Hallo zusammen,
Person A war bis Ende März 2005 2,5 Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt.
Am 1. April 05 hat sich A als IT-Berater selbständig gemacht.
Von April 05 bis Oktober 05 hat A vom Arbeitsamt ausserdem Überbrückungsgeld bezogen.
Von Dezember 05 bis Dezember 06 ist A als Freiberufler in einem Projekt Vollzeit eingebunden.
Die Frage:
Hat Person A noch einen Anspruch auf ALG I aus seinem früheren Beschäftigungsverhältnis? Wenn ja, wann erlischt der Anspruch, was ist die Berechnungsgrundlage und die wie hoch ist die maximale Bezugsdauer?
Wie wirkt sich für A der Bezug von ALG I auf seinen Status als Selbstständiger aus? Muss A seine Selbständigkeit offiziell beenden (Anzeige beim Finanzamt, RV-Anstalt)?
Danke für die Antworten.
Beste Grüsse
Salvo