Alg I: Fahrtkosten auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Hi,

wenn jemand Alg I bekommt und eine selbständige Nebentätigkeit hat, muss er eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgeben, damit die Arbeitsagentur sieht, dass man den Freibetrag von 165 € Einnahmen nicht überschreitet.

Die Fahrtkosten, die dann von den Einnahmen abgezogen werden, müssen doch vom Netto-Nebeneinkommen abgezogen werden, oder?
Schließlich führt man die 19 % zum Brutto ja ab und behält sie nicht als Gewinn.

Danke schonmal!

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Kein Kleingewerbe?
Hallo

Die Fahrtkosten, die dann von den Einnahmen abgezogen werden, müssen doch vom Netto-Nebeneinkommen abgezogen werden, oder?
Schließlich führt man die 19 % zum Brutto ja ab und behält sie nicht als Gewinn.

Um was für ein Gewerbe handelt es sich denn?

Handelt es sich denn nicht um ein Kleingewerbe?
Da zahlt man doch nur Einkommensteuer, und bei 165,– im Monat dürfte die doch gegen Null gehen.

Viele Grüße

wenn jemand Alg I bekommt und eine selbständige Nebentätigkeit hat, muss er eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgeben, damit die Arbeitsagentur sieht, dass man den Freibetrag von 165 € Einnahmen nicht überschreitet.

ja.

Die Fahrtkosten, die dann von den Einnahmen abgezogen werden, müssen doch vom Netto-Nebeneinkommen abgezogen werden, oder?

Von welchen Fahrtkosten ist hier die Rede?
Von zu Hause zu dem Bürochen, in dem die selbständige Nebentätigkeit stattfindet? Oder im Rahmen der Nebentätigkeit zu Kunden und Lieferanten?

Und womit wird gefahren? Eigenes Kfz?
Beim eigenen Kfz gelten 0,30 €/km (Fahrt zum Bürochen einfache Strecke sonst die gefahren km).
Da ja ein Privatmensch das Kfz „zur Verfügung stellt“, wird dabei keine MwSt. dazugerechnet oder rausgerechnet.

Schließlich führt man die 19 % zum Brutto ja ab und behält sie nicht als Gewinn.

19 % zum Brutto – was ist damit jetzt gemeint?

Gruß JK

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

moin,

also wie fahrtkosten berechnet werden ist klar, da schon mehrere Jahre Selbständigkeit. Nur noch nie mit ALG I.

Es geht jetzt ausschließlich darum, ob die Fahrtkosten, welche dem Nebeneinkommen gegengerechnet werden, von dem Brutto oder dem Netto Nebeneinkommen abgehen.

Kein Kleingewerbe.

Aus Sicht von Gewinnermittlung (EÜR), Einkommensteuer und damit auch ALG
(grob, für nicht-Kleinunternehmen, am Beispiel 2008):

Einnhamen:

  • Selbst geschriebene Rechnungen: Netto plus MwSt.
  • Gutschriften: Netto plus MwSt.
  • Umsatzsteuer, die vom FA für 2008 oder Vorjahre erstattet wurde

Ausgaben:

  • Aller Kram (bis 150 EUR netto), der für’s Unternehmen gekauft wurde: Netto plus MwSt.
  • Bei Kram über 150 EUR: die für 2008 abzuschreibenden Betrräge und die in 2008 gezahlte MwSt (sie wird nicht auf mehrere Jahre verteilt)
  • Fahrtkosten (siehe vorige Antwort)
  • Umsatzsteuer, die in 2008 ans FA gezahlt wurde.

Das geschieht alles in Einem.
Also nicht so, dass erst der Gewinn ausgerechnet und danach die Fahrtkosten abgezogen werden.

Gruß JK