Hallo!
Ich bin seit Nov 10 in Elternzeit zu Hause und meine Tochter hat einen Kita Platz, 2 Tage die Woche. Von daher stehe ich der Arbeitswelt laut Arbeitsagentur 20 Stunden pro Woche zur Verfügung und bekomme für diese 20h ALG I.
Ab 1.7.11 haben wir für unser Kind einen 5-Tages-Kitaplatz und ich habe mich bei der Arbeitsagentur wieder für volle 5 Tage gemeldet.
Dabei kam dann heraus, dass das ALG I trotz höherer Wochenstunden nicht angehoben wird, obwohl ich vor meiner Elternzeit/Arbeitslosigkeit 35h die Woche gearbeitet habe und dies die Bemessungsgrundlage für das ALG I war. Ist dies rechtens?
Schöne Grüße
Gerrit