ALG I Nebeneinkunfte

Monat November nur 6 Stunden in einer Woche 48,00 €
Dezember 56,25 Stunden in 4 Wochen 450,00 €
Januar 7,5 Stunden in einer Woche 63,75 €

Können die max 15 Stunden pro Woche auch auf die vor- und nachfolgenden Monat aufgeteilt bzw. damit angerechnet werden um jeweils die 165,00 € mtl. Freibetrag nutzen zu können

wortlose

Hallo,

zur Klarstellung der 15 Wochenstunden:
Klares Limit für die erlaubte Wochenarbeitszeit
Arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer dürfen maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten. Wichtig! Es gilt hier die Beschäftigungswoche und nicht die Kalenderwoche. Wird nur eine Minute länger gearbeitet, ergeben sich 15 Stunden. Und die sind zu viel. Wer 15 oder mehr Wochenstunden im Nebenjob arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert dementsprechend seinen Anspruch auf ALG I. Und zwar vollständig und nicht etwa teilweise. Nebenjobber sollten daher diese Bestimmung unbedingt ernst nehmen. Es gibt keine Kulanzzeit. Und auch, wer nur einen Minijob mit Pauschalvergütung auf 400-Euro-Basis ausübt, darf die 15-Stunden-Grenze nicht überschreiten.

(http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienstst…)

Die Arbeitszeiten/Arbeitsstunden dürfen nicht vor oder rückgeschrieben werden sondern sind exakt so anzugeben, wie tatsächlich gearbeitet, andernfalls könnte ein Strafverfahren wegen Sozialbetrug und zusätzlich Leistungssperren eintreten.

lG

Servus,

bevor Du jetzt gleich wieder den „Strafverfahren“-Knüppel rausholst, könntest Du eigentlich mal die Frage anschauen: Die Frage bezieht sich überhaupt nicht auf die Überschreitung der 15-h-Grenze, die wurde nämlich in allen genannten Monaten eingehalten.

Sie bezieht sich darauf, wie die geschilderten nicht gleichbleibenden Bezüge im Verfahren der nachträglichen Anrechnung berücksichtigt werden: Separat pro Kalendermonat oder summiert über einen längeren Zeitraum? Davon hängt es ab, ob der anrechnungsfreie Betrag überschritten wurde oder nicht.

Und, wie verfährt die BA da?

Schöne Grüße

MM

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