ALG I oder II?

Hallo,
eine kurze Frage:
Muss ein Selbständiger sein Gewerbe abmelden, um sich AL zu melden? Auch wenn darüber vielleicht keine Einkünfte bezogen werden?
Was passiert wenn der Selbständige sein gewerbe aufgibt und ein Anstellungsverhältnis von 6 Monaten bei einer Firma in Europa annimmt und wieder nach Deutschland kommt. Kann sich derjenige dann arbeitslos melden? Überprüft das Amt was und wo der Mensch vorher war und ob derjenige im Ausland gearbeitet hat?
Könnte dieser Mensch dann in Deutschland ein Gewerbe wieder anmelden und ggf Existenzgründerzuschuss erhalten?
vielen dank

Hi,

wenn das Gewerbe Vollzeitmäßig angemeldet war, dann muss es auch abgemeldet werden, um sich arbeitslos melden zu können. Ansonsten geht nur „Arbeitssuchend“. Wie hoch die Einkünfte waren spielt dabei keine Rolle. Person X muss 100% dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was bei einer Selbständigkeit nicht der Fall ist.

Inwiefern Auslandsjob bei der Berechnung von ALG angerechnet werden, kann ich nicht sagen. Aber grundsätzlich kann man sich nach Rückkehr in Deutschland dann wieder arbeitslos melden. Inwiefern ALG zugestanden wird, steht auf einem anderen Blatt.

Und ja, natürlich will das AA Nachweise über die früheren Beschäftigungen haben (entspr. Vordrucke bekommt Person X bei Meldung).
Wie soll denn sonst der Anspruch auf ALG bzw. dessen Höhe geprüft werden?

Existenzgründungszuschuss bekommt man nur, wenn man eine gewisse Zeit arbeitslos war und entsprechende Vorraussetzungen erfüllt.

Das kann man aber auch auf www.arbeitsagentur.de nachlesen.

Gruss

hallo, ich antworte mal zwischen den zeilen…

Muss ein Selbständiger sein Gewerbe abmelden, um sich AL zu
melden? Auch wenn darüber vielleicht keine Einkünfte bezogen
werden?

dann kann man es auch weiter als nebengewerbe führen, man muss es nicht komplett abmelden. sollten noch einkünfte über das gewerbe eingehen, so kann man diese bedingt zusätzlich zum alg I behalten. wenn das von interesse ist bitte nochmal genaueres erfragen.

Was passiert wenn der Selbständige sein gewerbe aufgibt und
ein Anstellungsverhältnis von 6 Monaten bei einer Firma in
Europa annimmt und wieder nach Deutschland kommt. Kann sich
derjenige dann arbeitslos melden? Überprüft das Amt was und wo
der Mensch vorher war und ob derjenige im Ausland gearbeitet
hat?

melden kann er sich ja, aber anspruch hat er dann keinen. also kann er sich suchend melden ohne leistungsbezug.
ausgefüllt wird ein formular, in dem man angeben muss wo man wie lange gearbeitet hat, das wird dann als profil anonym ins netz gestellt. überprüfen tut da keiner was.

Könnte dieser Mensch dann in Deutschland ein Gewerbe wieder
anmelden und ggf Existenzgründerzuschuss erhalten?

existenzgründerzuschuss gib es nur wenn man vorher alg I bekommen hat, ohne leistungsbezug auch keine förderung.

es sei denn: man hat keinen ehepartner, lebt in keiner bedarfsgemeinschaft und hat anspruch auf alg II, dann wäre es wieder möglich einen gründerzuschuss zu erhalten.

geht auch nur, wenn das erste gewerbe nicht auch schon mit gründerzuschuss gegründet wurde oder dies mind. 4 jahre zurück liegt und jetzt eine andere branche beinhaltet.

hoffe das hilft weiter…

paragraphenmaus