Liebe/-r Experte/-in,
gerade sitze ich über dem Antrag für s ALG II und bin mir nicht sicher, was ich eintragen soll. Seit dem 01.09.09 wohne ich mit meinem berufstätigen Freund in einem gemeinsamen Haushalt. Auch den Mietvertrag haben wir zusammen unterschrieben. Was stellen wir jetzt in den Augen der Arge dar ? Bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft und kann es sein, dass ich nun weniger Geld bekomme und mein Freund mich mit „durchziehen“ muss ? Der ist nämlich auch nur bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und verdient kaum mehr als mein ALG I. Was muss ich denn da angeben ?
Auf der Anlage KDU steht bei Anschrift ggf. wohnhaft bei. Muss da dann der Name meines Freundes rein ? Oder muss ich die Wohnfläche durch 2 Teilen ?
Und bei der Anlage VM, was muss ich beim Stand meines Girokontos angeben ? Der ändert sich ja ständig…
HILFFEEEE!!!
Vielen Dank im voraus.
MfG
Kathrin
Hallo Kathrin,
für die Arge lebt ihr in einer Bedarfsgemeinschaft, es besteht bei Euch eine eheähnliche Verbindung. Dass heißt, dass das komplette Einkommen von ihm mit angerechnet wird. Die Arge geht her und errechnet den tatsächlichen Bedarf mit Miete, Gas und Regelsatz und zieht am Ende das Geld ab, was bei Euch zusammen reinkommt.
Nur bei einer reinen Wohngemeinschaft, wo jeder sein eigenes Bett usw. hat, wird die Miete und NK zur Hälfte angerechnet und das Einkommen des anderen dann nicht mitberücksichtigt.
Den Stand des Girokontos am Tag des Ausfüllens angeben, aber die Arge hat sowieso das Recht, 3 Monate rückwirkend die Kontoauszüge einzusehen. Meistens verlangen sie diese auch bei Antragstellung.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
Liebe Güße
Andrea
Liebe/-r Experte/-in,
gerade sitze ich über dem Antrag für s ALG II und bin mir
nicht sicher, was ich eintragen soll. Seit dem 01.09.09 wohne
ich mit meinem berufstätigen Freund in einem gemeinsamen
Haushalt. Auch den Mietvertrag haben wir zusammen
unterschrieben. Was stellen wir jetzt in den Augen der Arge
dar ? Bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft und kann es sein,
dass ich nun weniger Geld bekomme und mein Freund mich mit
„durchziehen“ muss ? Der ist nämlich auch nur bei einer
Zeitarbeitsfirma beschäftigt und verdient kaum mehr als mein
ALG I. Was muss ich denn da angeben ?
Auf der Anlage KDU steht bei Anschrift ggf. wohnhaft bei. Muss
da dann der Name meines Freundes rein ? Oder muss ich die
Wohnfläche durch 2 Teilen ?
Und bei der Anlage VM, was muss ich beim Stand meines
Girokontos angeben ? Der ändert sich ja ständig…
HILFFEEEE!!!
Vielen Dank im voraus.
MfG
K
Liebe/-r Experte/-in,
gerade sitze ich über dem Antrag für s ALG II und bin mir
nicht sicher, was ich eintragen soll. Seit dem 01.09.09 wohne
ich mit meinem berufstätigen Freund in einem gemeinsamen
Haushalt. Auch den Mietvertrag haben wir zusammen
unterschrieben. Was stellen wir jetzt in den Augen der Arge
dar ? Bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft und kann es sein,
aus Sicht der ARGE schon, weil der Vertrag gemeinsam unterzeichnet wurde.
dass ich nun weniger Geld bekomme und mein Freund mich mit
„durchziehen“ muss ?
ja, wenn Ihr schon wie ein Ehepaar zusammen lebt, also finanziell alles teilt. Gleich nach einem Zusammenziehen darf die ARGE da aber nicht von ausgehen, erst nach ca 6 Monaten. Ansonsten muß der ARGE getrenntes Wirtschaften glaubhaft gemacht werden. Der ist nämlich auch nur bei einer
Zeitarbeitsfirma beschäftigt und verdient kaum mehr als mein
ALG I. Was muss ich denn da angeben ?
Sein EINkommen würde abzüglich von Freibeträge berücksichtigt.
Auf der Anlage KDU steht bei Anschrift ggf. wohnhaft bei. Muss
da dann der Name meines Freundes rein ?
ja
Oder muss ich die
Wohnfläche durch 2 Teilen ?
solange keine Einstehensgemeinschaft vorliegt, wäre die Miete hälftig anzugeben.
Und bei der Anlage VM, was muss ich beim Stand meines
Girokontos angeben ? Der ändert sich ja ständig…
HILFFEEEE!!!
bloß, was gerade drauf ist, kommtnicht so genau drauf an.
Vielen Dank im voraus.
MfG
Kathrin