Hallo,
mal angenommen, ein über 25-jähriger Student wohnt noch bei seinen Eltern (Vater über 65 und selbstständig, Mutter unter 65 und Hausfrau), exmatrikuliert sich und hat erst in drei Monaten einen festen Job. Er hat keinen Anspruch auf Alg I; also geht er zur ARGE und beansprucht Alg II.
Der Student ist seine eigene Bedarfsgemeinschaft, lebt aber mit seinen Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft. (Ist das richtig?)
Wird das Einkommen der Eltern von der ARGE erfragt?
Müssen die Eltern für den Sohn aufkommen?
Vielen Dank für Antworten.
LG, Arnim
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht