ALG I-Kürzung wegen Kinderbetreuung?

Hallo Ihr Wissenden,

ein Bekannter hat mir gerade folgende Situation geschildert. Nehmen wir daher mal Folgendes an:

Ein junges unverheiratetes Paar hat eine jetzt fast dreijährige Tochter. Die Frau hat sich in den ersten 2 Jahren um das Kind gekümmert, er war in einer (langjährigen) Anstellung. Dann wurde er im März 13 arbeitslos. Seit November 13 hat die Frau einen (auf ein Jahr befristeten) Vollzeit-Job, der nicht nur mit langen Fahrzeiten verbunden ist, sondern auch Spät- und Wochenendschichten mit sich zieht, so dass sie häufig bei einer Freundin übernachtet. Das heißt: Er kümmert sich in erster Linie um das Kind, das von 8 bis 13 Uhr in den Hort geht.

Jetzt erhielt der besagte Mann Post: Ihm werde aufgrund dessen, dass er dem Arbeitsmarkt durch die Kindsbetreuung nicht mehr voll zur Verfügung stünde, ALG I gekürzt. Natürlich steht er nur noch Teilzeit zur Verfügung, aber die Betreuung des Kindes müsste doch berücksichtigt werden, oder?

Falls nicht: Gibt es hier andere „Töpfe“, auf die die junge Familie zurückgreifen kann?

Ich kenne mich in dieser Materie leider überhaupt nicht aus.

Daher vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen/Tipps und viele Grüße

Kathleen

Hallo,

Jetzt erhielt der besagte Mann Post: Ihm werde aufgrund
dessen, dass er dem Arbeitsmarkt durch die Kindsbetreuung
nicht mehr voll zur Verfügung stünde, ALG I gekürzt.

Im Bescheid wurde dies begründet. Wie lautet die wortgetreue Formulierung? Ist Widerspruch noch möglich?

Falls nicht: Gibt es hier andere „Töpfe“, auf die die junge
Familie zurückgreifen kann?

Konkretes erfährt man beim kommunalen Amt für soziale Dienste.

Gruß
Otto