Hallo!
Wenn man 1,5 Jahre für 500,- € angestellt war und dementsprechend sozialversicherungspflichtig mit vollen Beiträgen eingestuft wurde und diese auch entrichtet hat, dann hat man doch einen Anspruch auf ALG I, oder? Zwar sehr wenig, aber immerhin und man ist krankenversichert. oder seh ich da was falsch? Gibt es eine Sonderregelung, weil der Betrag zu niedrig war?
Danke!
schönen Gruß
Silke