ALG II abgemeldet, dann Vollzeitarbeit gekündigt

Hallo,

Folgende Frage möchte geklärt werden:

Jemand bezog ALG II, fand selber eine Arbeit in Vollzeit und meldete dieses rechtzeitig an. Bis dahin gäbe es keine Probleme.
Abwicklung mit der Arge wäre ebenfalls als problemlos und abgeklärt zu betrachten sein.

AN kündigte die Vollzeitstelle nach kurzer Zeit, ohne einen Anspruch auf ALG I erworben zu haben. ( Ungünstigster Fall: Kündigungsgründe würden nicht als wichtig anerkannt werden…ebenfalls anderes Thema )
Es wäre also ungünstigst davon auszugehen, das eine Arbeitsaufgabe vorliegen würde, nachdem eine vorherige Bewilligung von ALG II ordnungsgemäß abgeschlossen worden wäre und daher zwischenzeitlich kein Bezug von Sozialleistungen vorlag.

A.N. müßte also ALG II + Kosten für Unterkunft und Heizung komplett neu beantragen.
Es gäbe im vormaligem ALG II - Bezug keinerlei Vorfälle, die eine Sanktionierung hervorgerufen hätten. ( Auch nicht im ALG I )

Wenn im ungünstigstem Fall wichtige Gründe zur Kündigung nicht anerkannt würden, würde es in Richtung Kürzung oder in Richtung totaler Versagung von ALG II gehen ?
Eingliederungsvereinbarung wurde während des vormaligem Bezuges von ALG II vorgelegt und vom Kunden unterschrieben.

Kunde sucht weiterhin nach ausführbarer Vollzeitarbeit.

Vorab schon mal Danke für sachdienliche Hinweise.

mfg

nutzlos

Hallo,

hierbei ist nicht entscheident, durch wenn der AN in Arbeit kam, sondern durch wen er die Arbeit verlor.
Bei Eigenkündigung erfolgt meist ne 3 Monatssperre.

Und nun wird´s lustig:
Erst ALG I beantragen, dies wird sicher abgelehnt (fehlende Zeiten), dann erst ALG II beantragen.
Kann auch gleichzeitig beantragt werden, nur wollen die meist vom ALG II dies nicht so ganz (haben da auch ggf. Recht).

VG, René

Hallo,

es wäre rein die Frage, wie es laut fragestellung mit einer Neubeantragung von ALG II aussehen würde ?

Wäre mit einer kompletten Sperre von ALG II zu rechnen, oder würde es auf eine Minderung hinaulaufen ?

mfg

nutzlos

Hallo,

hängt „Sau stark“ vom Sachbearbeiter ab!
Von 30%-tiger Kürzung bis zur 3 monatigen Sperre ist alles drin! Denn auch bei einer unberechtigten Sperre, kann es sich ziiiiiieeeeeehhhhheeeeennnnnn!

VG, René

Hallo,

Also hätte derjenige der sich selber eine Arbeit suchte und antrat wohl den Nagel im Knie ?

Möchte also erzählt sein, das Warten auf einen konkreten Vermittlungsvorschlag besser gewesen wäre ?
Weiter könnte spekuliert werden, das ein Recht auf Voreinsicht eines Arbeitsvertrages bestehen könnte, BEVOR manche Mittel ergriffen werden müßten ?

Also ist derjenige gef****.der freiwillig und aus eigenen Stücken…
Könnte ja schon mal bedeuten, ein Tonbandgerät zu jedem Vorstellungsgespräch in der Leiharbeit mitzunehmen…( hätte es sogar vorher schon Sinn gehabt…aber Lügen ändern sich leider nicht… )

Neue Herausforderung, am Wertstoffhof einen alten kleinen C - Recorder mit Funze zu finden.
Brauche ich nur noch vermutlich ein paar C - Zellen…da wird es nahezu unmöglich, solche mal gerade im Schrott zu finden.

Also wäre der Fragesteller so ganz ohne Audioaufzeichnungen ( mal für die Zukunft gesehen … ')

VÖLLIG am Ar*** , weil er besser verweigert hätte, anstatt sich selber was zu suchen, und Zusage wie Realität nicht beweisen zu können.

Oder wie könnte DAS sinngemäß zu verstehen sein ?

Aber zunächst dennoch mal Danke für Deine Hilfe.

mfg

nutzlos

Hallo,

Also hätte derjenige der sich selber eine Arbeit suchte und
antrat wohl den Nagel im Knie ?

Möchte also erzählt sein, das Warten auf einen konkreten
Vermittlungsvorschlag besser gewesen wäre ?

Nein, es wäre besser gewesen nicht zu kündigen und statt dessen im Job zu bleiben!!! Grundsätzlich sollte man sowieso nicht davon ausgehen, dass das Amt dazu verpflichtet ist einen in Arbeit zu bringen, DAFÜR IST MAN SELBER ZUSTÄNDIG UND VERANTWORTLICH.

