Man nehme an, dass in dem fiktiven Fall eine verheiratete Frau vor der Geburt ihrer Tochter 7 Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat und nun ein Jahr das Elterngeld bezahlt bekommt. Danach ist sie noch 2 Jahre in Elternzeit ohne Einkommen ihrerseits.
Nach den insgesamten 3 Jahren zu Hause kann sie nicht in ihren Job zurück, da sich die Arbeit nicht mit den Betreunngszeiten des Kindes vereinbaren lässt. Der Chef kündigt ihr.
Hat die Frau nun Anspruch auf ALG I?
Und wird das dann fiktiv berechnet oder nach dem Einkommen vor der Geburt, vor 3 Jahren?
LG
MOD:wegen Archivtauglichkeit einen Tippfehler im Titel korrigiert
2.+3. Jahr: Wenn sie weiterhin komplett zu Hause bleiben möchte, muss sie schlimmstenfalls Arbeitslosengeld II/HartzIV beantragen.
Während der Elternzeit (also komplett zuhause) kann man kein Arbeitslosengeld beziehen.
Wenn die Erziehungszeit vorbei ist und sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, kann sie Arbeitslosengeld beziehen (Berechnung anhand des letzten Einkommen vor der Elternzeit).
Sollte sie aufgrund fehlender Kinderbetreuung auch weiterhin nicht arbeiten gehen können, verliert sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld und es bleibt ihr wieder nur der Bezug von Arbeitslosengeld II/Hartz IV