ALG I - Formular ärztlicher Dienst

Hallo zusammen,

habe durch gesundheitliche Probleme (auf ärtzlichen Rat-> pschologische Probleme durch imensen Druck vom Arbeitgeber sind entstanden) einen Aufhebungsvetrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen.
Jetzt hatte ich bereits das Gespräch mit meiner Vermittlerin, die will das ich das Formular zur Begutachtung des ärtzlichen Dienstes der Agentur für Arbeit (freiwillig) ihr ausfülle. Damit entbinde ich auch meine Hausärztin von der Schweigepflicht. Meine Frage:

1.Ist das anzuraten es auszufüllen damit es in der Leistungsabteilung keine Probleme gibt?

2.Sie zweifelt womöglich an, dass ich bei einem neuen Job auch wieder diese Probleme haben könnte und ob ich überhaupt arbeitsfähig wäre! -> Bin allerdings schon wieder übern Berg und mir geht es gut, kann natürlich arbeiten gehen. Das soll wohl der Arzt begutachten. Bin nicht mehr in Behandlung o.ä. wieso dann diese Umstände???

Verstehe ich einfach nicht…

Bitte jemanden um Stellungnahme :smile:

Danke

LG

Hallo ,
also genau weiß ich das nicht aber ich denke wenn man das nicht macht wird mann eine Sperre bekommen.

Hallo, die Absicht der Vermittlerin besteht darin, abzuchecken, ob sie wegen der Aufhebung des Arbeitsvertrages eine Sperre des Leistungsbezugs verhängen kann. Es geht also darum, Geld einzusparen. Wenn es sicher ist, dass der ärztliche Dienst den psychischen Druck bescheinigen wird, besteht auch kein Grund, vor dieser Begutachtung Angst zu haben. Ich gebe aber zu bedenken, dass inzwischen ja schon etwas Zeit vergangen ist und sicher der ehemalige Druck nachgelassen hat. Die Begutachtung soll durch einen Psychologen erfolgen, OK dann aber doch vielleicht jener, welcher Anfangs den ärztlichen Rat zur Aufhebung gegeben hat. (evtl. durch Hausarzt veranlassen) Die Ärzte der Agentur stehen im Sold der Agentur und wissen schon, was bei dem Auftrag zur Begutachtung rauskommen soll, „gesund und belastungsfähig“. Und dann gibt es ne Sperrzeit von der Vermittlerin. Deshalb empfehle ich den Arzt der eigenen Wahl aufzusuchen und nicht den Arzt der Agentur.

ja nur wenn der ärtzliche Dienst mich weiterhin krankschreibt, bin ich ja für die Vermittlerin nicht arbeitsfähig und ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, d.h. ich könnte kein ALG I beziehen, solang ich „krank“ bin. Da ich ja in der Vergangenheit krank war und mir das alles bescheinigt wurde, konnte/musste ich den Vertrag aufheben. Das sollte doch als Begründung reichen. Wenn ich evtl. Folgeschäden davon getragen hätte, indem ich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgetreten wäre oder eben gar nicht, wäre ja mega schlimm für mich gewesen. Das dürfen die doch nicht erwarten. Deswegen bin ich ja JETZT wieder gesund, weil ich dort nicht mehr arbeiten muss.
Also ist doch gut wenn mich der ärtzliche Dienst gesund schreibt, dann bekomme ich keine Sperre. Oder habe ich einen Denkfehler…ich meine nein!

Bitte um Antworten …danke.