Hallo,
kann jemand sagen wie das wäre oder evtl. gibt es auch bereits persönliche Erfahrungen.
Mr. X ist seit Anfang des Jahres arbeitslos und bezieht ALG 1 und hat auch vor ein paar Monaten schon eine Maßnahme zugewiesen bekommen und diese über die vollen 6 Wochen abgeschlossen, bisher aber noch keinen neuen Job gefunden. In 2 Wochen hat Mr. X wieder einen Termin bei der Arbeitsagentur indem man „über die Bewerbungsaktivitäten“ sprechen wollte, so wie letztens und nun befürchtet er, wieder eine Maßnahme besuchen zu „dürfen“.
Die Frage nun, wenn Mr. X diese Maßnahme ablehnen würde, dann würde wohl eine Sperrzeit (3 Wochen?) eintreten, richtig? Wäre die Sache dann erstmal gegessen oder könnte das Arbeitsamt dann sofort wieder mit einer Maßnahme kommen und wieder eine Sperrzeit verhängen, usw., sodass Mr. X ab dem Zeitpunkt gar keine Zahlungen mehr bekommt??
Danke für Antworten!
Hallo,
Mr. X ist seit Anfang des Jahres arbeitslos und bezieht ALG 1
und hat auch vor ein paar Monaten schon eine Maßnahme
zugewiesen bekommen und diese über die vollen 6 Wochen
abgeschlossen, bisher aber noch keinen neuen Job gefunden. In
2 Wochen hat Mr. X wieder einen Termin bei der Arbeitsagentur
indem man „über die Bewerbungsaktivitäten“ sprechen wollte, so
wie letztens und nun befürchtet er, wieder eine Maßnahme
besuchen zu „dürfen“.
diesen Maßnahmen kann man sich relativ einfach durch Aufnahme einer Arbeit entziehen. Das ist auch Sinn und Zweck dieser „Maßnahmen“.
Gruß
S.J.
Die Frage nun, wenn Mr. X diese Maßnahme ablehnen würde, dann
würde wohl eine Sperrzeit (3 Wochen?) eintreten, richtig?
Das hängt nun vom Grund der Ablehnung ab ; weswegen würde Mr. X denn Nein sagen?
Hi
Man kann eine Massnahme ablehnen ( rede aus eigener Erfahrung aus dem Jahre 2008 )
Die Massnahme lautete " Einstieg in EDV verarbeitung , Office , outlook uä "
Ich bin Elektroniker , repariere so Kisten , konfiguriere , schliesse an und muss teilweise Einstellungen vornehmen , wo Otto Normalverbraucher noch nicht einmal weiss das es sie gibt .
wahrscheinlich hätte ich dem Schulungsleiter den Schneid abgekauft
Im Gespräch mit dem Berater des Arbeitsamtes , der mich unbedingt auf einer Fortbildung sehen wollte , kam ich überein , das ich eine Prüfung mache , die ich für NRW und RLP hatte , aber nicht für Hessen obwohl ich zum Grenzbereich Hessen wohne und Hessen auch „ortsnahe“ Arbeitsplätze bietet .
Diese Fortbildung ( Massnahme ) brachte dann auch kurz danach den Erfolg , d.h. seit dem habe ich einen richtig guten Job
Toni
diesen Maßnahmen kann man sich relativ einfach durch Aufnahme einer Arbeit entziehen.
Wenn es so einfach wäre, hätte das Arbeitsamt die Person wohl bereits in Arbeit vermitteln können.
Das ist auch Sinn und Zweck dieser „Maßnahmen“
…für die die Bundesagentur keine Gelder ausgibt, wenn der/die Betroffene stattdessen „einfach“ in eine Lohnerwerbstätigkeit vermittelt werden kann.
Während der Teilnahme an einer Maßnahme gilt man nicht als „arbeitslos“ und wird entsprechend in der Arbeitslosenstatistik nicht mitgezählt.
LG
Hallo,
warum lautet die Fragestellung nicht einfach:
„Was muss der arbeitslose Herr XY tun um vom Arbeitsamt nicht belästigt zu werden?“
Das Amt vermittelt in den wenigsten Fällen eine fachgerechte Arbeitsstelle.Wer dennoch darauf hofft,kann sich gleich in das „Heer“
der „HARTZ 4 Empfänger“ einreihen.
