ALG-I Berechtigung mit neuem Arbeitsvertrag

Guten Tag,

der A hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30. April 2010.

Noch im April schließt er mit einem anderen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag, der jedoch erst am 1. Juli 2010 beginnt.

Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass A in Mai/Juni 2010
KEIN ALG-I erhält? (natürlich hat A lang genug dafür gearbeitet und das Ende der Befristung rechtzeitig der Agentur angezeigt).
So nach dem Motto, der A steht dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit ja „faktisch“ nicht zur Verfügung, weil es praktisch keine 2-Monats-Verträge gibt.

Um den Hintergedanken noch deutlicher zu machen:
Könnte der A den Beginn seiner neuen Beschäftigung auch noch weiter hinausschieben, um so gewissermaßen ein staatlich finanziertes „Sabbatical“ zwichen den beiden Jobs einzulegen?

Viele Grüße

Trobi.

Eine Sperrzeit wird es nicht geben, da der vorherige Vertrag nicht gekpündigt wurde, sondern ausgelaufen ist. Somit kann Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit bezogen werden.
Wenn die Arbeitsaufnahme weiter hinausgezögert wird, wird der Vermittler aber garantiert zu Terminen einladen.

Gruß

Hallo,

Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass A in Mai/Juni
2010
KEIN ALG-I erhält? (natürlich hat A lang genug dafür
gearbeitet und das Ende der Befristung rechtzeitig der Agentur
angezeigt).
So nach dem Motto, der A steht dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit
ja „faktisch“ nicht zur Verfügung, weil es praktisch keine
2-Monats-Verträge gibt.

Solange man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ob man letztendlich für die Zwischenzeit eine Tätigkeit findet, ist dabei irrelevant.

Um den Hintergedanken noch deutlicher zu machen:
Könnte der A den Beginn seiner neuen Beschäftigung auch noch
weiter hinausschieben, um so gewissermaßen ein staatlich
finanziertes „Sabbatical“ zwichen den beiden Jobs einzulegen?

So einfach läuft das nicht. Für eine längere Zwischenzeit findet man sicher eine Beschäftigung bzw. Maßnahme. Zudem könnte es zu Problemen kommen, wenn das Ganze rauskommt. Das Ablehnen einer angebotenen Arbeit ist nämlich auch ein Grund für eine Sperrzeit…

Gruß

Hallo,

Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass A in Mai/Juni
2010
KEIN ALG-I erhält? (natürlich hat A lang genug dafür
gearbeitet und das Ende der Befristung rechtzeitig der Agentur
angezeigt).

Ja. A hat lediglich, so wie es hier steht, der AA die Beendigung der Beschäftigtigung angezeigt. Um Alg zu erhalten muß man u.a. sich arbeitslos melden und Alg beantragen. Davon steht hier nichts.

So nach dem Motto, der A steht dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit
ja „faktisch“ nicht zur Verfügung, weil es praktisch keine
2-Monats-Verträge gibt.

Das wäre kein Auschlußgrund.

Um den Hintergedanken

ehrlich formuliert

noch deutlicher zu machen:
Könnte der A den Beginn seiner neuen Beschäftigung auch noch
weiter hinausschieben, um so gewissermaßen ein staatlich
finanziertes „Sabbatical“ zwichen den beiden Jobs einzulegen?

Auf diesen Hintergedanken einer Leistungserschleichung gehe ich nicht weiter ein.

Gruß
Otto

Könnte der A den Beginn seiner neuen Beschäftigung auch noch
weiter hinausschieben, um so gewissermaßen ein staatlich
finanziertes „Sabbatical“ zwichen den beiden Jobs einzulegen?

Auf diesen Hintergedanken einer Leistungserschleichung gehe
ich nicht weiter ein.

Schade, denn das ist ja die Frage.

Ist so etwas „Leistungserschleichung“? Warum?
Ist A überhaupt verpflichtet, noch während er arbeitet (!), dafür zu sorgen, so schnell wie möglich eine Anschlussbeschäftigung zu bekommen?
Muss A bereits bevor er überhaupt ALG bezieht, seine Arbeitsverträge so abschließen, dass er möglichst wenig ALG bekommt?

Viele Grüße

Trobi.