wenn jemand Alg I bekommt und eine selbständige Nebentätigkeit hat, muss er eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgeben, damit die Arbeitsagentur sieht, dass man den Freibetrag von 165 € Einnahmen nicht überschreitet.
Die Fahrtkosten, die dann von den Einnahmen abgezogen werden, müssen doch vom Netto-Nebeneinkommen abgezogen werden, oder?
Schließlich führt man die 19 % zum Brutto ja ab und behält sie nicht als Gewinn.
Die Fahrtkosten, die dann von den Einnahmen abgezogen werden, müssen doch vom Netto-Nebeneinkommen abgezogen werden, oder?
Schließlich führt man die 19 % zum Brutto ja ab und behält sie nicht als Gewinn.
Um was für ein Gewerbe handelt es sich denn?
Handelt es sich denn nicht um ein Kleingewerbe?
Da zahlt man doch nur Einkommensteuer, und bei 165,– im Monat dürfte die doch gegen Null gehen.
wenn jemand Alg I bekommt und eine selbständige Nebentätigkeit hat, muss er eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgeben, damit die Arbeitsagentur sieht, dass man den Freibetrag von 165 € Einnahmen nicht überschreitet.
ja.
Die Fahrtkosten, die dann von den Einnahmen abgezogen werden, müssen doch vom Netto-Nebeneinkommen abgezogen werden, oder?
Von welchen Fahrtkosten ist hier die Rede?
Von zu Hause zu dem Bürochen, in dem die selbständige Nebentätigkeit stattfindet? Oder im Rahmen der Nebentätigkeit zu Kunden und Lieferanten?
Und womit wird gefahren? Eigenes Kfz?
Beim eigenen Kfz gelten 0,30 €/km (Fahrt zum Bürochen einfache Strecke sonst die gefahren km).
Da ja ein Privatmensch das Kfz „zur Verfügung stellt“, wird dabei keine MwSt. dazugerechnet oder rausgerechnet.
Schließlich führt man die 19 % zum Brutto ja ab und behält sie nicht als Gewinn.
also wie fahrtkosten berechnet werden ist klar, da schon mehrere Jahre Selbständigkeit. Nur noch nie mit ALG I.
Es geht jetzt ausschließlich darum, ob die Fahrtkosten, welche dem Nebeneinkommen gegengerechnet werden, von dem Brutto oder dem Netto Nebeneinkommen abgehen.