Guten Tag,
der A hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30. April 2010.
Noch im April schließt er mit einem anderen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag, der jedoch erst am 1. Juli 2010 beginnt.
Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass A in Mai/Juni 2010
KEIN ALG-I erhält? (natürlich hat A lang genug dafür gearbeitet und das Ende der Befristung rechtzeitig der Agentur angezeigt).
So nach dem Motto, der A steht dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit ja „faktisch“ nicht zur Verfügung, weil es praktisch keine 2-Monats-Verträge gibt.
Um den Hintergedanken noch deutlicher zu machen:
Könnte der A den Beginn seiner neuen Beschäftigung auch noch weiter hinausschieben, um so gewissermaßen ein staatlich finanziertes „Sabbatical“ zwichen den beiden Jobs einzulegen?
Viele Grüße
Trobi.