Hallo,
ich war einige Jahre Vollzeit Angestellter und bin letztes Jahr aus dem Angestelltenverhältnis ausgeschieden. Ich hatte mir dabei 12 Monate ALG Anspruch ‚aufgebaut‘.
In der Zwischenzeit hatte ich es mit der Selbständigkeit versucht, jedoch ohne den Gründerzuschuss, und war für 1 Jahr beim Arbeitsamt abgemeldet. Nun klappt meine Idee von damals nicht so ganz und ich müsste auf ALG I zurückgreifen. Mein Restanspruch müsste noch 6 Monate betragen (soweit nicht verfallen!?).
Das Ding ist nur, dass ich noch Gesellschafter und Geschäftsführer einer frisch gegründeten GmbH bin. Diese GmbH macht jedoch noch Verluste und hat kaum Einnahmen.
Wie verhält es sich mit ALG I nun?
Habe ich noch Anspruch darauf?
Und falls ja, wie wird dieser kalkuliert? In der Zwischenzeit hatte kein Angestelltenverhältnis, aber andere selbständige Einnahmen. Werden diese nun berücksichtigt?
Danke