Liebe Leute!
Ich stand 3 Jahre in Österreich in einem Arbeitsverhältnis, kam zurück nach Deutschland und begann nahtlos nach der Kündigung der österreichischen Firma hier ein neues Arbeitsverhältnis. Nach knapp 2 Monaten folgte da die Kündigung, also in der Probezeit,eine frisgerechte Arbeitslosmeldung und ein Kampf ums Geld bei der hiesigen Agentur. Der Bescheid hatte mich erreicht allerdings ohne Mitberechnung des österreichischen Gehaltes. Die Begründung der Agentur lautet, dass die E 301 (Verdienstnachweis Österreich) nur auf die Anwartschaft anerkannt wird. Also das, was ich an Gehalt bekam, habe ich für das ALG 1 „umsonst“ verdient? Das magere ALG I würde ich nur bekommen, weil ich nahtlos in Arbeit gewesen wäre. Der Betrag wurde fiktiv berechnet und ich daraufhin in eine Qualifikationsstufe 4 eingeordnet. Hinzu kommt, ich war unechte Grenzgängerin (was es auch immer in der Berechnung zu sagen hat)und hatte gezwungener Maßen vom Vermieter verlangt meinen Hauptwohnsitz in Österreich. Meine Staatsbürgerschaft ist deutsch, bei meiner Rückkehr hat meiner Meinung nach die Grenzgängerschaft oder der Hauptwohnsitz keinen Wert, da wir in der Europäischen Union leben. Nun möchte ich Einspruch einlegen gegen diesen Bescheid. Diesen musste ich von der Agentur persönlich holen, da der Aussteller dieses Dokument unterdrückte und ich dieses nicht per Post bekam. Die Widerspruchsfrist läuft am 19.10.2011 ab.Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort bis dahin bekommen könnte auf meine Frage:
Ist es rechtens, die Auslandstätigkeit (EU) bei der Berechnung des ALG I unbeachtet zu lassen, nur weil ich nahtlos ein Arbeitsverhältnis in Deutschland begann?
Ich danke euch für die Antwort.