ALG I nach TZ-Beschäftigung im Studium?

Hallo Experten,

ich hoffe ihr könnt helfen.
Ein Vollzeit-Student, sagen wir Ingenieurswesen, übt neben seinem Studium eine Teilzeitbeschäftigung als Datenerfasser aus und arbeitet hier ca. 20 Std./Woche (in den Semesterferien mehr) mit einem Verdienst zw. 600,- und 800,- Euro monatlich.
Der Job an sich hat aber fachlich nichts mit seinem Studium zu tun.
Den Job übt er mittlerweile seit 2 Jahren aus. Ein paar Monate vor Ende des Studiums müssen ihm nach Wechsel des Firmenchefs aus „betriebswirtschaftlichen“ Gründen die Stunden auf 10 Std/Wo. gekürzt werden, womit er unter die 400,- Euro-Grenze rutscht.

Nun zur eigentlichen Frage: Der Student beendet 4 Monate später sein Studium. Hat er dann Anspruch auf ALG I? Schließlich war er innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 1 Jahr sv-pflichtig beschäftigt. Oder ticken bei ehemals „ordentlich Studierenden“ die Uhren anders?

Danke für die Hilfe!

Hallo,

Die Regelanwartschaftszeit sind erfüllt, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Alles klar?

lG

Auf Gehaltsabrechnung schauen: wurden Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entrichtet? Wahrscheinlich nicht -> kein ALG1 Anspruch.

Gruß
Granini