ALG I trotz GmbH Geschäftsführer Tätigkeit

Hallo,

ich war einige Jahre Vollzeit Angestellter und bin letztes Jahr aus dem Angestelltenverhältnis ausgeschieden. Ich hatte mir dabei 12 Monate ALG Anspruch ‚aufgebaut‘.

In der Zwischenzeit hatte ich es mit der Selbständigkeit versucht, jedoch ohne den Gründerzuschuss, und war für 1 Jahr beim Arbeitsamt abgemeldet. Nun klappt meine Idee von damals nicht so ganz und ich müsste auf ALG I zurückgreifen. Mein Restanspruch müsste noch 6 Monate betragen (soweit nicht verfallen!?).

Das Ding ist nur, dass ich noch Gesellschafter und Geschäftsführer einer frisch gegründeten GmbH bin. Diese GmbH macht jedoch noch Verluste und hat kaum Einnahmen.

Wie verhält es sich mit ALG I nun?
Habe ich noch Anspruch darauf?
Und falls ja, wie wird dieser kalkuliert? In der Zwischenzeit hatte kein Angestelltenverhältnis, aber andere selbständige Einnahmen. Werden diese nun berücksichtigt?

Danke

war da nicht etwas mit den „unter 15 Std. /Woche“ die dieser Nebenjob oder Selbstständigkeit höchstens ausmacht ?
Unter 15 h Zeitaufwand könnte man ALG 1 beziehen. Das man der Vermittlung jederzeit zur Verfügung stehen muss sollte klar sein.

Wie und ob das Geld aus dieser Tätigkeit mit dem ALG verrechnet wird ?

MfG
duck313

Danke für die Antwort.
Ja, ich würde die Tätigkeiten natürlich auf <15 Stunden einschränken.

Die Frage war, noch, ob mein Anspruch neu kalkuliert wird (da es etwaige Einahmen für den Lebensunterhalt von Dritten gab) oder das unerheblich ist.