Alg ii

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe folgendes Problem, im nächsten Jahr bekomme ich eine Lebensversicherung ausgezahlt (Laufzeit abgelaufen). Kann mir die ARGE das Geld anrechnen, oder fällt das unter den Sparerfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr? Wie verhalte ich mich richtig, um mir mein sauer erspartes Geld zu erhalten und keinen Ärger mit der ARGE zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus für deine Mühe.
Hummel2011

Hallo Hummel 12011,

wenn der Freibetrag (150,- Euro pro Lebensjahr) nicht überschritten ist, kann die Arge dir garnichts. Wenn sie doch zurückfordern, sofort Widerspruch einreichen.

Wenn die Summe höher ist, kann die ARGE das übersteigende Vermögen in dem Monat in dem es dir zufließt, als Einkommen anrechnen und dann musst du höchstens den Betrag den du in dem Monat von denen erhalten hast zurückzahlen.

Ich hoffe ich habe dir damit weitergeholfen.
liebe Grüße
Doreen

Hallo Hummel 12011,

wenn der Freibetrag (150,- Euro pro Lebensjahr) nicht
überschritten ist, kann die Arge dir garnichts. Wenn sie doch
zurückfordern, sofort Widerspruch einreichen.

Wenn die Summe höher ist, kann die ARGE das übersteigende
Vermögen in dem Monat in dem es dir zufließt, als Einkommen
anrechnen und dann musst du höchstens den Betrag den du in dem
Monat von denen erhalten hast zurückzahlen.
Doreen

Vielen Dank! Dein Hinweis beruhigt mich etwas. Ich werde mal durchrechnen, ob ich über den Freibetrag komme. Wenn ja, habe ich in Betracht gezogen mich für den Auszahlmonat bei der ARGE abzumelden. Dann dürften sie mir gar nichts anrechnen können. Nochmals vielen Dank! Hummel2011

Hallo,

Deine Lebensversicherung läuft unter Vermögen, sie ist kein Einkommen im Sinne des SGBII.
Hier kannst Du Dich mal in den Dienstanweisungen schlau machen, nach denen die ARGE arbeiten soll:

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

Gruß, Rainer

Hallo,

Deine Lebensversicherung läuft unter Vermögen, sie ist kein
Einkommen im Sinne des SGBII.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
Gruß, Rainer

Vielen Dank für deinen Tip. Deine Antwort beruhigt mich doch etwas.Ich werde mich, auf der von dir angegebenen Internetseite, schlau machen, habe ja auch noch etwas Zeit. Gruß Hummel2011

Hallo,
man muss es angeben, darf einen gewissen Satz als Erspartes behalten, jedoch alles was drüber ist, muss man erst verbrauchen, bevor man weiter ALG II bekommt.
Ich glaube, der Satz liegt bei 200 Euro pro Lebensjahr.
Wie weit sich das noch ändert, das die Arge vielleicht sogar Rückforderungen stellt, je nachdem wie lange Du ALG II bezogen hast, da bin ich mir nicht sicher.

Google mal die Site tacheles in Wuppertal.
Da gibt es viele Beispiele und auch Urteile.

Viele Grüße
Andrea

Hallo,
vorhandenes Vermögen unterliegt den Freibeträgen, eine Umverteilung durch Auszahlung einer Lebensversicherung ist unschädlich. Ich hoffe, Sie haben die Versicherung beim Hartz IV - Antrag ordnungsgemäß angegeben. Das müssen Sie sonst nachholen. Sollte die Auszahlung den Freibetrag übertschreiten, müßte ein Überschuß angerechnet werden.

erhond