Alg I, Krankengeld, ausgesteuert

Hallo,

  1. habe eben im Forum diesen Text aufgeschnappt:smile:
    „Jemand bekommt ALG I. Er erkrankt arbeitsunfähig. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann würde in diesem Fall für sechs Wochen weiter ALG I gezahlt. Nach sechs Wochen würde derjenige Krankengeld bekommen, welches genauso hoch ist, wie das ALG I. Das Krankengeld würde maximal für 78 Wochen gezahlt werden. Richtig?“
    Ok, soweit ist mir nun alles klar.

  2. Aber angenommen, er wird nach 78 Wochen ausgesteuert, hat aber noch 8 Monate Anspruch auf Alg I, ist aber eigentlich weiterhin psychisch krank und kann seiner bzw. einer Arbeit nicht wirklich nachkommen.
    Was passiert dann?
    Hat er nach 8 Monaten Alg I wieder Anspruch auf Krankengeld?

  3. Mal angenommen, eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wurde abgelehnt.
    Was passiert mit solchen Menschen?
    Kommen die in Alg II?

  4. Was ist, wenn der Partner dann auch noch verdient? Zwar nicht viel, aber er hat halt Gehalt, was aber für beide zum Leben nicht reicht.

Vielen lieben Dank für Eure Antworten und ein schönes Osterfest noch!

Gruß
Eure rosa

Hallo,

[MOD] Teilantwort gelöscht

Was passiert mit solchen Menschen?

Wenn kein medizinisches Gutachten vorliegt, welches eine eingeschränkte Arbeitszeit bescheinigt, müssen sich diese Personen weiterhin um Arbeit bemühen und erhalten ALG 1 / aufstockend ALG-2 bzw. nur noch ALG-2.

Kommen die in Alg II?

WEnn ALG-1 erschöpft ist und kein Vermögen vorhanden, besteht Anspruch auf ALG-2.

  1. Was ist, wenn der Partner dann auch noch verdient? Zwar nicht viel, aber er hat halt Gehalt, was aber für beide zum Leben nicht reicht.

„Nicht zum Leben reichen“ ist sehr relativ; wenn Anspruch auf ALG-2 besteht, wird das Einkommen des Ehegatten angerechnet und ggf. gibt es dann ALG-2.

Schönen Tag noch.

Was ist, wenn der Partner dann auch noch verdient? Zwar nicht viel, aber er hat halt Gehalt, was aber für beide zum Leben nicht reicht.

„Nicht zum Leben reichen“ ist sehr relativ; wenn Anspruch auf ALG-2 besteht, wird das Einkommen des Ehegatten angerechnet und ggf. gibt es dann ALG-2.

Wie sieht es mit Krediten und Sonstigem aus? Die können dann ja nicht zurückgezahlt werden…

Schönen Tag noch.

Dir auch.

Hallo

Vielleicht das erst mal vorab: http://www.ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslose…

Bringt das schon etwas Klarheit?

Gruß,
LeoLo