ALG II - Ablehnungsbescheid wegen bestehender LV

Liebe/-r Experte/-in, betr. Ablehnungsbescheid ALG II wegen Lebensversicherung.Diese soll zuerst verwertet werden.
a.) LV-Rückkaufwert liegt weit unter der 90%-Grenze und somit liegt Unwirtschaftlichkeit vor. Ist dies ein Widerspruchgrund und kann auf die Vereinbarung mit der LV auf Nichtverwertbarkeit vor Altersrentenbezug verzichtet werden? Diese Verwertungsvereinbarung mit der LV ist problematisch, weil bei vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht auf die LV zurückgegriffen werden könnte.
b.) Ist der Freibetrag bei LV ohne Vereinbarung mit der LV wegen Nichtverwertung auch bei 750 Euro pro Altersjahr oder deswegen weniger?
c.)Ist ein weiterer Widerspruchsgrund die besondere Härte wegen psychischer Erkrankung und folglicher nur beschränkter Arbeitsaufnahme und dadurch die LV geschützt als Schonvermögen?
Leider gibt es vom Jobcenter weder eine Beratung noch eine Hilfe sondern einfach zuerst Ablehnung ohne genaue Nachprüfung der Verhältnisse.
Danke für die Mithilfe!

Lieber Winfried,
mit Lebensversicherungen kenne ich mich nicht aus. Die grundsätzliche Frage, die zu klären wäre ist, ob die LV (wohl nicht Risiko-LV) verwertbares Vermögen ist, oder nicht.
Besondere Härte zählt insofern nicht, als dass ALG II nur bei Erwerbsfähigkeit greift. Wenn Du nicht erwerbsfähig bist, dann hast Du keinen Anspruch auf ALG II sondern muss Leistungen nach dem SGB XII beantragen.
ALG II ist nachrangig. D.h. wenn irgendwo Geld zu holen ist, dann muss das auch gemacht werden.
Tut mir Leid, dass ich Dir deine Fragen nicht beantworten kann.
R.

Hallo Ruthchen
danke für deine ehrliche und verständliche Antwort! Man kann ja nicht alles Wissen, bei solchen speziellen Problemen.
Alles Gute und viele Grüße
winfried