Hallo,
ich war letztes Jahr 8 Monate arbeitlos. Jetzt sitze ich vor meiner Steuererklärung und frage mich ob ich die Leistungen in netto oder brutto angeben muß?
Ich habe lediglich EINE Entgeltbescheinigung bekommen, darauf heißt es „Entgelt für Rentenversicherung“.
Soweit ich das verstanden habe, sollte ich noch eine zweite Bescheinigung erhalten, oder? Da ich allerdings keine erhalten habe, habe ich mir meine Bezüge in netto selbst errechnet.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lg Bianca