LG Bollfried
PS:Während die älteren Jahrgänge an der Arbeitslosigkeit verzweifeln,
haben sich m.E. die Jungen damit abgefunden.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Dummfug
Hi!
Man kann eine Massnahme ablehnen
Diese Aussage ist zwar nicht grundlegend falsch, sie ist allerdings in dieser Form völliger Blödsinn, wenn man seine Ansprüche auf Leistungen nicht zumindest vorübergehend einfrieren lassen will!
Die Massnahme lautete " Einstieg in EDV verarbeitung , Office
, outlook uä "
Das interessiert einfach mal keinen!
Ich saß mit 10 anderen Personalfuzzis im Bewerbertraining, ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Trotzdem hat meine Beschwerde erst beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters Gehör gefunden - im Nachhinein!
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zen…
Man man man
Gruß
Guido
Ohne sehr triftigen Grund? Nein!
Hi!
Schau mal hier rein - auf die Seiten 18 und 19.
Daran ist keine Beschränkung geknüpft.
Eine sinnvolle Möglichkeit, eine Sperrzeit auszuschließen ist, dem Sachbearbeiter klarzumachen, dass eine Maßnahme keinen Wert hat. Diese Einschätzung muss der SB dann allerdings auch teilen …
Gruß
Guido
Hallo
Man kann eine Massnahme ablehnen
Diese Aussage ist zwar nicht grundlegend falsch, sie ist allerdings in dieser Form völliger Blödsinn, wenn man seine Ansprüche auf Leistungen nicht zumindest vorübergehend einfrieren lassen will!
Er hat es aber doch erlebt!
Natürlich sollte der UP auch lesen, wie sein Beitrag weitergeht, und nicht nur diesen einen Satz.
Ich weiß auch, dass die Sachbearbeiter, wenn sie fähig sind, nicht unbedingt darauf bestehen, dass einer einen sinnlosen Lehrgang macht.
Aber natürlich ist nicht jeder SB fähig, und manchmal mag es auch eine Rolle spielen, dass ein Lehrgang voll wird oder so was.
Viele Grüße
Hi!
Er hat es aber doch erlebt!
Hier geht es um Wissen und nicht um Stammtischgesülze von angelblich erlebten Dingen, deren Details niemand kennt.
Ich habe auch schon erlebt erlebt, dass jemand, der seinen Vorgesetzten geschlagen hat, vor Gericht Recht bekam und nicht fristlos gekündigt wurde.
Eine Aussage, dass man seinen Vorgesetzten schlagen kann und dafür nicht gekündigt werden kann, wäre trotzdem falsch …
Es mag Deinen oder Tonis Ansprüchen genügen, sich hier auf einem Niveau zu bewegen, dass zwar nichts mit Wissen zu tun hat, umso mehr aber mit Meinungen, mir ist das für ein Expertenforum nihct nur zu wenig, ich halte es schlicht für unpassend.
Gruß
Guido
Hallo
Es mag Deinen oder Tonis Ansprüchen genügen, sich hier auf einem Niveau zu bewegen, dass zwar nichts mit Wissen zu tun hat, umso mehr aber mit Meinungen …
Ich würde denken, dass calli-toni nicht meint, dass er es so erlebt hat, sondern dass er weiß, dass er es so erlebt hat.
Natürlich sollte man nicht nur den ersten Satz seines Beitrags lesen. Der ist aber durch die ihm folgenden Sätze ausreichend erläutert worden.
Viele Grüße
Hi!
Natürlich sollte man nicht nur den ersten Satz seines Beitrags
lesen. Der ist aber durch die ihm folgenden Sätze ausreichend
erläutert worden.
Seine Aussage ist zusammengefasst, dass man eine Maßnahme nicht machen muss, wenn man dem SB erklären kann, dass diese Maßnahme nichts bringt.
Und das ist falsch, bleibt falsch und wird in absehbarer Zeit falsch bleiben - auch, wenn Du das offenbar nicht akzeptierst, obwohl Du es bereits selbst etwas weiter oben geäußert hast.
Gruß
Guido
Ach was…
diesen Maßnahmen kann man sich relativ einfach durch Aufnahme einer Arbeit entziehen.
Wenn es so einfach wäre, hätte das Arbeitsamt die Person wohl
bereits in Arbeit vermitteln können.
Ach was.
Wenn jemand keinen Job findet/annimmt/bekommt/haben will liegt das ausschließlich im Verantwortungsbereich der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt heißt der Verein schon seit Jahren nicht mehr)?
Interessante Theorie…
Dass jemand keine Lust hat eine Arbeit aufzunehmen oder einfach zu hohe Ansprüche hat, kommt in Deiner Gedankenwelt offensichtlich nicht vor. Damit meine ich weiß Gott nicht, dass das auf alle Arbeitslosen zutrifft. Es dürfte vielmehr die Ausnahme sein. Bei der hier gestellten Frage, die ja im wesentlichen darauf abzielt, wie man sich vor der „Belästigung“ durch die Agentur schützen und in Ruhe und ungestört seine Arbeitslosigkeit genießen kann, scheint es sich aber um eine solche Ausnahme zu handeln.
S.J.
Hallo
Bei der hier gestellten Frage, die ja im wesentlichen darauf abzielt, wie man sich vor der „Belästigung“ durch die Agentur schützen und in Ruhe und ungestört seine Arbeitslosigkeit genießen kann …
Leider ist es durchaus im Bereich des Denkbaren, dass sich jemand vor der „Belästigung“ durch die Agentur schützen will, weil er in Ruhe und ungestört einen Job suchen will.
Was natürlich auch noch denkbar ist, dass jemand ungestört seiner Nebenbeschäftigung nachgehen will. - Früher wurden übrigens auch Leute für absolut unnötige Lehrgänge aus 400-Euro-Jobs rausgeholt.
Ich hoffe aber, dass sich da in den letzten Jahren was gebessert hat, und diese Lehrgänge nicht mehr ganz so wahllos verordnet werden.
MfG
Hallo
Ich hoffe aber, dass sich da in den letzten Jahren was
gebessert hat, und diese Lehrgänge nicht mehr ganz so wahllos
verordnet werden.
Es hat sich nichts gebessert.
Gruss
pue
Hallo
Natürlich sollte man nicht nur den ersten Satz seines Beitrags
lesen. Der ist aber durch die ihm folgenden Sätze ausreichend
erläutert worden.Seine Aussage ist zusammengefasst, dass man eine Maßnahme
nicht machen muss, wenn man dem SB erklären kann, dass diese
Maßnahme nichts bringt.Und das ist falsch, bleibt falsch und wird in absehbarer Zeit
falsch bleiben
Falsch. Es ist möglich, mit guten Argumenten den SB davon zu überzeugen,
das genau die Maßnahme in der man sich befindet, nicht zum Weiterbringen
des Maßnahmeteilnehmers führt.
Der Test, von dem calltoni spricht existiert wirklich und wird
auch angewannt.
Gruss
pue
Hallo
kann jemand sagen wie das wäre oder evtl. gibt es auch bereits
persönliche Erfahrungen.
Mr. X ist seit Anfang des Jahres arbeitslos und bezieht ALG 1
und hat auch vor ein paar Monaten schon eine Maßnahme
zugewiesen bekommen und diese über die vollen 6 Wochen
abgeschlossen, bisher aber noch keinen neuen Job gefunden. In
2 Wochen hat Mr. X wieder einen Termin bei der Arbeitsagentur
indem man „über die Bewerbungsaktivitäten“ sprechen wollte, so
wie letztens und nun befürchtet er, wieder eine Maßnahme
besuchen zu „dürfen“.
Ob Mr. X in eine zweite Maßnahme gesteckt wird, kommt auch darauf
an, wie weit die erste zurückliegt.
Die Frage nun, wenn Mr. X diese Maßnahme ablehnen würde, dann
würde wohl eine Sperrzeit (3 Wochen?) eintreten, richtig?
Das kommt auf die Gründe der Ablehnung an.
Arbeitsaufnahme wäre der Beste.
