Hallo allerseits,
folgender Fall: Herr S. ist ab 1.11. arbeitslos und hat in den letzten 2 Jahren mehr als 16 Monate gerbeitet, also 8 Monate Anrecht auf ALG I. Durch verspätete Mitteilung seiner baldigen Arbeitslosigkeit hat er allerdings mit 7 Tagen Sperrfrist zu rechnen. Des Weiteren wird er Mitte Dezember für noch unbestimmte Zeit (ca. 3-6 Monate) verreisen.
Dazu einige Fragen:
* Kann es ihm zum Nachteil gereichen, wenn er seinem Betreuer schon jetzt mitteilt, dass er Mitte Dezember definitiv verreisen wird? Könnte es von Vorteil sein, das z.B. erst eine Woche vorher mitzuteilen?
* Kann er für die ersten drei Wochen der Reise noch ALG I beziehen?
* Muss er der Agentur seine Rückkehr und damit seinen erneuten Anspruch etwa auch 3 Monate vorher mitteilen, obwohl er noch nicht weiß lange er verreisen wird, um gleich ALG I zu erhalten oder genügt der Tag der Rückkehr?
* Kann er die 7 Tage Sperrfrist umgehen, indem er das ALG I nicht ab 1.11., sondern erst nach Rückkehr von seiner Reise beantragt, um dann volle 8 Monate zu erhalten?
Herzlichen Dank schon jetzt an alle Kundigen!