ALG I vor und nach längerer Reise

Hallo allerseits,

folgender Fall: Herr S. ist ab 1.11. arbeitslos und hat in den letzten 2 Jahren mehr als 16 Monate gerbeitet, also 8 Monate Anrecht auf ALG I. Durch verspätete Mitteilung seiner baldigen Arbeitslosigkeit hat er allerdings mit 7 Tagen Sperrfrist zu rechnen. Des Weiteren wird er Mitte Dezember für noch unbestimmte Zeit (ca. 3-6 Monate) verreisen.

Dazu einige Fragen:

* Kann es ihm zum Nachteil gereichen, wenn er seinem Betreuer schon jetzt mitteilt, dass er Mitte Dezember definitiv verreisen wird? Könnte es von Vorteil sein, das z.B. erst eine Woche vorher mitzuteilen?

* Kann er für die ersten drei Wochen der Reise noch ALG I beziehen?

* Muss er der Agentur seine Rückkehr und damit seinen erneuten Anspruch etwa auch 3 Monate vorher mitteilen, obwohl er noch nicht weiß lange er verreisen wird, um gleich ALG I zu erhalten oder genügt der Tag der Rückkehr?

* Kann er die 7 Tage Sperrfrist umgehen, indem er das ALG I nicht ab 1.11., sondern erst nach Rückkehr von seiner Reise beantragt, um dann volle 8 Monate zu erhalten?

Herzlichen Dank schon jetzt an alle Kundigen!

Hallo superlupo

Warum sollst du 7 tage sperrfrist bekommen? bis 01.11.sind noch mehr als drei wochen zeit, verspätet wäre deine arbeitslosenmeldung erst nach dem 01.11., aber auf grund das dein algI ja berechnet werden muss solltest du dich so schnell wie möglich melden.
urlaubsanspruch hast du auch als arbeitsloser, allerdings nicht ein paar monate, in deinem fall solltest du das mit deinem ansprechpartner der arge besprechen. kommt auf den grund der reise an. in bestimmten fällen gibt es für diese zeit weiter arbeitslosenged, wichtig ist für das arbeitsamt nur, das du erreichbar bist.

folgender Fall: Herr S. ist ab 1.11. arbeitslos und hat in den
letzten 2 Jahren mehr als 16 Monate gerbeitet, also 8 Monate
Anrecht auf ALG I. Durch verspätete Mitteilung seiner baldigen
Arbeitslosigkeit hat er allerdings mit 7 Tagen Sperrfrist zu
rechnen. Des Weiteren wird er Mitte Dezember für noch
unbestimmte Zeit (ca. 3-6 Monate) verreisen.

Dazu einige Fragen:

* Kann es ihm zum Nachteil gereichen, wenn er seinem Betreuer
schon jetzt mitteilt, dass er Mitte Dezember definitiv
verreisen wird? Könnte es von Vorteil sein, das z.B. erst eine
Woche vorher mitzuteilen?

* Kann er für die ersten drei Wochen der Reise noch ALG I
beziehen?

* Muss er der Agentur seine Rückkehr und damit seinen erneuten
Anspruch etwa auch 3 Monate vorher mitteilen, obwohl er noch
nicht weiß lange er verreisen wird, um gleich ALG I zu
erhalten oder genügt der Tag der Rückkehr?

* Kann er die 7 Tage Sperrfrist umgehen, indem er das ALG I
nicht ab 1.11., sondern erst nach Rückkehr von seiner Reise
beantragt, um dann volle 8 Monate zu erhalten?

Herzlichen Dank schon jetzt an alle Kundigen!