ALG II -- AG ruft Jobcenter an

Vorab, es geht nicht um mich, es geht um einen Kumpel, der gerade etwas durchmacht.

Ein Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) bietet eine auf 4 Wochen befristete Tätigkeit an. Mein Kumpel lehnt nicht direkt ab, er hat mehrere Vergleichsangebote bei anderen Firmen und hat dadurch eine Gehaltsvorstellung im Kopf. Diese Gehaltsvorstellung gibt er der Zeitarbeitsfirma bekannt, diese ist zu hoch usw. Wütend schmeißt der Personaldisponent meinen Kumpel raus mit dem Kommentar, das Arbeitsamt werde sich freuen. Jetzt, 2 Monate später bekommt er einen Bescheid, dass er 3 Monate Sperrzeit bekommt und Lebensmittelgutscheine beantragen könne, er wäre auch nicht mehr krankenversichert, bis er diese Scheine beantragt. Er bekommt ALG II.

Er sprach mit dem zuständigen Arbeitsamt, dort sagte man ihm dass der Disponent mehrfach angerufen habe und sich über seine unverschämte Gehaltsvorstellung ärgere und nun mehrfach Konsequenzen fordere. Ebenso stellte sich heraus, dass die Firma für die Zeit von ! 4 Wochen ! anstellung, den Arbeitnehmer durch die Agentur fördern lassen wollte, sprich, sie wollten Geld vom Steuerzahler, damit die Leute ausgebeutet werden und sich dann sanieren. Was soll das?

Nun Meine Frage:

  1. Darf der Arbeitgeber einfach ohne Einwilligung personenbezogene Informationen an das Arbeitsamt weitergeben?

  2. Ist es ratsam für ihn, auch außerhalb der Frist des Arbeitsamtes, einen Anwalt damit vertraut zu machen und eventuell gegen die Zeitarbeitsfirma eine Schadenersatzklage anzustreben?

Hallo

dazu habe ich hier schon was geschrieben :wink:
http://www.gutefrage.net/frage/arbeitgeber-ruft-bei-…
und dort auch der Beitrag von VirtualSelf… kann mich nur anschließen.

LG

seufz und nochmal seufz…

IN §2 SGBII kannst du lesen, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige (also der HartzIV-Empfägner!) ALLE Tätigkeiten anzunehmen hat, die ihm zumutbar sind! ALLE! Macht er das nicht, kann er kein Geld vom Staat erwarten. Zumutbar sind auch befristete Zeitarbeitsangebote. Solange der Lohn nicht 30% oder mehr unter dem üblichen Lohn für diese Tätigkeit liegt, handelt es sich nicht um „Lohnwucher“ und dann kann die Arbeit nicht abgelehnt werden. Der Lohn für eine Helfertätigkeit liegt derzeit bei 7,90 Euro ! Wenn man ihm also nicht weniger als 5,50 Euro angeboten hat hatte dein Kumpell kein Recht das abzulehen!!! Daher ist die Sanktion (Sperre 3 Monate falls er unter 25 Jahre alt ist) vollkommen legitim und gesetzmäßig. In Deutschland muss man leider für sein Geld arbeiten! Das Leben ist kein Wunschkonzert und Lohnvorstellungen kann man als ALG II empfänger (also als jemand der von Gelden lebt die andere menschen verdient haben!) nur dann äußern, wenn es sich um Lohnwucher handelt! Alles andere ist kein Grund eine Arbeit abzulehnen. Und wer ALG II will muss immer damit rechnen dass man ihm sattdessen Arbeit gibt!!!

Gruß Gwen

Ach ja und nochetwas: es ist nicht nur legitim, sondern sogar GEWÜNSCHT, dass die Arbeitgeber Daten von Menschen,die die Aufnahe der angebotenen arbeit abgelehnt haben an das Jobcenter zurückspiegeln.
Braucht dein Kumpel also jetzt Geld während der Sperrzeit, sollte er bei seinen „Vergleichsangeboten“ dringend um Arbeit bitten!

Hallo,
wenn Dein Kumpel Vergleichsangebote hat, könnte er diese Vorlegen und vielleicht mal mit seinem Sachbarbeiter beim Amt ein persönliches Gespräch führen und seine Sicht erzählen und auch mit den Vergleichsangeboten belegen.
Zum anderen kann er, wenn er diese Angebote hat eines annehmen, so hat er erstmal Geld, und zeigt auch das es nicht an der Arbeit lag, sondern er einfach ein besseres Angebot hatte.
Ich denke ein persönliches Gespräch wäre ein erster guter Schritt.
Wurde er vom Amt aufgefordert sich an dieser Arbeitsstelle vorzustellen?
Grundsätzlich gilt das man jede zumutbare Arbeit annehmen muss.
Um sicher zu sein kann man sich bei einem Hartz 4 Anwalt beraten lassen.
Grüße
pphanter

Hallo,
sorry war im Urlaub.

  1. Frage, ja
    Er sollte sofort innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Erhalt des Briefes (Poststempel) einen Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Normalerweise gibt es bevor die Leistung -ersatzlos gestrichen wird. Erst einmal eine Kürzung der Leistung.
    Er hat ja den Vorstellungstermin wahrgenommen und wenn der Arbeitgeber so empört über den Gehaltswunsch ist und Ihn raus schmeißt kann Dein Kollege nichts dafür. Es sei denn der Gehaltswunsch ist unangemessen sprich über dem Tarif.
    Aber bitte sofort Widerspruch schreiben.-W I C H T I G
    Abs.
    Anschrift
    Datum,
    BG-Nr.
    sehr geehrte Damen und Herren hiermit lege ich schrift und formgerecht gegen die Ihr Schreiben vom …ein.
    Präzise Schilderung der Sachlage stelle ich Ihnen gesondert zu.
    Bitte wichtig per Einschreiben o. an der Info abgeben
    und die Abgabe durch die SB die Ihr Schreiben entgegen nimmt bestätigen lassen sehr sehr WICHTIG.
    Sollte die /der SB sich weigern die sind dazu verpflichtet schriftliche Annahmen zu bestätigen.

Des weiteren sollte Er zum Amt für Soziale Dienste gehen zwecks Erhaltung der Whg.So ich hoffe ich konnte trotz der Verspätung ein wenig helfen, Noch Fragen dann melden Sie sich bitte wieder. Schaue alle 2 Tage die E-mails durch-
bey Medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.