ALG-I nach kurzer Beschäftigungswiederaufnahme

Hallo!

Wie berechnet sich eigentlich das ALG I, wenn man
zunächst einige Monate bereits arbeitslos war und ALG bekam,
dann in ein Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma überging
und nach einigen Monaten wieder arbeitslos wird?

Für einfachere Bezugnahme will ich mal willkürlich ein paar Zahlen setzen:

4 Monate Arbeitslosigkeit bis zum Eintritt in das Zeitarbeitsverhältnis, ALG I i. H. V. 1500 €
3 Monate Zeitarbeit bis Austritt durch Kündigung

Wie verhält es sich danach mit der Zeit des Leistungsbezugsanrechts? Wie hoch wäre dann das neue ALG?

MfG
Marius

Hi,

Soweit ich mich noch erinnern kann, wird Dir Dein früheres Alg 1 weitergezahlt, bzw. der noch verbliebene Anspruch, da Du mit dem neuen Job keinen neuen Anspruch erworben hast.

Der alte Anspruch verfällt erst nach vier Jahren.

Gruß K (kein Fachmann!)

Genau so hoch wie das alte; ein neuer Anspruch wurde nicht erworben, der alte Restleistungsanspruch lebt ganz einfach wieder auf.