Alg II + 3er-BG: Auszug einer Person

Wenn in der Bedarfsgemeinschaft, in der drei Personen in einer Wohnung leben, einer ausziehen muss – z. B wegen Arbeitsaufnahme – und die Wohnung dann zu groß für zwei, aber angemessen in der Preislage ist:
Müssten die zwei dann auch ausziehen?
Und wer übernimmt die Umzugskosten für die zwei, die ja eigentlich nicht ausziehen wollen?

Kann mir da jemand helfen bitte?

Danke schon mal im Voraus.
Gruß Nicki215

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht + Text zur besseren Verständlichkeit überarbeitet

Meines Erachtens könnten die zwei, die dableiben, 6 Monate weiterhin in der Wohnung leben und müssten dann umziehen. Umzugskosten zahlt Alg II.

Allerdings kommt es darauf an, wer ausgezogen ist. War es z. B. der Familienvater, dann gibt es da evtl. andere Regelungen (z. B., wenn er nur eine befristete Arbeit hat oder evtl. irgendwann wieder zur Familie zurückkehren will). War es z. B. die Tochter, ist es m. E. so wie oben bereits ausgeführt.

Ich würde einfach mal zum Amt gehen und mich dort diesbezüglich beraten lassen. Manchmal hat auch die Diakonie diesbezüglich einen Berater – einfach mal anrufen.