ALG I Bezug unterbrechen / ggf. Wiederbewilligung

Kann mir jemand evtl. aus persönlicher Erfahrung sagen ob
es beim Thema „vorübergehend beim Arbeitsamt abmelden und später
evtl. einen Antrag auf Wiederbewilligung stellen“, Besonderheiten
zu beachten gilt?

Als Beispiel:
Jemand hat einen Anspruch auf ALG I, der ihm bereits bewilligt
wurde (der Anspruch ruht z.Z. allerdings). Derjenige möchte sich
jetzt für ein paar Monate beim Arbeitsamt abmelden…so wie es
viele ja z.B. machen wenn sie einen längeren Urlaub machen wollen (er verzichtet in der Zeit auf die Leistungen vom Arbeitsamt, und will
in dieser Zeit auch nicht vermittelt werden).

Muß er dabei bestimmte Gründe für seine Abmeldung angeben?
Und wie genau läuft so eine Abmeldung ab? Gibt es irgendwelche
Fallen in die man dabei tappen kann, und womit man sich eine
spätere Wiederbewilligung evtl. kaputt machen kann?

Wäre toll, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte, der mit
sowas vielleicht selbst schon Erfahrungen gemacht hat.

Hallo,

Muß er dabei bestimmte Gründe für seine Abmeldung angeben?

Nö, die Gründe interessieren die da nicht.

Und wie genau läuft so eine Abmeldung ab?

Kann man sogar telefonisch. Einfach sagen, dass man sich vom Leistungsbezug von … bis … abmelden möchte. (Und sich Datum, Anrufzeit, Name sicherheitshalber notieren)

Gibt es irgendwelche
Fallen in die man dabei tappen kann, und womit man sich eine
spätere Wiederbewilligung evtl. kaputt machen kann?

Was solls da für Fallen geben? Verjährung des Anspruchs dürften in paar Monaten nicht eintreten. Man ist halt nicht krankenversichert über die AA in der Zeit.

MfG

Vielen Dank für Deine Antwort.

Man kann ja nie wissen, deshalb meine Frage nach irgendwelchen
Fallstricken. Nicht das einem am Ende so eine vorübergehende
Abmeldung als kompletter Leistungsverzicht ausgelegt wird,
wenn man dann später doch irgendwann eine Wiederbewilligung
beantragen will.
Aber o.k., da bin ich vielleicht auch etwas überängstlich.

Ich denk` ich werde die Sache schriftlich machen.
Wichtig war mir nur zu wissen, ob man bestimmte Gründe für so eine
Abmeldung angeben muß.

Nochmals vielen Dank!