ALG I in Steuererklärung

Hallo,

ich war letztes Jahr 8 Monate arbeitlos. Jetzt sitze ich vor meiner Steuererklärung und frage mich ob ich die Leistungen in netto oder brutto angeben muß?

Ich habe lediglich EINE Entgeltbescheinigung bekommen, darauf heißt es „Entgelt für Rentenversicherung“.

Soweit ich das verstanden habe, sollte ich noch eine zweite Bescheinigung erhalten, oder? Da ich allerdings keine erhalten habe, habe ich mir meine Bezüge in netto selbst errechnet.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Lg Bianca

Hallo Bianca,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte teilem.

ALG-1 Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei unterliegen abdem Progressionsvorbehalt, genauso wie z.B. Krankengeld.

Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt kann bei der Bundesagentur angefordert werden.

In der Steuererklärung ist grundsätzlich der tatsächlich bezogene Betrag anzugeben.

Für die Rentenversicherung gilt ein höherer Betrag, da 80% des zur Bemessung herangezogenen Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) berücksichtigt.

Viele Grüße

knuffel1958

hallo,

"brutto und netto „selbst ausrechnen“ ist nicht. wenn du alg bezogen hast, hast du auch einen leistungsbescheid bekommen.
wenn du keinen (mehr) hast, fordere den bzw. eine kopie an (bei der leistungsgewährenden stelle). hilfsweise kannst du zwar auch die entsprechenden kontoauszüge beifügen, das fa wird aber auch jeden fall einen bescheid sehen wollen.

saludos, borito