Alg I, darf man Jobvorschlag der AA ablehnen?

Guten Morgen!

Darf man nach 2 monatiger Arbeitslosigkeit ein Jobangebot nach erfolgreicher Vorstellung (Vorschlag der AA!) ablehnen, „nur“ weil es nicht den Vorstellungen entspricht und man lieber eine bereits genehmigte Weiterbildung der AA machen würde??
Droht Sperrung, bzw. Ablehnung der Weiterbildung?

Danke!

Hallo

Darf man nach 2 monatiger Arbeitslosigkeit ein Jobangebot nach
erfolgreicher Vorstellung (Vorschlag der AA!) ablehnen, „nur“
weil es nicht den Vorstellungen entspricht und man lieber eine
bereits genehmigte Weiterbildung der AA machen würde??

Zumindest stellt der Ablehnungsgrund keinen im http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html genannten Fall dar.

Droht Sperrung, bzw. Ablehnung der Weiterbildung?

Ja.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

es liegt kein wichtiger Grund für die Ablehnung vor. Zudem ist die Vermittlung vorrangig vor der Erbringung von Leistungen, wie hier die Weiterbildung.
Daher wird wohl eine Sperrzeit eintreten.

Gruß