ALG I - Berechnung der Anwartschaftszeit

Hallo!

Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, der am 05.10.11 beginnt und am 30.09.12 endet, und danach keine Arbeit mehr findet, hat man dann Anspruch auf 6 Monate ALG I aufgrund dieser Beschäftigung?

Oder mit anderen Worten: Wie ist die folgende ja überall zitierte Regelung auszulegen:

„Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen, weil der Monat nach § 339 SGB III mit 30 Tagen gerechnet wird.“

Vom 05.10.11 bis 30.09.12 sind es KEINE vollen zwölf Monate, ABER es sind MEHR als 360 Tage, nämlich genau 362 Tage.

Kennt jemand die Lösung und kann evtl. auch die entsprechende Vorschrift/Fundstelle mitteilen?

Vielen Dank im Voraus

Benni

Hallo!

Hallo,

Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, der
am 05.10.11 beginnt und am 30.09.12 endet, und danach keine
Arbeit mehr findet, hat man dann Anspruch auf 6 Monate ALG I
aufgrund dieser Beschäftigung?

Wenn die gesetzliche Definition zur Anwartschaftszeit exakt zur Anwendung käme, dann wären es keine anrechenbaren 360 Tage aus genannter Befristung.

Oder mit anderen Worten: Wie ist die folgende ja überall
zitierte Regelung auszulegen:

„Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf
Monate 360 Tagen, weil der Monat nach § 339 SGB III mit 30
Tagen gerechnet wird.“

hier könnten aber erweiternd noch rückwirkend 24 Monate berücksichtigt werden, wenn in dieser Zeit noch ungenutzter Restanspruch bestand, bzw. in diesem Zeitraum ausgeübte SV-pflichtige Vollbeschäftigung noch nicht alleinig zu einer Erfüllung einer Anwartschaftszeit ausreichte.

Vom 05.10.11 bis 30.09.12 sind es KEINE vollen zwölf Monate,
ABER es sind MEHR als 360 Tage, nämlich genau 362 Tage.

Der Anrechnungsmonat mit 30 Tagen definiert sich regulär vom einschließlich 1. - letzten einen Monats.
Es kann aber schon hinkommen, dass der genannte Zeitraum real für eine erfüllte Anwartschaftszeit von 360 Kalendertagen ausreicht, denn so gesehen stimmt Deine Berechnung schon einmal.
( 7 Monate mit realen 31 Tagen, - 1 Tag im Februar und 4 Tagen im Okt. 2011 )

Kennt jemand die Lösung und kann evtl. auch die entsprechende
Vorschrift/Fundstelle mitteilen?

Es kann bestimmt bei der zuständigen AA diesbezüglich ein Beratungstermin vereinbart werden, damit Infos aus 1. Hand erhältlich wären. Aber nun wäre es ja zunächst erst einmal ein relativ gesichertes Jahr in Arbeit.
Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein hinab.

Vielen Dank im Voraus

Benni

mfg

ennlo

Danke für die Antwort. Inzwischen habe ich die „gesicherte“ Auskunft: Es zählen die Kalendertage und 1 Jahr wird zu 360 Kalendertagen gerechnet. Im geschilderten Fall wäre also die Anwartschaftszeit knapp erfüllt.

Gruß

Benni

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Danke für Deine Rückmeldung [O.w.T.]
mfg

ennlo