Hallo,
Folgende Frage möchte geklärt werden:
Jemand bezog ALG II, fand selber eine Arbeit in Vollzeit und meldete dieses rechtzeitig an. Bis dahin gäbe es keine Probleme.
Abwicklung mit der Arge wäre ebenfalls als problemlos und abgeklärt zu betrachten sein.
AN kündigte die Vollzeitstelle nach kurzer Zeit, ohne einen Anspruch auf ALG I erworben zu haben. ( Ungünstigster Fall: Kündigungsgründe würden nicht als wichtig anerkannt werden…ebenfalls anderes Thema )
Es wäre also ungünstigst davon auszugehen, das eine Arbeitsaufgabe vorliegen würde, nachdem eine vorherige Bewilligung von ALG II ordnungsgemäß abgeschlossen worden wäre und daher zwischenzeitlich kein Bezug von Sozialleistungen vorlag.
A.N. müßte also ALG II + Kosten für Unterkunft und Heizung komplett neu beantragen.
Es gäbe im vormaligem ALG II - Bezug keinerlei Vorfälle, die eine Sanktionierung hervorgerufen hätten. ( Auch nicht im ALG I )
Wenn im ungünstigstem Fall wichtige Gründe zur Kündigung nicht anerkannt würden, würde es in Richtung Kürzung oder in Richtung totaler Versagung von ALG II gehen ?
Eingliederungsvereinbarung wurde während des vormaligem Bezuges von ALG II vorgelegt und vom Kunden unterschrieben.
Kunde sucht weiterhin nach ausführbarer Vollzeitarbeit.
Vorab schon mal Danke für sachdienliche Hinweise.
mfg
nutzlos