ALG I: Berücksichtigung Weihnachtsgeld

Hallo Leute!

Normalerweise werden ja Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld bei der
Berechnung der ALG I berücksichtigt.

Ich habe jetzt festgestellt, daß das Weihnachtsgeld bei meiner Schwester nicht
mit in die Berechnung eingeflossen ist.

Grund: Sie hat es komplett in eine Direktversicherung zur Altersvorsorge
eingezahlt, steuer- und sozialabgabenfrei.

Gut, damit ist es kein versicherungspflichtiger Gehaltsbestandteil.
Aber schließlich gehört dieses Weihnachtsgeld ja zu ihrem letzten Jahresgehalt.
Der Staat hat ihr lediglich die Abgaben darauf erlassen - als Anreiz, private
Altersvorsorge zu treiben.

Und letzten Endes ist sie jetzt schlechter gestellt (weniger ALG), als hätte
sie 2003 die Direktversicherung links liegen gelassen und auf ihr
Weihnachtsgeld ordentlich Steuern und Sozialagaben gezahlt.

Da läuft doch irgendetwas schief…???

Oder müssen jetzt Arbeitnehmer gewarnt werden - „Wenn Sie Sorge um Ihren
Arbeitsplatz haben - Vorsicht - Betriebliche Altersvorsorge mindert Ihr
Arbeitslosengeld!“

Ich habe ja immernoch die leise Hoffnung, daß das alles ein Irrtum ihres AA ist
und ein Fachmann oder -frau :smile: mir hier einen positiven Hinweis geben kann.

Gruß
Hans

Hallo Leute!

Normalerweise werden ja Einmalzahlungen wie Weihnachts- und
Urlaubsgeld bei der
Berechnung der ALG I berücksichtigt.

Sicher, das daß so ist. ? Da würde ich nochmal ganz genau nachfragen, da dieses jahrelanges Streitthema war. Weiß es nicht mehr ganz genau, kann auch nur einen bestimmten zeitraum betreffen, wo diese Zahlungen bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurden. Damit wollte sich das Gericht nochmal befassen.

Ich habe jetzt festgestellt, daß das Weihnachtsgeld bei meiner
Schwester nicht
mit in die Berechnung eingeflossen ist.

Grund: Sie hat es komplett in eine Direktversicherung zur
Altersvorsorge
eingezahlt, steuer- und sozialabgabenfrei.

Gut, damit ist es kein versicherungspflichtiger
Gehaltsbestandteil.
Aber schließlich gehört dieses Weihnachtsgeld ja zu ihrem
letzten Jahresgehalt.

Steuer- und Abgabenfrei Bezüge gehören nicht zum "Brutto"gehalt.

Der Staat hat ihr lediglich die Abgaben darauf erlassen - als
Anreiz, private
Altersvorsorge zu treiben.

Evtl. wird ihre Altervorsorge dafür in anderer Richtung vom Staat mit gefördert ?

Und letzten Endes ist sie jetzt schlechter gestellt (weniger
ALG), als hätte
sie 2003 die Direktversicherung links liegen gelassen und auf
ihr
Weihnachtsgeld ordentlich Steuern und Sozialagaben gezahlt.

Das kannst Du so auch nicht sagen. Dafür hat sie später jahrelang z. B. ne bessere Rente, während ALG nur zeitbedingt gezahlt wird.

Da läuft doch irgendetwas schief…???

Oder müssen jetzt Arbeitnehmer gewarnt werden - „Wenn Sie
Sorge um Ihren
Arbeitsplatz haben - Vorsicht - Betriebliche Altersvorsorge
mindert Ihr
Arbeitslosengeld!“

Bzgl. der Altersvorsorge sollte sie sich ab nächstes Jahr Gedanken machen, wenn sie evtl. ALG II bezieht und an ihre Altersvorsorge evtl. ran muss. Würde mich hier lieber mal sachkundig machen.

Ich habe ja immernoch die leise Hoffnung, daß das alles ein
Irrtum ihres AA ist
und ein Fachmann oder -frau :smile: mir hier einen positiven
Hinweis geben kann.

Denke, das ist kein Irrtum. Gelder, von denen kein Beitrag in Arbeitslosenversicherung gezahlt wurde, können auch bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Wie erwähnt, ob bei dir selbst Weihn.geld + Urlaubsgeld berücksichtigt wurden, ist fraglich.
Es war jahrelang Praxis, das daß Arbeitsamt von Weihn.geld und Urlaubsgeld auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abkassiert hat, aber bei der Berechnung des ALG wurde das nicht berücksichtigt.
Das war staatlich erlaubt. ! In wie fern sich das geändert hat, kann man z. B. bei der Krankenkasse nachfragen, von wo aus die Beiträge hingehen und die diese dann entpsrechende Stellen, wie Arbeitsamt weiterleiten. Frag mal bei der Krankenkasse nach, ob diese Einmalzahlung bei der Berechnung des AlG berücksichtigt werden - wie bei Dir, wenn Du dafür Sozialabgaben bezahlt hast. Und wenn das berücksichtigt wird, dann frag mal nach, ab wann sich das geändert hat. Es sollte für manche Fälle ein rückwirkendes Urteil geben, wo viele dann Anspruch auf Nachzahlung vom Arbeitsamt haben, wegen zu wenig gezahlten ALG aus alten Zeiten (glaube bis 1997).

Gruß
Hans

Hi!

Das ALG1 ist eine Versicherungsleistung.

Sie ist in der Höhe abhängig von den „Prämien“.

Wenn ich mein WG in eine Direktversicherung fließen lasse, dann zahle ich keine Prämie von dieser Summe, habe also auch keinen Anspruch darauf, dass es berücksichtigt wird!

Es geht bei der Berechnung um die AV-pflichtigen Bezüge - und dazu zählt ein nicht verbeitragtes Weihnachtsgeld nicht!

Meine Meinung dazu spar ich mir!

LG
Guido