ALG I + Umzug

Guten Abend,

nehmen wir mal an jemand wurde zum 31.10.2012 gekündigt. Die gekündigte Person geht rechtzeitig zum Arbeitsamt vor Ort (A), reicht alle Unterlagen ein und hat noch vor dem 01.11.2012 ein Bewilligungsbescheid bekommen mit der Höhe, die monatlich gezahlt wird.

Nun zieht die Person am 01.11.2012 in ein anderes Bundesland (B) und lässt das 5 Tage später auch im Personalausweis eintragen und schickt die Veränderungsmitteilung + Anmeldebestätigung von der Stadt am gleichen Tag noch an das Arbeitsamt (A). Durch ein Zufall wurde der Person weitere 3 Tage später mitgeteilt, dass die Person sich beim Arbeitsamt (B) vorstellen soll (bislang ist man davon ausgegangen, dass die Veränderungsmitteilung ausreicht, da ansonsten alles geklärt ist und Bewilligungsbescheid eingegangen ist).

Beim Arbeitsamt wird der Person mitgeilt, dass ein neuer Arbeitslosenantrag gestellt werden muss und dass es nun vom 01.11. - 08.11. kein Geld gibt. Grund hierfür soll sein, dass die Person bei Beginn der Arbeitslosigkeit (01.11. - B) nicht am Ort der Antragstellung (A) war.

Die Person hat doch aber den Antrag, wenn auch an einem anderen Ort, rechtzeitig gestellt. Ist die Rechtslage wirklich so, dass die Person 8 Tage auf Arbeitslosengeld verzichten muss?

Für Antworten, Tipps und Hilfestellungen sind wir jett schon dankbar!

Liebe Grüße,

Vanessa

Hallo,

Beim Arbeitsamt wird der Person mitgeilt, dass ein neuer
Arbeitslosenantrag gestellt werden muss

so ist es, § 141 Abs. 1 Satz 1: Die oder der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.
Zuständig ist immer die für den Wohnort zuständige AA

und dass es nun vom
01.11. - 08.11. kein Geld gibt. Grund hierfür soll sein, dass
die Person bei Beginn der Arbeitslosigkeit (01.11. - B) nicht
am Ort der Antragstellung (A) war.

Folglich stand man in dieser Zeit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung

Ist die Rechtslage wirklich
so, dass die Person 8 Tage auf Arbeitslosengeld verzichten
muss?

ja

Gruß
Otto