ALG I und Umzug

Hallo!

Jemand ist für sechs Wochen bei seiner zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet, hat aber bereits die Änderungsmitteilung über den Mitte September beginnenden neuen Job abgegeben. Damit verbunden ist ein Umzug in ein anderes Bundesland. Hat die Ummeldung bei dem Umzug, der Anfang September stattfindet, Auswirkungen auf das ALG I, v.a. auf die Zuständigkeit und damit verbunden die Auszahlung des Geldes? Müsste eine neue „Vorsprache“ beim Amt erfolgen und ggf. eine neue Berechnung? Wäre es in diesem Fall sinnvoller, mit der Anmeldung am neuen Wohnort zu warten, bis die neue Stelle angetreten ist (Wohnungen sind im September sowohl am alten als auch am neuen Wohnort vorhanden)?

Oder ändert sich beim Ummelden gar nichts?

Grüße!

Hallo,

Auswirkungen auf die Höhe sowie die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hat der Umzug nicht. Dazu gibt es bundeseinheitliche Regelungen.

Auf jeden Fall muss am ersten Tag nach dem Umzug in der zuständigen Agentur des neuen Wohnorts vorgesprochen werden (mit Meldebescheinigung).

Vor dem Umzug sollte der alten Agentur noch die neue Adresse mitgeteilt werden. Die erklären dann auch gerne nochmal, wie es weitergeht.

Ein Umzug sollte auf jeden Fall nicht ohne Info an die Agentur erfolgen, denn das kann böse Folgen haben (bis hin zur Leistungseinstellung bzw. -rückforderung).

Gruß

Hallo!

Danke für die Antwort!

Allerdings besteht ja auch die alte Wohnung noch fort. Eine Aufforderung des Amtes, zu einem Termin zu kommen, ist nicht zu erwarten, da der Kunde als „im Urlaub“ gemeldet ist. Demzufolge wird ja nicht gegen die Regel der Erreichbarkeit verstoßen. Der Kunde muss ja, da er noch eine Wohnung am alten Wohnsitz hat, bei diesem gemeldet bleiben, oder?! Wäre es eine praktikable Lösung, den neuen Wohnsitz für wenige Wochen als Zweitwohnsitz anzumelden (Anwesenheit im Monat September bei beiden Wohnsitzen: 50:50) und dann, wenn der Mietvertrag des alten Wohnsitzes ausläuft, sich komplett umzumelden? Es geht ja nicht um Leistungserschleichung (am Anspruch ändert sich ja nichts und es bestehen ja tatsächlich zwei Wohnsitze), sondern darum, dass ein mehrstündiges Prozedere umgangen werden will, bei dem es um tatsächlich 8 Tage Leistungsbezug in zweistelliger Höhe geht…!?

Viele Grüße!

Hallo,

für welchen Zeitraum wurde denn die Orstabwesenheit beantragt??
Bei unserer Agentur müssen sich die Kunden am Tag des Umzuges am neuen Wohnort anmelden und dann bei der Agentur vorsprechen.
Das Ganze dauert aber nicht lange und ggf. kann darauf komplett verzichtet werden, weil ein Termin beim Vermittler ja auch nicht mehr nötig ist…
Ich würde einfach mal bei der noch zuständigen Agentur die Situation schildern und nachfragen, wie man da am besten vorgehen kann.
Denn nicht immer muss man sich in der „neuen“ Agentur melden. Das wird individuell geregelt. Und besser kurz nachfragen als was falsch machen und für den Zeitraum kein Arbeitslosengeld bekommen. :smile:

Gruß

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Hallo SweetAngel1801,

danke für die kompetente Antwort! Ich werde so vorgehen.

Einen schönen Sonntag weiterhin wünscht
sonne