Hallo!
Jemand ist für sechs Wochen bei seiner zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet, hat aber bereits die Änderungsmitteilung über den Mitte September beginnenden neuen Job abgegeben. Damit verbunden ist ein Umzug in ein anderes Bundesland. Hat die Ummeldung bei dem Umzug, der Anfang September stattfindet, Auswirkungen auf das ALG I, v.a. auf die Zuständigkeit und damit verbunden die Auszahlung des Geldes? Müsste eine neue „Vorsprache“ beim Amt erfolgen und ggf. eine neue Berechnung? Wäre es in diesem Fall sinnvoller, mit der Anmeldung am neuen Wohnort zu warten, bis die neue Stelle angetreten ist (Wohnungen sind im September sowohl am alten als auch am neuen Wohnort vorhanden)?
Oder ändert sich beim Ummelden gar nichts?
Grüße!