ALG I nach Studium (vorher sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
Hey Leute,
Ich habe drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Dabei rechtzeitige arbeitssuchend-Meldung und anschließend dann auch eine Arbeitlosmeldung bei Eintritt der Arbeitslosigkeit. Da ich aber ein paar Tage später mein Anschlussstudium angetreten habe, habe ich keinen Leistungsantrag gestellt, sondern eine Beendigungsmeldung gemacht bzw. bekommen als Meldegrund ist „Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)“ genannt. Dann nach Beendigung des zweiten Studiums (nicht ganz zwei Jahre später) eine neue Arbeitslosigkeit-Meldung und anschließend auch der Leistungsantrag. Der widerum wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ja innerhalb der letzten 24 Monate keine 360 Tage Beschäftigung vorliegen.
Wie ist das nun mit der Anwartschaftszeit und meinem Anpruch?
LG >>lieber anonym, da aktuell