit das Arbeitsamt wegen „Verschleppung“ zu belangen?
Ich habe alle Mitwirkungspflichten ober-vorbildlich erfüllt, nie einen Termin verpasst, mich stets gemeldet, war immer erreichbar, habe unzählige Mails geschrieben. Zwischenzeitlich gab es ein med. Gutachten (war nötig für die Erteilung des Bildungsgutscheins), dass falsch erstellt wurde und dann neu geprüft wurde. Allein das hat mich MONATE gekostet.

Ich weiß echt nicht mehr weiter und fühle mich total im Stich gelassen. Bin somit für jeden Hinweis dankbar!!!

Hallo Tommy, das fällt unter den Bereich Besitzstandswahrung. Das was da läuft , ist absolut unfair Dir gegenüber. Geh sofort zu einem Fach-Anwalt für Sozialrecht in Deiner Nähe. Er muss versuchen, Dich in deinem „alten“ Stand zu belassen. Schwer - aber nicht unmöglich. Mach Dir wegen der Kosten keine Sorgen, das Geld holt der sich schon beim Sozialamt,

Viel Glück!

Eine befristete Arbeit (Weihnachtsmarkt o.ä) würde den ALG I Anspruch verlängern und ist sicher die beste Lösung.
Eine weitere Alternative könnte sein (falls du keinen Job findest und es finanzierbar ist) sich 14 Tage vor Ende des Leistungsbezuges aus der Arbeitslosigkeit abzumelden und sich dann 1 oder 2 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme wieder arbeitslos zu melden.
Es gäbe ja in diesem Fall noch einen Restanspruch von 2 Tagen ALG I. Würde das aber auf jeden Fall mit dem zuständigen Berater absprechen.

Hallo,

viel kann ich zum Thema Alg1 nicht sagen, aber ich denke doch mal dass man seinen Anspruch durch Unterbrechung jetzt hinausschieben kann.
Allerdings kenne ich mich nicht damit aus, welche Voraussetzungen für diese Bildungsmaßnahme gelten. Ich meine, nicht dass eine gewisse Zeit Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug unmittelbar vor der Maßnahme sein muss, oder so etwas in der Art.

Ich drücke Ihnen die Daumen dass es bei Ihnen klappt

Gruß Nele

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe eben einen Termin beim Anwalt gemacht, da ich mir von rechtswegen her absolut sicher sein will. Es ist echt schlimm, dass so viele (ich wälze mich seit Tagen durch alle möglichen Foren) Menschen unglaubliche Dinge mit der Agentur erleben. Klar, dass die Sozialgerichte in Arbeit ertrinken. Schließlich bleibt einem ja nur der Gang zum Anwalt um sich zu wehren.

LG, Tom

Danke für die schnelle Antwort.

Leider ist mein Vertrauen in die Aussagen der Berater bei der Agentur inzwischen bei Null angelangt. (auch wenn man damit bestimmt dem ein oder anderen Unrecht tut) Ich hab jetzt einen Termin beim Anwalt und hoffe dann auf der sicheren Seite zu sein.

Danke für die schnelle Antwort.
Der Einwand, dass es tatsächlich noch den ein oder anderen Stolperstein geben könnte ist sehr gut. Für einen Laien ist da doch echt kein Durchblicken mehr möglich.

Bin mal gespannt, welche Lösung mein Anwalt hier jetzt finden wird und ob es überhaupt eine gibt. Ich werde berichten…

LG

Ja, ja, das mit den Ämtern kenne ich zur genüge, da bist du nicht der Einzige. Ich hätte denen aber mal dampf gemacht. 17 Monate für einen lausigen Gutschein? Selbst für die BA nicht normal.

Mach dir allerdings keine Sorgen: beantrage Hartz IV, dass du vom ALG I ins ALG II rüberkommst, den Schein dürfen sie dir nicht abspenstig machen, wenn daran deine berufliche Zukunft anhängig ist. Sollte die ARGE rummucken (und glaub mir, mit denen wirst du noch deine Freude haben, die kennen nämlich absolut kein Erbarmen), wende dich ans Beschwerdemanagement (obwohl das im Prinzip nichts bringt, es aber sein muss). Bringt das auch nichts, such dir eine Beratungsstelle (aber NICHT Caritas oder Diakonie, die sich vom Staat hinten rein beglücken läßt und deswegen zugunsten der ARGE „beraten“, such dir eine kleine, selbstverwaltete, die sind stockehrlich und die Besten)

Aber so weit muss es ja nicht kommen. Vielleicht hast du Glück und alles läuft so, wie du dir es vorstellst.

Und was das Arbeitsamt angeht: da hättest du zum Sozialgericht gehen können. Wenn die nämlich drei Monate nichts getan haben (auf Schreiben reagiert z.B.), dann hättest du eine Untätigkeitsklage einreichen können. Aber um genaueres zu erfahren, ob man gegen die noch vorgehen kann, schau mal auf www.alo-ini.de und konatktier die. Sag ihnen noch einen schönen Gruß von „Nico“, die wissen, wer/was gemeint ist :wink:

Hallo,

ich fürchte, ALG II (also Hartz IV) wird Dir nicht erspart bleiben. Eine Verlängerung des ALG I gibt es, soweit ich weiß, nicht.

Liebe Grüße
B

Das tut mir super leid, aber da kann ich Dir leider auch keinen Rat geben :o(

Viele Grüße

Hallo!

Es tut mir sehr leid, aber ich weiß leider keine Antwort. Ich hoffe sehr, dass Ihnen jemand weiterhelfen konnte.
Viele Grüße,
Nicole

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht zufriedenstellend beantworten.

O.Lemitz

hallo
denke zu spät für antwort