ALG I bei 20 Wochenstunden, später 35h

Hallo!

Ich bin seit Nov 10 in Elternzeit zu Hause und meine Tochter hat einen Kita Platz, 2 Tage die Woche. Von daher stehe ich der Arbeitswelt laut Arbeitsagentur 20 Stunden pro Woche zur Verfügung und bekomme für diese 20h ALG I.

Ab 1.7.11 haben wir für unser Kind einen 5-Tages-Kitaplatz und ich habe mich bei der Arbeitsagentur wieder für volle 5 Tage gemeldet.

Dabei kam dann heraus, dass das ALG I trotz höherer Wochenstunden nicht angehoben wird, obwohl ich vor meiner Elternzeit/Arbeitslosigkeit 35h die Woche gearbeitet habe und dies die Bemessungsgrundlage für das ALG I war. Ist dies rechtens?

Schöne Grüße
Gerrit

da bin i überfragt…ps…besser alg als alk…

Guten Tag.

Kommt Ihr Kind in einen Ganztagesplatz?
Wenn nein, so wird die Agentur weiterhin davon ausgehen, das Sie nur Teilzeit zur Verfügung stehen, nämlich im Rahmen der Betreuungszeiten Ihres Kindes.

Hallo Gerrit,

Leider ist es so, das nach der Elternzeit nur die 20 Stunden als Bemessungsgrundlage genommen werden.
Wenn Du wieder voll arbeitest und dann wieder arbeitsuchend wirst, werden wieder die 35 Stunden als bemessung zu Grunde gelegt.
karli3

Na toll, darauf bin ich beim Ausrechnen des Entgeltes niemals hingewiesen worden. Meine Geld ist damals auf eine normale 35h Woche berechnet worde. Da meine Frau dann sofort wieder zu arbeiten anfangen konnte, bin ich die drei Tage zu Hause geblieben, wo meine Tochter nicht in die Kita konnte. Von daher sind nur 20h berechnet worden. Dass das jetzt nach Ende der Elternzeit nicht wieder hochgerechnet wird, obwohl ich wieder voll zur Verfügung stehe, finde ich dann doch ziemlich dreist!

Ja, meine Tochter geht ganztags in die Kita, ab dem 1.7. fünf Tage die Woche.

Hallo,

aus meienr Sicht handelt da die BA zu Unrecht. Bitte auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Früher war das auf jeden Fall unrechtens, heute kann ich das nich teindeutig beantworten. Bei der rigiden Haltung der BA kann es durch zwischenzeitlich „rechtens“ sein, so zu handeln.

Aber auf keinen Fall klein beigeben. Die BA verliert über zwei Drittel der gegen sie angestrengten Widerspruchs/Klageverfahren.

Sie brauchen übrigen svor dem Sozialgericht keinen Anwalt zu nehmen. Der Rechtsweg ist kostenfrei.

Viel Erfolg und beste Grüße

Hallo,
das kann ich dir auch nicht sagen. Theoretisch, wenn du wieder Vollzeit arbeiten kannst - müßtest du auch volles ALG I bekommen, aber genau weiss ich das nicht.

lg. gold-marie

Hallo Gerrit,
ich bin mir nicht ganz sicher, doch bei mir war es ähnlich: Ich habe während der letzten 4 Monate der Elternzeit ALG erhalten - für Teilzeit - da ich vorher auch 13 Monate Teilzeit beschäftigt war und daraus einen Anspruch auf Leistungen erworben hatte. Nach dem Ende der Elternzeit habe ich mich wieder Vollzeit zur Verfügung gestellt, doch auch mein ALG sollte in der Höhe nicht entsprechend angepaßt werden.
Bei mir war es jedoch der Fall, daß ich mich bei entsprechender korrekter Beratung gar nicht während der Elternzeit für diese 19,5 Std./Woche zur Verfügung gestellt hätte, sondern die letzten 4 Monate abgewartet hätte. Nachdem ich unseren Bürgerbeauftragten eingeschaltet hatte, wurde ich „in den alten Stand eingesetzt“, d.h. für die restliche Anspruchsdauer wurde das volle ALG für Vollzeit ausgezahlt.
Bei Dir ist es etwas anders, doch ebenso wenig nachvollziehbar. Schließlich wurden auch vom vollen Gehalt Beiträge gezahlt. Ich kann di rnur raten, Dich auch an den zuständigen Bürgerbeauftragten zu wenden. Wegen der rechtlichen Lage bin ich mir nämlich nicht 100% sicher, sorry.
Viele Grüße, Birgit