Im Moment erhalten meine Frau und ich ALG II, und ebenfalls bin ich im 2. Jahr des Verbraucherinsolvenz.
Ich werde nun ein Kleinunternehmen Gründen, das ich am Beginn mit der Hilfe des Arbeitsamt überbrücken will.
Was muss ich sowohl dem AA als auch dem Insolvenzverwalter übergeben?
Kosten Gegenüberstellung und…? Kann ich ebenfalls Rücklagen Anlegen um eventuell mich zu erweitern? Und ab wie viel Euro Netto beginnt dann die Pfändung?
Weis, es ist ein bisschen viel, aber vielleicht können Sie mir ein bisschen weiterhelfen. Mit guten Links im Internet oder ähnliches.
Vielen Dank Jens
Hallo Jens,
also zum Thema Pfändung hier erst einmal ein Link aus dem du die Pfändungsfreigrenzen ersehen kannst. http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…
Mit den Rücklagen die du anschaffen kannst ist es im Prinzip ganz einfach.
Solange du Alg II Empfänger bist,
hast du auf dein erzieltes Einkommen aus der Selbständigkeit die üblichen Freibeträge:
bis 100 EUR freies Zusatzeinkommen als Grundfreibetrag
20% bis 800 EUR Einkommen
10% ab 800 EUR Einkommen
das restliche Einkommen wird dir dann ans Alg II angerechnet.
Das Zusatzeinkommen (also dein Freibetrag) müsstest du dann aber zusätzlich deinem Insolvenzverwalter mitteilen, was der dann anrechnet kann ich dir nicht genau ´sagen, aber ich nehme fast an, dass es an die Pfändungsfreigrenzen angeglichen wird.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Ich wünsche viel Erfolg bei deinem Unternehmen und viel Glück für die Zukunft
Gruß Doreen
Hallo Jens,
zuerst mal die Gegenfrage: ALGII (durch ARGE) oder ALGI (durch Arbeitsagentur)?
Ich denke mal ALG II, Arbeitsamt gibts nicht mehr!
Die Pfändungsfreigrenze verändert sich leider nicht durch die Selbständigkeit, Rücklagen aufbauen wird auch nicht anerkannt, daher diese lieber sinnvoll in das Unternehmen investieren, wie z.B. Werbung, Flyer o.ä.!
Wenn bei der ARGE die Selbständigkeit anerkannt wird, dieses wird meistens nur durch eine Tragfähigkeitsbescheinigung gemacht, auch nach Förderung durch die ARGE höflich anfragen, da sind teilweise auch bis zu 5.000,- EUR möglich, wenn es um Gründungsrelevante Investitionen geht, das kann als Darlehen oder sogar als Zuschuss genehmigt werden.
Bei dem Insolvenzverwalter kann ich leider nicht sagen, was er benötigt, die ARGE benötigt normalerweise einen ORDENTLICHEN Businessplan (keinen aus dem Internet kopieren!) der genau auf das geplante Unternehmen zugeschnitten ist. Mit pro und contra und dem unbändigen Glauben an Erfolg! ))
Ich hoffe, Dir damit Hilfe, Hoffung und etwas Auskunft geben zu können!
Viele Grüße und viel Erfolg
Dirk
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ja Danke hat geholfen, hab vom meisten schon einige infos bekommen, aber die der erstkosten Beschaffung, davon habe ich noch nichts gehört. Ist auch nicht so wild, denn auser einem Schnurlosen Headset und einer bestimmten software brauch ich nichts weiteres neues oder der gleichen.
Also vielen Dank
Jens
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jens,
wie sieht es mit Anzeigen und Werbeflyern aus? Die Kosten kannst Du doch bei der ARGE beantragen, ablehnen können sie immer noch! So könntest Du an kostenlose Werbung ran kommen…
Ach, die Software unter www.softwarepaket.de kannst Du Dir kostenlos runterladen, da sind auch einige Info’s dabei!
Viel Erfolg
Dirk
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jens, leider kann ich dir zu deiner Frage nicht viel sagen. Auf jedenfall musst du dein Einkommen in der Leistungsabteilung vorlegen, auch wenn du Zuschüsse von der Agentur und nicht der ARGE erhältst. Diese sitzen meistens nur in einem Gebäude, übermitteln sich aber gegenseitig keine Daten.