ALG I Bezug nach Selbstständigkeit?

Hallo zusammen,

Person A war bis Ende März 2005 2,5 Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt.

Am 1. April 05 hat sich A als IT-Berater selbständig gemacht.

Von April 05 bis Oktober 05 hat A vom Arbeitsamt ausserdem Überbrückungsgeld bezogen.

Von Dezember 05 bis Dezember 06 ist A als Freiberufler in einem Projekt Vollzeit eingebunden.

Die Frage:

Hat Person A noch einen Anspruch auf ALG I aus seinem früheren Beschäftigungsverhältnis? Wenn ja, wann erlischt der Anspruch, was ist die Berechnungsgrundlage und die wie hoch ist die maximale Bezugsdauer?
Wie wirkt sich für A der Bezug von ALG I auf seinen Status als Selbstständiger aus? Muss A seine Selbständigkeit offiziell beenden (Anzeige beim Finanzamt, RV-Anstalt)?

Danke für die Antworten.

Beste Grüsse

Salvo

Hallo!

Vorsichtshalber weise ich darauf hin, dass es sich hier um leicht ergrautes Wissen aus meiner eigenen Erinnerung handelt. Also bitte ohne 100%ige Korrektheit!
Wenn ich die Damen beim (damals noch) Arbeitsamt richtig verstanden habe, bleibt der (Rest-)Anspruch auf ALG I nach Aufnahme der Selbständigkeit 24 Monate lang bestehen. Wird also die Existenzgründung wegen Misserfolg innerhalb von 2 JAhren wieder aufgegeben, kann die PErson die restlichen Monate ALG I erhalten.
Beispiel: 6 Monate ALG I, danach Selbständigkeit mit Ü-Geld. Wird diese aufgegeben, bestehen noch 6 Monate REstanspruch.

Soweit mein Glaube
Frank

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