Liebe/-r Experte/-in,
bei mir ist folgende Situation gegeben:
Ich befinde mich seit 2006 in einem Arbeitsverhältnis (Teilzeit), habe eine Gleichstellung und nun meinen GdB, rückwirkend ab Juli, auf 50 angehoben bekommen.
Ich bin seit meinem 16.Lebensjahr psychisch krank und könnte eine Eingliederungsmaßnahme für behinderte Menschen nach dem SGB XII (gehört zur Sozialhilfe) bewilligt kriegen.
Bei mir wäre das die Aufnahme in eine therapeutische Wohngruppe in einem anderen Bundesland. Die Maßnahme wurde zunächst mal für 1 Jahr laufen, um mich zu stabilisieren.
Nun muss ich, um an der Maßnahme teilnehmen zu können, meinen Job kündigen, per Aufhebungsvertrag, da keine Frist eingehalten werden könnte. Der Platz in der therapeutischen WG ist ab Anfang Dezember frei.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist ausgeschlossen, das weiss ich bereits.
Wie kann ich eine ALG I Sperre umgehen? Genügt ein Nachweis über den bewilligten Antrag auf Eingliederungshilfe? Oder benötige ich noch ein Attest vom Arzt?
Danke.