Hallo!
Wie berechnet sich eigentlich das ALG I, wenn man
zunächst einige Monate bereits arbeitslos war und ALG bekam,
dann in ein Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma überging
und nach einigen Monaten wieder arbeitslos wird?
Für einfachere Bezugnahme will ich mal willkürlich ein paar Zahlen setzen:
4 Monate Arbeitslosigkeit bis zum Eintritt in das Zeitarbeitsverhältnis, ALG I i. H. V. 1500 €
3 Monate Zeitarbeit bis Austritt durch Kündigung
Wie verhält es sich danach mit der Zeit des Leistungsbezugsanrechts? Wie hoch wäre dann das neue ALG?
MfG
Marius