ALG I nach Auslandsaufenthalt?

Liebe Leute!

Ich stand 3 Jahre in Österreich in einem Arbeitsverhältnis, kam zurück nach Deutschland und begann nahtlos nach der Kündigung der österreichischen Firma hier ein neues Arbeitsverhältnis. Nach knapp 2 Monaten folgte da die Kündigung, also in der Probezeit,eine frisgerechte Arbeitslosmeldung und ein Kampf ums Geld bei der hiesigen Agentur. Der Bescheid hatte mich erreicht allerdings ohne Mitberechnung des österreichischen Gehaltes. Die Begründung der Agentur lautet, dass die E 301 (Verdienstnachweis Österreich) nur auf die Anwartschaft anerkannt wird. Also das, was ich an Gehalt bekam, habe ich für das ALG 1 „umsonst“ verdient? Das magere ALG I würde ich nur bekommen, weil ich nahtlos in Arbeit gewesen wäre. Der Betrag wurde fiktiv berechnet und ich daraufhin in eine Qualifikationsstufe 4 eingeordnet. Hinzu kommt, ich war unechte Grenzgängerin (was es auch immer in der Berechnung zu sagen hat)und hatte gezwungener Maßen vom Vermieter verlangt meinen Hauptwohnsitz in Österreich. Meine Staatsbürgerschaft ist deutsch, bei meiner Rückkehr hat meiner Meinung nach die Grenzgängerschaft oder der Hauptwohnsitz keinen Wert, da wir in der Europäischen Union leben. Nun möchte ich Einspruch einlegen gegen diesen Bescheid. Diesen musste ich von der Agentur persönlich holen, da der Aussteller dieses Dokument unterdrückte und ich dieses nicht per Post bekam. Die Widerspruchsfrist läuft am 19.10.2011 ab.Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort bis dahin bekommen könnte auf meine Frage:

Ist es rechtens, die Auslandstätigkeit (EU) bei der Berechnung des ALG I unbeachtet zu lassen, nur weil ich nahtlos ein Arbeitsverhältnis in Deutschland begann?

Ich danke euch für die Antwort.

da bin i überfragt.
wie wars so im öster-reich ?

Das kann ich leider nicht sicher beantworten.

Viele Grüße
Lukas

Hallo,

unbedingt SCHRIFTLICH Widerspruch einlegen. UND FRIST BEACHTEN. WIDERSPRUCH MUSS BEI DER AA EINGEGANGEN SEIN.

Kleiner Tipp. ERst Widerspruch einlegen,und in Text schreiben:

„Begründung wird nachgereicht“. Dann bitte unverzüglich zu einem Anwalt gehen, der sich im Sozialrecht auskennt.

Meistens erfolgt die Einstufung bei der AA seeeehhhhhrrrr willkürlich, und zu 95 Prozent FALSCH. Da kann man anfangen. Aber bitte unbedingt über Rechtsanwalt machen. Selber ist man da aufgeschmissen.

Viel Erfolg und beste Grüße.

Inhaltlich kann ich leider nicht viel Input geben. Da sind zu viele wenn und aber mit drin.

Hallo,

leider habe ich davon keine Ahnung. Tut mir leid.

goldmarie

Hallo, der Beitrag ist ja nun schon ein Jahr alt. Was ist aus Deinem Einspruch geworden? Ich bin jetzt in der gleichen Situation und schockiert über meinen Bescheid. Danke für Deine Antwort. LG von der Sonne

Hallo Sonne,

ich ging in Widerspruch, doch der wurde, wie eigentlich erwartet, abgelehnt. Zu der Zeit war ich gesundheitlich sehr angeschlagen. Deshalb ging ich auch nicht zu einem Anwalt. Ich resignierte quasi. Jetzt geht es mir wieder etwas besser. Würde mir diese Angelegenheit heute passieren, dann wäre der Gang zu einem Fachanwalt für mich unerlässlich. Denn das AA kann nicht auf der einen Seite für Jobs im EU-Ausland werben, um die Arbeitslosenquote zu schönigen. Auf der anderen Seite rechnet das AA die Einkünfte finanziell nicht mit an, sondern nur auf die Anwartschaft für ALG I. Ich bin der Meinung, wir leben in der EU und da sollte auch dementsprechend die finanzielle Anrechnung des EU-Auslandseinkommens geregelt sein. Ich habe leider auch noch keine Information finden können, die aussagen, dass die Berechnung, die bei mir vorgenommen wurde, nicht richtig sind. Das AA berechnet nach Paragraphen, die, so bin ich der Meinung, ziemlich undurchsichtig sind. Mich interessiert aber auch, wie es bei dir weitergeht.
LG kakrola63