Abgesehen davon, dass manche SB einen Arbeitslosen oft in völlig
unsinnige Maßnahmen steckt, um die Statistik zu verschönern,
hat man die Möglichkeit, mit dem SB durch vernünftige Argumentation
durchaus eine Weiterbildung, oder Qualifizierung zu bekommen,
die wirklich im weiteren Berufsleben von Nutzen sind.
Wäre die Sache dann erstmal gegessen oder könnte das
Arbeitsamt dann sofort wieder mit einer Maßnahme kommen und
wieder eine Sperrzeit verhängen, usw., sodass Mr. X ab dem
Zeitpunkt gar keine Zahlungen mehr bekommt??
Jetzt mal abgesehen von den Bewegründen deiner Person, was ist so schlimm daran, wenn ein Arbeitsloser anstatt zu Hause rumzusitzen an einer
Maßnahme teilnimmt. Ob diese im Sinne des Arbeitslosen sinnvoll oder nicht
ist, was vergibt man sich dadurch.
Es hindert niemanden daran auch weiterhin Arbeit zu suchen, oder anzunehmen.
Gruss
pue
Lesen, verstehen, antworten?
Hi!
Falsch.
Kaum.
Es ist möglich, mit guten Argumenten den SB davon zu
überzeugen,
Du hast schon gelesen, was ich geschrieben habe, oder?
Wenn ja, versuche mal, das Gelesene auch zu verstehen, ok?
Oh man!
Gruß
Guido
…
Eine große Bitte an Jadzia!
Hallo
Fragen wie diese sollten meiner Meinung nach regelmäßig hier auftauchen. Vielleicht kann Jadzia ja einen Roboter programmieren, der das automatisch macht? Bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte!
Diese Fragen eignen sich immer super dafür, alle Cliches über Leistungsempfänger und Angestellte/Beamte beim Leistungsträger rauszuholen. Gerne fasse ich mal alles zusammen:
1.) Sachbearbeiter stecken Alose oft in unsinnige Maßnahmen. (my regards to puenkelchen)
2.) Arbeitslose, die nicht in Maßnahmen sind, sitzen sonst zuhause nur rum (my regards to puenkelchen)
3.) Das Amt vermittelt so gut wie keine fachgerechten Arbeitsstellen. (my regards to bollfried)
4.) Zuweisungen in Maßnahmen werden idR willkürlich und ohne Sinn und Verstand vorgenommen (my regards to puenkelchen)
5.) Das war schon früher so und ist heute immer noch so. (my regards to puenkelchen)
6.) Der Leistungsempfänger kann immer besser beurteilen, ob eine Maßnahme ihn weiterbringt, als es der Sachbearbeiter kann. (my regards to nearly everybody)
7.) Sinn und Zweck einer Maßnahme ist es, daß der Leistungsempfänger sich in Arbeit rettet (my regards to ESSJOTT)
8.) Maßnahmen dienen nur als vorübergehende Möglichkeit, schwer Vermittelbare aus der Arbeitslosenstatistik zu holen. (my regards to Lara)
9.) Jeder Maßnahmeteilnehmer fällt aus der Alosenstatistik. (my regards to Lara)
10.) Ein Aloser, der sich leicht eine Arbeit suchen könnte, würde dies auch machen. (my regards to Lara)
11.) Während des Besuchs einer Maßnahme ist die Möglichkeit der Stellesuche dramatisch eingeschränkt. (my regards to Simsy)
12.) Es gibt ein „Heer“ von „Hartz-IV-Empfängern“ (my regards to bollfried)
Ok, ok, vielleicht habe ich das ein oder andere Cliché hier noch übersehen, aber Ihr dürft gerne abstimmen, welches Cliché ihr am besten findet. Oder vielleicht ergänzen?
An dieser Stelle möchte ich mich mal bei Armin Diedrich bedanken. Seine Antwort war in meinen Augen die Beste. Dort gibt es jetzt ein Sternchen von mir.
Sarkasmus ein
Aber Armin, bitte zukünftig erst urteilen und dann nachfragen. Sonst passt Du hier nicht rein.
Sarkasmus aus
Gruß,
LeoLo