Gruß

Samira

2 Like

Hallo René,
Sanktionen werden nicht nach Ermessen verhängt. Ich weiss nicht, woher Du Deine Weisheit nimmst, ich arbeite nach dem SGB II, und da ist es ganz genau aufgeschrieben -> § 31 SGB II http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html
Grüße
Almut

3 Like

Hallo Almut,

„Was nutzt der Baum der Erkenntnis, wenn das Blatt der Erfahrung fehlt!“ (chines. Sprichwort)

Ich werde Deine Arbeit nicht beurteilen.
Wenn Du danach handelst, finde ich es hervorragend.
Leider verfügen nicht alle Sachbearbeiter über genügend Sach- und Fachkompetenz.
Habe dies bei mehreren unterstützenden Besuchen für ALGII-Empfänger feststellen müssen.

Bitte arbeite weiter nach Deinen Grundsätzen, denn so bleiben die Sozialgerichte etwas verschonter! :wink:

VG, René

1 Like

Zu viele Ausrufezeichen!
Hallo

Nein, es wäre besser gewesen nicht zu kündigen und statt dessen im Job zu bleiben!!!

Bevor man nicht weiß, wieso da gekündigt wurde, sollte man ein paar Ausrufezeichen einsparen. Es wurde angedeutet, dass der AN hier vom AG angelogen und betrogen wurde. Vermutlich in der Annahme, dass dem AN nichts anderes übrig bleibt, die Kröte zu schlucken.

Dafür gibt es doch Alg II und Sozialhilfe, damit man nicht dermaßen erpressbar ist.

Wenn der AN allerdings nichts beweisen kann, dann steht er jetzt natürlich so da wie einer, der doch keine Lust hat zu arbeiten. Mit dem zuständigen SB ist ja vermutlich nicht zu reden, dann bräuchte man ja nicht hier noch zu fragen?

Gruß

2 Like

Hallo @Simsy Mone

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen…:wink:

Geringerer Lohn, lehrfremde oder geringerwertige Arbeiten wären da auch nicht die grundlegenden Argumente gewesen.
Da wäre im Zusammenhang ETLICHES, was teils beweisbar, teils leider NICHT belegbar wäre…

Damit läge diese Antwort direkt in Zielrichtung :smile:) …***

Und es gäbe diese Anfrage nicht, wenn einem Bürger einerseits Vergleichbres nimma passierte, andererseits Gesetzestexte nicht so aufgequollen und variabel formuliert sein würden.

Denn vorab ungeachtet der Anerkennung wichtiger Gründe wrr der Kern der Anfrage: ALG II - Sperre oder " lediglich " Kürzung um 30 % für jeweils 3 Monde…
" Arbeitsaufgabe " wäre EIN Schlagwort.
Anerkennung wichtiger Gründe ein WEITERES…, was bislang noch nicht im U.P. hinterfragt wurde.

Dieses war bislang die hilfsreichste Antwort…Situation erkannt.

Und auch noch mal ein TX an @Almut Gothe…
Die Gesetzestexte sind für den " Otto " leider zu schwammig interpretierbar. U.P. hatte sich im Bezug von ALG II nichts zu Schulden kommen lassen, was einer Sanktion bedurfte. *

mfg

nutzlos

Hallo

Da wäre im Zusammenhang ETLICHES, was teils beweisbar, teils leider NICHT belegbar wäre…

Zumindestens sollte man es dem SB sagen (sofern er ein Mensch ist).

Ansonsten entnehme ich dem von Almuth Grothe verlinkten Text, dass eine 30 %ige Absenkung von Alg II erfolgt, wenn man sich so verhalten hat, dass man bei Alg I eine Sperre bekommen hätte. Wenn ich das richtig verstanden habe. Ich denke also, dass diese Absenkung dann auch 3 Monate beträgt.

Ob es sich in so einem Falle lohnen würde zu kämpfen, da habe ich keine Ahnung. Nicht dass der AG einen noch wegen übler Nachrede drankriegt, wenn man Sachen über den erzählt, die man nicht beweisen kann. Aber man kann ja auch sagen, dass man verschiedene Dinge nicht erzählen will, weil man sie nicht beweisen kann.

Viele Grüße

Hallo

Nein, es wäre besser gewesen nicht zu kündigen und statt dessen im Job zu bleiben!!!

Bevor man nicht weiß, wieso da gekündigt wurde, sollte man ein
paar Ausrufezeichen einsparen.

Finde ich nicht. Dann sollte man erst kündigen, wenn man einen neuen Job hat.

Ich weiß meine Einstellung ist da restriktiv.

Gruß

Samira