Alg II ?

Liebe/-r Experte/-in,
in meiner Nachbarsaft wohnt eine 22jährige in einer2 Zi. Wohnung. Der Vermieter kündigte jetzt wegen Eigenbedarf.
Hatte er aber vor Einzug schon angekündigt.
Zu alledem hat auch der Ausbildungsbetrieb gekündigt,
muß schließen. Soll aber weitervermittelt werden.
Darauf will sie sich nicht verlassen und kümmert sich
selbst um die Weiterführung ihrer Ausbildung.
Hat in der verg, Woche Ausbildungsbetrieb gefunden, in einem anderen Bundesland. Wohnung ist in Aussicht.
Jetzt die Frage. Welches Arbeitsamt würde den Umzug unterstützen, finanziell? Im alten oder neuen Ort?
Danke für ganz viele Auskünfte

den umzug sollte das amt bezahlen, welches derzeit bewilligt hat. dies ist aber auch regional recht unterschiedlich. am besten sollte man sich daher mit der zuständigen leistungsabteilung im derzeitigen amt zusammensetzen (termin einholen). und bitte gleich schriftlich geben lassen!!! ist denn ein mietangebot der neuen wohnung schon vorhanden? falls ja, bitte unbedingt mitnehmen, ansonsten einholen zuzgl. ausbildungsvertrag des neuen betriebes.
viel glück!!!

hallo, kann ich Dir nicht sagen, Aber deine Bekannte muss ja sowieso die veränderten Umstände dem Amt anzeigen. Das muss schnell passieren, sonst könnten ihr Leistungen wegen unzureichender Mitwirkung versagt oder gekürzt werden. Wenn sie diese Meldet, bekommt sie auch dann die Auskunft, wie es weiter geht. Ich habe jedenfalls bezüglich wohnungswechsel die Erfahrung gemacht, das das Amt sehr zickig darauf reagiert, wenn man ohne vorher Rücksprache zu halten sich eine neue Wohnung sucht. Deshalb mein Tipp immer in Kontakt mit dem Verantwortlichen bleiben.

Mehr kann ich dazu nicht antworten.
Leider !!
Grüße

Zuständig ist vor dem Umzug das bisherige Arbeitsamt (das jetzt offiziell Bundesagentur für Arbeit, BA heißt)

Deine Anfrage zwecks Leistungen bei Umzug zur Aufnahme einer Arbeitsstelle
Hey smartys.

Ist sie denn Arbeitssuchend oder Arbeitslos gemeldet? Wenn nicht sollte sie sich zunächst einmal telefonisch oder schriftlich arbeitssuchend melden um Leistungen der aktiven Arbeitsförderung aus dem Vermittlungsbudget ( unter anderem Umzugskosten zur Aufnahme einer Arbeitsstelle) erhalten zu können denn:

Grundsätzlich können Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei der Anbahnung bzw. Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Dürfte bei Ihr ja so wie ich das sehe der Fall sein.

Dann braucht sie einen Termin beim Arbeitsvermittler der ihr zugeteilt wird. Dort kann sie dann Umzugskosten beantragen bzw. sich erkundigen ob sie diese Leistung erhalten kann.

Im Prinzip gilt die Agentur für Arbeit ist zuständig wo der Betreffende seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat. Also würde ich zum alten Wohnort tendieren. Vorsicht die Leistungen (Umzugskosten o.ä.) müssen VOR dem Umzug beantragt werden.

Könnte auch sein, dass für Ausbildungssuchende andere Leistungen vorgesehen sind.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen:wink:. Sollte etwas anders gewesen sein, teil mir das am besten mit, dann werde ich auch schlauer:wink:.

Mit freundlichen Grüßen

Die Agentur für Arbeit / Jobcenter ist zuständig, wo sie polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Welches Arbeitsamt würde den Umzug
unterstützen, finanziell? Im alten oder neuen Ort?
Danke für ganz viele Auskünfte

Hallo,
die Frage ist leider in meinem Spam- Ordner gelandet, deshalb erst heute gesehen.- Wenn ihr die Wohnung gekündigt wurde, ist es ein „erforderlicher Umzug“ und die ARGE muss die Zustimmung zum Umzug erteilen u. auch die Umzugskosten bewilligen. Alles Wesentliche zu den Umzugs- Formalitäten usw. dürfte hier zu finden sein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG